Ortsabwesenheit Minijob Urlaubsanspruch

3 Antworten

Schauen wir in die Fachlichen Hinweise zu § 7 SGB II; dort hat die BA niedergelegt, wie sie die Erreichbarkeitsanordnung verstanden und angewendet haben will:

Die Regelungen der EAO gelten nicht für erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die nicht arbeitslos sind (z.B. bei bestehender sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung; während Maßnahmen zur Eingliederung in Arbeit).

http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A01-Allgemein-Info/A015-Oeffentlichkeitsarbeit/Publikation/pdf/Gesetzestext-07-SGB-II-Berechtigte.pdf

Nimmt man diese Vorgaben ernst, kommt es also darauf an, wie mini dein Job ist, denn ab 15 Stunden die Woche bist du formal nicht arbeitslos.
Ist es weniger, unterliegst du genauso der EAO wie jeder andere arbeitslose Alg2-Bezieher auch, wobei dein SB/VErmittler seine Entscheidung immer zu begründen hat.

Ergo ... Arbeitsurlaub hin oder her ... Solange keine genehmigte OA besteht muss ich bei allem mitmachen was die mir aufs Auge drücken?!

Ganz schön fies ... wenn man einen SB hat der einen auf dem Kieker hat ist man voll angear*** ...

Hoffe meine/r ist nicht so gemein :( ...

@silencea

Wie gesagt: hängt vom Umfang deines Mini-Jobs ab.

Falls sie einen richtigen Job für dich haben, musst du den übernehmen und ggf. den Minijob aufgeben.

Mit Erholungsbedarf hast du kein großes Argument, da dich die max. 15 Wochenstunden ja nicht arg belasten.

Für Arbeitslose ist es eh sinnlos, mehr als 120 Euro im Monat dazuzuverdienen und dafür reichen 4 Stunden pro Woche.

Warum ist das kein Agrument? ... Egal wieviel ich arbeiten gehe Urlaub ist Urlaub und richtige Erholung hat man nun mal erst ab mind. 2 Wochen durchgehender Freizeit ... ist Wissenschaftlich belegt ;) ... Aber ich weis was du meinst ...

Das es sind nicht lohnt mehr als 120 Euro dazu zuverdienen ist mir auch schon aufgefallen. Trotzdem geh ich mehr, bin ja froh überhaupt mehr zu haben. Auch wenns bei 350 Euro Zuverdienst grad mal 150 Euro sind die ich "behalten" darf ... Was schon an Schikane grenzt. Aber was will man machen ...

Ja, das JC darf die OA ablehnen, wenn ein wichtiger Grund besteht. Urlaub kann man auch zu Hause machen und es besteht kein Anspruch auf OA im Urlaub.

In der Regel wird das aber nicht passieren, also dass sie das Ablehnen. Nur wenn sie voraussichtlich einen sozialversicherungspflichtigen Job für dich haben, wo Bewerbung, Arbeitsanfang oder Praktikum/Probearbeit in die Zeit fallen können/werden. Dann können und werden sie es ablehnen, denn auch mit Minijob hast Du noch die Pflicht, nach einen besseren Job zu suchen, um deine Hilfebedürftigkeit vollständig zu beenden.