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opendownload reingefallen ( mit 13) jahren

gefragt von Fabnoska am 23.02.2009 um 10:39 Uhr

ich habe mich bei diesem opendownload angemeldet habe aber nicht gelesen das das 96€ kostet. ich habe mich am 15.2.09 angemeldet. gestern bekamm ich eine mail ich solle diesen Geldbetrag überweisen sonst bekomme ich eine anzeige. Muss ich das wirklich bezahlen obwohl ich erst 13 bin ??

danke

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PPanther
beantwortet von PPanther am 23. Februar 2009 10:43
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du musst nicht bezahlen, aber deine Eltern müssen das da hin schicken. schreibe dich nicht mit denen.hier der Brief dazu. Mir ist es auch passiert und meine Mam hat das geschickt, seitdem ist Ruhe.Fügt nur das richtige Datum ein. Quelle Verbraucherscutz Weiss die Seite net mehr...hier aber der Text

Content Services Ltd. Mundenheimer Straße 70 68219 Mannheim

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Schreiben vom 31.12.2008 fordern Sie mich mit der Behauptung eines mit Ihnen zustande gekommenen Vertrages zur Zahlung von 96,00 € auf.

Eine Zahlung lehne ich ab. Bitte unterlassen sie es, mich weiter anzuschreiben und mit Drohungen zu belästigen, denn ich habe mit der Content Service Ltd. keinen wirksamen Vertrag abgeschlossen.

Sollte dennoch ein Vertragsverhältnis begründet worden sein, so finden die Normen des § 312 e BGB (Pflichten im elektronischen Geschäftsverkehr), Artikel 241 des EGBGB i. V. m. BGB-Info V 3 (Informationspflichten bei Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr) sowie der Preisangabenverordnung (PAngV) Anwendung.

Die vorstehend genannten Normen haben Sie bei dem zugrundeliegenden Vertrag in mehrfacher Weise nicht erfüllt.

Die Preisangabe findet sich in einem anderen Zusammenhang, versteckt unterhalb des Anmeldelinks und außerhalb des sichtbaren Bildschirmbereichs. Es liegt daher ein Verstoß gemäß BGB-InfoV 1 Nr. 7 vor.

Weiter haben Sie nicht gemäß BGB-InfoV 3 Nr. 1 über die einzelnen technischen Schritte, die zu einem Vertragsschluss führen, informiert. Des Weiteren erfolgte keine Information darüber, wie ich mit dem gemäß § 312 e Abs. 1 S. 1 Nr. 2 BGB zur Verfügung gestellten technischen Mitteln Eingabefehler vor Abgabe der Bestellung erkennen und berichtigen kann (BGB-Info V 3 Nr. 1).

Schließlich wurde ich von Ihnen nicht in der gemäß § 355 Abs. 1 S. 1 sowie Abs. 2 S. 1 BGB vorgeschriebenen Weise belehrt.

Ich erkläre daher vorsorglich den Widerruf des ggf. abgeschlossenen Vertrages.

Ferner erkläre ich vorsorglich auch die Anfechtung meiner Erklärung zum Abschluss eines ggf. abgeschlossenen Vertrages. Der ggf. mit Ihnen abgeschlossene Vertrag wäre aus oben genannten Gründen durch einen Irrtum oder/und eine arglistige Täuschung zustande gekommen (§§ 119, 123 Abs. 1, 142, 143 BGB).

Des Weiteren behalte ich mir vor, Ihr rechtswidriges Verhalten, das eine Verletzung des § 1 - Pflicht zur Preisangabe - der Preisangabenverordnung (PAngV) darstellt, bei den zuständigen Ordnungsbehörden anzuzeigen.

Mit freundlichen Grüßen

Kommentar von C0b27b57c1ffcff81a2bd6155c5d904bsmallsupergirl2271 am 23. Februar 2009 10:44

cool

Kommentar von 2aa7426925670decfca27f76e00a580esmallChamaeleon1205 am 23. Februar 2009 10:44

dh

Kommentar von Mietnormade am 23. Februar 2009 10:46

Er muss auch nicht bezahlen wenn er den Brief nicht schickt. Und dann hat er auch noch 55ct gespart!

Kommentar von 4fca1136aac61129270e7d7468048ebbsmallNudelsternchen am 23. Februar 2009 10:48

DH den Schriftsatz solltest du vielleicht mal als Tip einstellen!

Kommentar von chmoti88 am 23. Februar 2009 10:49

DH das ist ja mal eine Super Antwort!!

Kommentar von 27095d784ceb57d778d35514fc4309ccsmallPPanther am 23. Februar 2009 10:49

die bombardieren dich aber mit Mahn/emails/briefen, dass er nicht zahlen muss ist klar...sie berufen sich aber auf den Betrug mit der Altersangabe!Mir hat es auch Angst gemacht...und sicher ist sicher.

Kommentar von Fabnoska am 23. Februar 2009 10:51

stimmen da die ganzen § auch oder ist das ein scherz

Kommentar von Mietnormade am 23. Februar 2009 10:54

Die § stimmen aber ein Widerruf würde implizieren das ein gültiger Vertrag vorliegt. Und schon das wird bestritten. Von daher kann man sich den Brief auch schenken.

Kommentar von 27095d784ceb57d778d35514fc4309ccsmallPPanther am 23. Februar 2009 11:19

Das Schreiben ist vom Verbraucherschutz un es haben Anwäte aufgesetzt und die werden ja wissenn was sie tun

Kommentar von Mietnormade am 23. Februar 2009 11:31

Das Resultat mit und ohne Brief ist exakt dasselbe. Nur mit Brief übermittelst Du einem völlig unseriösen Unternehmen Deine Adresse. Neben den 55ct die Du völlig überflüssig ausgibst verschaffst Du dem Adresshandel noch 1,5 Euro für eine bestätigte Adresse. Ich stelle jetzt die Behauptung auf der Spamorder spart Dir Geld und überflüssige Post!

