Ordnungsamt hat Foto von mir gemacht?

7 Antworten

Zunächst warte erstmal ab was kommt.

Allerdings schreibst Du in Deiner Frage:

und über eine gelbe Ampel gefahren.

In § 37, Abs. 2, StVO findet sich diese Formulierung:

Gelb ordnet an: „Vor der Kreuzung auf das nächste Zeichen warten“.

Der Mitarbeiter des Ordnungsamts kann somit eine Anzeige machen. Du gibst auch noch an daß Du an dem  Mann vorbeigefahren bist. Alleine die Tatsache daß er wohl anhalten konnte, Du aber vorbeigefahren bist wird Dir zu Verhängnis. Genau das wird er nämlich, wenn es zu einer Gerichtsverhandlung kommt auch aussagen. Durch das Foto kann nachgewiesen werden wer der Fahrer war.

Über Gelb fahren ist eine 10-Euro-Ordnungswidrigkeit. Und dafür müsste man noch beweisen, dass der Fahrer noch gefahrlos hätte anhalten können. Den Aufwand wird wohl keiner treiben.

@sebastianla

Und dafür müsste man noch beweisen, dass der Fahrer noch gefahrlos hätte anhalten können.

Das dürfte kein Problem darstellen, ich habe es in meiner Antwort angegeben. Der Fragesteller ist an dem Ordnungsamtsmitarbeiter vorbeigefahren. Der Orpo konnte problemlos anhalten, der Fragesteller aber nicht, obwohl er zur Gelbphase hinter ihm war? Das Ding kann er bezahlen und fertig, alles andere geht in die Hose.

Danke für die Antwort. Aber könnte ich wegen -Benutzung des Handys während der Autofahrt- eine Gegenanzeige machen?

@xluckylucianox

Du kannst es versuchen, wird aber nichts werden.

Am besten warten, bis ein entsprechender Bescheid kommt. Davor brauchst du dir keine Sorgen zu machen.

Warte erstmal ab, was auf Dich zukommt. Denn Du gibst ja zu, dass Du bei gelb gefahren bist. Das allein ist schon eine Ordnungswidrigkeit.

Der Mann vom Ordnungsamt hat ein Foto von Dir gemacht, damit der Halter, wenn er hinterher angeschrieben wird, nicht sagen kann "ich bin nicht gefahren und ich kann mich auch nicht erinnern, wer gefahren ist".

Im Prinzip musst du abwarten, ob und wenn ja, was kommt. Erst dann kann man die nächsten Schritte sinnvoll planen.

An sich ist das Ordnungsamt ausschließlich für den ruhenden Verkehr zuständig. Er könnte also nur ein Anzeige als "Privatperson" schreiben. Solltest du eine Rechtsschutzversicherung haben, könnte das ein Fall dafür werden. Evtl. könnte man seine Angaben gut zerlegen, da er mit Sicherheit nicht genau gestoppt hat, ob und wie lange du nach Rot noch auf der Kreuzung warst.

Wenn was kommt, würde ich auf jeden Fall eine Gegenanzeige wegen Bedienen des Handys während der Fahrt machen.

da gehe bitte zum zuständigen Polizeirevier und schildere diesen vorfall. hast du vielleicht die Autonummer und und Uhrzeit noch im kopf.

Nein, also die Autonummer habe ich nicht, aber falls etwas kommt, steht ja auf dem Brief wer der Zeuge war. Ich warte jetzt mal ab und falls etwas kommt, werde ich mich definitv wehren.