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Ordentliche Kündigung Mietvertrag?

gefragt von MilaSuperstar am 28.06.2009 um 17:26 Uhr

Hallo! Kurze Frage bezüglich Mietrecht: Kann man eigentlich zu jedem beliebigen Tag kündigen solange man die gesetzliche Frist einhält oder muss man zum 01. oder letzten Tag kündigen? Wenn man zum 15. kündigen kann, wird dann nur die Hälfte berechnet etc? Und: Ist es üblich, dass man z.B. eine Woche noch den Schlüssel behält um zu renovieren ohne Miete zu zahlen? Dankeschön!


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Lucia87
beantwortet von Lucia87 am 28. Juni 2009 17:40
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Hi! Wie Sunfriend schon sagte, kannst du zu jedem x-beliebigen Tag kündigen. Der muss nur nach dem ersten kündigbaren Tag liegen, und der widerrum 3 Monate nach der Kündigung. Andersrum: Die Kündigung muss spätestens am 3. Werktag 3 Monate davor liegen. Das mt der Renovierungswoche musst du mit dem Vermieter abmachen, ein Recht hast du darauf nicht. Renovieren heißt eine dezente Farbe auftragen (wenn alles schon weiß ist, brauchst du nicht mehr streichen), wischen und Löcher stopfen. Viel mehr braucht man nicht mehr machen. Gruß

Kommentar von MilaSuperstar am 28. Juni 2009 17:49

Mille Grazie :)

Kommentar von 83884a5d75092b3de80b2ba71fe971c8smallraGGman am 29. Juni 2009 16:21

stimmt nicht, siehe meine Antwort


Malkia
beantwortet von Malkia am 28. Juni 2009 22:56
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Das geht nicht, du kannst immer nur zum Ende eines Monats kündigen und nicht mittendrin.
Renovieren musst du in deiner Mietzeit, sollte dir das nicht möglich sein und du brauchst über deine Mietdauer hinweg mehr Zeit, kann der Vermieter von dir dafür eine Nutzungsentschädigung verlangen.


Felix820
beantwortet von Felix820 am 28. Juni 2009 17:28
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Wenn du kündigst dauert es eh noch 3 Monate bis du nicht mehr zahlen musst

Das sind die 3 Monate Kündigungsfrist

Und ich glaube man muss bis zum 4. eines Monats kündigen

steht aber im vertrag genauer

Kommentar von MilaSuperstar am 28. Juni 2009 17:49

Danke!


anonym
beantwortet von SUNFRIEND4 am 28. Juni 2009 17:29
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Du kannst immer kündigen, nur die Kündigungsfrist musst Du einhalten. Wenn Du zum 15. kündigen kannst und die Miete immer am 1. bezahlst, musst Du auch nur den halben Monat bezahlen. Den Schlüssel musst Du zurückgeben, wenn Du ausgezogen bist, außer Du hast noch irgendwelche Arbeiten zu machen.

Kommentar von MilaSuperstar am 28. Juni 2009 17:49

Danke dir!

Kommentar von 83884a5d75092b3de80b2ba71fe971c8smallraGGman am 29. Juni 2009 16:21

stimmt nicht, siehe meine Antwort


anonym
beantwortet von schleudermaxe am 29. Juni 2009 08:47
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Eine Kündigung ist im Mietrecht nur zum letzten Tag des Monats zulässig. Die Rückgabe des Mietgegenstandes hat spätestens am nächsten Werktag (nicht der Sonnabend) zu erfolgen.

Viel Glück.


raGGman
beantwortet von raGGman am 29. Juni 2009 16:18
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Die von gestern 17 - 18 Uhr haben alle NICHT recht. Malkia hat recht. schleudermaxe nur fast, denn die Rückgabe hat am letzten Tag des Monats zu erfolgen. Kündigen musst Du bis spätestens 3. Werktag (Eingang beim Vermieter!) des vorvorletzten Monats - also die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate abzüglich die ersten 3 Tage Karenz. Sonnabend = Werktag. Allerdings laufen Fristen nicht am Sonntag oder Sonnabend ab, also kann die Miete oder die Kündigung manchmal auch am folgenden Montag beim Vermieter eingehen.


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