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Ordentliche Kündigung / Eigenbedarf / Untermieter

gefragt von Jonnylove am 08.11.2009 um 21:50 Uhr

hallo,

ich habe stress mit meinem untermieter ( 2er WG - 2 Zimmer + Wohnflur - Küche ).

würde ihm kündigen wollen unter einhaltung der 3 monate frist.

ist als "eigenbedarfsgrund" in der kündigung ausreichend, dass ich in der kündigung schreibe, ich brauch das zimmer für mich, ohne es weiter zu erläutern.

oder muss ich sagen WARUM ich es brauche ( zb. brauche arbeitszimmer, freundin plant zuzuziehen, freundin kommt öfters , will mich einfach "ausbreiten" )

was ist ein grund, was ist vielleicht auch keienr...

das gesetzt sagt leider nur: Ein berechtigtes Interesse des Vermieters an der Beendigung des Mietverhältnisses liegt insbesondere vor, wenn - der Vermieter die Räume als Wohnung für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts benötigt

will eben nur 1x die kündigung schreiben müssen und deshlab gleich einen grund nennen, der hieb und stichfest ist... im notfall....

danke für antworten

henning


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heimwerker
beantwortet von heimwerker am 8. November 2009 22:45
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Eigenbedarf würde ich schnell wieder vergessen. Dies hier denke ich reicht: Wenn die Wohnung, in der Regel ein möbliertes Zimmer, ein Teil der vom Vermieter selbst bewohnten Wohnung ist, und es sich dem Mieter um eine allein stehende Person (also keine Familie) handelt, gibt es bei Beendigung des Mietverhältnisses keinen Mieterschutz § 549 Abs 2 Nr. 2 BGB. Die Kündigung ist spätestens am 15. eines Monats zum Ablauf dieses Monats zulässig. ( § 573 c Abs 3 BGB). Der Vermieter "bewohnt" die Wohnung auch dann, wenn er sich selbst nicht ständig dort aufhält (LG Berlin GE 80, 160). MfG

Kommentar von B6c7a73e1b254bb372e11a237d582697smallanitari am 9. November 2009 11:18

DH ... für heimwerker und Obelhicks


anonym
beantwortet von Obelhicks am 8. November 2009 22:47
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du scheinst die rechtslage recht gut zu kennen. darum will ich hier auch nicht antworten wie alle anderen.

der grund, daß eine lebensgefährtin zuziehen will und sich in ihrem intimbereich durch eine fremde person gestört fühlt dürfte ausreichend sein. evl. gleichzeitig ersatzweise mit 573a kündigen.

wenn es ein von dir möbliertes zimer ist, gelten andere regeln.


ReinerUnsinn
beantwortet von ReinerUnsinn am 8. November 2009 21:52
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Du kannst ihm auch so kündigen mit Einhaltung der Frist.

Kommentar von Obelhicks am 8. November 2009 22:54

reiner unsinn


ljubavi
beantwortet von ljubavi am 8. November 2009 21:52
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ich denke der grund eigenbedarf sollte reichen. du bist schliesslich niemanden eine rechenschaft shuldig!

Kommentar von Obelhicks am 8. November 2009 22:55

hört hört. wenn du in das leben eines anderen eingreiffst, indem du ihm die behausung nimmst, bist du sehr wohl rechenschaft schuldig. gut dass es dieses gesetz gibt.

Kommentar von Simple_avatar8smallljubavi am 9. November 2009 10:30

aber es geht doch um dein eigenen besitz


anonym
beantwortet von freakler am 8. November 2009 21:55
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Ich würde Eigenbedarf geltend machen! Dann hast du sicher kein Problem, deinen Untermieter loszuwerden. Dann hat er ein Problem...


anonym
beantwortet von Peter96 am 8. November 2009 21:59
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Wenn tatsächlich Eigenbedarf besteht,ok. Falls Du später aber nicht einziehst, kann er Dich auf Erstattung seiner Kosten verklagen.

Kommentar von Obelhicks am 8. November 2009 22:55

lesen hilft. er wohnt schon da.

Kommentar von Peter96 am 9. November 2009 00:17

Kapier ich nicht. Die Wohnung ist vermietet. Sie will ihn raus haben wegen Eigenbedarf. Er geht raus. Merkt hinterher, dass die Vermnieterin nicht eingezogen ist. Dann kann der ehemalige Mieter die Vermieterin verklagen auf Schadensersatz. Oder liege ich da falsch?


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