Kommentar von Ed1c325e42cd9f51de5fc77f2fa97c19smallwolfgang1956 am 23. Februar 2009 10:49

Das wäre ein wichtiger Tipp!

DH

Kommentar von 9b36aa7a0c663a3fd03adb9b92203331smallWOLF1961 am 23. Februar 2009 10:53

RA? DH


Nellina
beantwortet von Nellina am 23. Februar 2009 10:44
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Du wirst sie nicht bezahlen muessen, wenn dann, Deine Eltern (siehe Gerichtsurteil LG Muenchen). Nur wuerde ich, solange diese Mahnungen per E-Mail kommen, nichts machen. Viele sind nur Abzockereien. Gehe mal mit opendownload ueber Google und dann siehst Du sofort, ob es sich um eine Abzocke handelt oder nicht.

Kommentar von Fabnoska am 23. Februar 2009 10:54

ja gut wenn meine eltern dan die nächsten brief mit 154 € bezahlen müssen hab ich ein 3/4 jahr kein Taschengeld

Kommentar von Bdeea491ff109356d11da59e864ad080smallNellina am 23. Februar 2009 11:00

ich habe gerade das Urteil ins Forum gegeben. Bitte nachlesen. http://www.justiz.bayern.de/gericht/lg/m1/presse/archiv/2008/01473/index.php


wolfgang1956
beantwortet von wolfgang1956 am 23. Februar 2009 10:48
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Du mußt nichts bezahlen. Erzähle es Deinen Eltern und sei bei solchen Angaben im Web vorsichtiger. Laß' Dir von den Eltern helfen und alles lesen!

Weiter oben steht ein professionell vorformulierter Brief, den Deine Eltern diesen Abzockern zukommen lassen sollten.


Kairofan
beantwortet von Kairofan am 23. Februar 2009 10:45
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Nein - nicht bezahlen. Das ist eine dieser Abzockerseiten und du bist nicht geschäftsfähig. Sag es deinen Eltern und mach, was in diesem Forum steht: http://forum.computerbetrug.de/allgemeines/54304-opendownload-de.html


JoScho
beantwortet von JoScho am 23. Februar 2009 10:44
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Du bist 13 und damit minderjährig. Mach Dir keine Gedanken über diese Abzocke, wie schularbeiten.de o.ä. Scha mal auf der Seite Abzocke in Innenministerium nach. Gib mal google abzocke ein, das teht viel drin. oder frag bei der Verbraucherzentrale nach, die kennen auch die Abzocker mit Beispielfällen dieser Firmen. Ich rate: Nicht zahlen. Auch wenn ne Mahnung kommt, nicht reagieren. Erst wenn ein Schreiben vom Gericht kommt (wird niekommen), sofort durch einen Rachtsanwalt Einspruch erheben. Auch bei Inkassofirmen nicht reagieren!


anonym
beantwortet von Mietnormade am 23. Februar 2009 10:44
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Du musst nur die E-Mails von opendownload in Deinen SPAM Ordner schieben. Damit erledigt sich dauerhaft die Sache für Dich.


Pumaplayer95
beantwortet von Pumaplayer95 am 23. Februar 2009 10:44
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ignorier mal mach ich auch.ich hab mich auch auf opendownload angemeldet.der betrag steht immer an der seite ich habs auch net gesehn und hab mich angemeledet.also ich ignoriers immer


anonym
beantwortet von anjanni am 23. Februar 2009 10:43
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Du mußt gar nichts bezahlen, weil Du noch keine 18 bist.

Und Du müßtest vermutlich auch dann nichts bezahlen, weil die die Preisangabe gut versteckt haben.


supergirl2271
beantwortet von supergirl2271 am 23. Februar 2009 10:43
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soweit ich weiß ist das eine abzockerfirma.der bericht kam schon auf sat1,man braucht nicht bezahlen.du wirst noch mehr post bekommen,später briefe.meine rechnung beläuft sich schon auf 154 €


Wolli61
beantwortet von Wolli61 am 23. Februar 2009 10:43
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Du mußt das nicht bezahlen weil du noch nicht geschäftsfähig bist.


20DaSa03
beantwortet von 20DaSa03 am 23. Februar 2009 10:42
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Reingefallen bist du ja nicht. Du hast nur nicht richtig gelesen. Lass die Finger davon in Zukunft! Du bist nicht geschäftsfähig und muß nichts bezahlen, trotzdem sag es deinen Eltern!

Kommentar von Fabnoska am 23. Februar 2009 10:44

ich habe sogar mein wahres alter angegebnen

Kommentar von 561e5eb74afb00c1dedbb69faa21134esmall20DaSa03 am 23. Februar 2009 10:46

Das sollte dich in zukunft nicht davon abhalten die AGB´s zu lesen!!!


anonym
beantwortet von chmoti88 am 23. Februar 2009 10:42
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rede mit deinen eltern die können nochmal genau mit dir schauen wegen AGB. Aber du musst in der regel nicht bezahlen aber das musst du denen auch mitteilen. wie gesagt gehe zu deinen eltern

Kommentar von Fabnoska am 23. Februar 2009 10:44

das komiche ist ich habe angegeben das ich 13 jahre alt bin


Chamaeleon1205
beantwortet von Chamaeleon1205 am 23. Februar 2009 10:42
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eigentlich nicht,! da du nur beschränkt geschäftsfähig bist.


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