Hallo! Kurze Frage bezüglich Mietrecht: Kann man eigentlich zu jedem beliebigen Tag kündigen solange man die gesetzliche Frist einhält oder muss man zum 01. oder letzten Tag kündigen? Wenn man zum 15. kündigen kann, wird dann nur die Hälfte berechnet etc? Und: Ist es üblich, dass man z.B. eine Woche noch den Schlüssel behält um zu renovieren ohne Miete zu zahlen? Dankeschön!

Hi! Wie Sunfriend schon sagte, kannst du zu jedem x-beliebigen Tag kündigen. Der muss nur nach dem ersten kündigbaren Tag liegen, und der widerrum 3 Monate nach der Kündigung. Andersrum: Die Kündigung muss spätestens am 3. Werktag 3 Monate davor liegen. Das mt der Renovierungswoche musst du mit dem Vermieter abmachen, ein Recht hast du darauf nicht. Renovieren heißt eine dezente Farbe auftragen (wenn alles schon weiß ist, brauchst du nicht mehr streichen), wischen und Löcher stopfen. Viel mehr braucht man nicht mehr machen. Gruß

Das geht nicht, du kannst immer nur zum Ende eines Monats kündigen und nicht mittendrin.
Renovieren musst du in deiner Mietzeit, sollte dir das nicht möglich sein und du brauchst über deine Mietdauer hinweg mehr Zeit, kann der Vermieter von dir dafür eine Nutzungsentschädigung verlangen.

Wenn du kündigst dauert es eh noch 3 Monate bis du nicht mehr zahlen musst
Das sind die 3 Monate Kündigungsfrist
Und ich glaube man muss bis zum 4. eines Monats kündigen
steht aber im vertrag genauer
Danke!
Du kannst immer kündigen, nur die Kündigungsfrist musst Du einhalten. Wenn Du zum 15. kündigen kannst und die Miete immer am 1. bezahlst, musst Du auch nur den halben Monat bezahlen. Den Schlüssel musst Du zurückgeben, wenn Du ausgezogen bist, außer Du hast noch irgendwelche Arbeiten zu machen.
Danke dir!
raGGman am 29. Juni 2009 16:21 stimmt nicht, siehe meine Antwort
Eine Kündigung ist im Mietrecht nur zum letzten Tag des Monats zulässig. Die Rückgabe des Mietgegenstandes hat spätestens am nächsten Werktag (nicht der Sonnabend) zu erfolgen.
Viel Glück.

Die von gestern 17 - 18 Uhr haben alle NICHT recht. Malkia hat recht. schleudermaxe nur fast, denn die Rückgabe hat am letzten Tag des Monats zu erfolgen. Kündigen musst Du bis spätestens 3. Werktag (Eingang beim Vermieter!) des vorvorletzten Monats - also die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate abzüglich die ersten 3 Tage Karenz. Sonnabend = Werktag. Allerdings laufen Fristen nicht am Sonntag oder Sonnabend ab, also kann die Miete oder die Kündigung manchmal auch am folgenden Montag beim Vermieter eingehen.
Mille Grazie :)
stimmt nicht, siehe meine Antwort