Julepe am 03.06.2009 um 8:19 Uhr
Ich wollte mir ein kostenloses Programm runterladen und bin über google auf die Seite www.opendownload.de gestoßen, hab da meine persönlichen Daten hinterlassen, ich blöde Kuh (!) und die AGBs akzeptiert. Heute bekam ich eine Rechnung über 96 Euro für ein 2 Jahres-Abo. Außerdem wurde ich darauf hingewiesen, ich hätte mit der Anerkennung der AGBs auch auf mein Widerrufsrecht verzichtet. Allerdings habe ich ein Programm downloaden wollen, habe es allerdings während des Ladevorgang abgebrochen. Nun wollte mir jemand in einem Chat weissmachen, sobald ich nur den Versuch starte, irgendwas zu downloaden, verfällt mein Widerrufsrecht. Das ist doch Schwachsinn, oder? Desweiteren habe ich gelesen, ich soll auf keine Mahnung reagieren, bis ein Bescheid vom Gericht kommt und soll dann den Widerspruch sofort ans Gericht zurücksenden. Kann es zu einer Verhandlung kommen? Das wäre ja mit enormen Kosten verbunden, da käm ich im Endeffekt mit der Rechnung von Opendownload günstiger. Ich habe in dem Bereich absolut keine Erfahriúng, bitte helft dem dummen Naivchen...
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Gib mal bei Google opendownload und Betrug ein. Da bekommst so viele Antworten, wie Du im einem Leben gar nicht lesen kannst. Der Tip ist richtig. Wenn eine Mail kommt, erstmal sofort widersprechen, dann in Ruhe abwarten und nimmer reagieren, egal was die machen. Wenn Du Deine richtigen Daten angegeben hast, kommt irgendwann ein Brief. Hefte ihn ab und gut. Erst wenn eine gerichtliche Mahnung kommt, musst Du wieder reagieren und widersprechen. Bis dahin lass sie einfach reden und schreiben. Übrigens ist kein Fall bekannt, in dem die wirklich geklagt haben. Nur ihr hauseigenes Inkassounternehmen wird irgendwann aktiv. Wenn Du der Rechnung widersprochen hast, darfst Du denen das aber getrost mitteilen und sie drauf hinweisen, dass das Eintreiben STRITTIGER Forderungen keine Sache eines Inkassounternehmens ist. Übrigens habe ich von den Herrschaften hier auch ein paar Briefchen liegen - mein Junior war auch mal so blöd. Und ich lebe immer noch. Keine Angst machen lassen. Die verdienen nicht an den Downloads, sondern an der Angst der Leute. Und nebenbei bieten sie sogar noch Downloads an, auf denen ein Verbot zum Vertrieb liegt, die nur auf der Webseite des Anbieters vertrieben werden dürfen und auch nicht direkt verlinkt.

Einfach nicht auf Drohungen, Mahnungen etc. reagieren. Das einzige was du machen solltest ist einen Widerruf zu schreiben. Meine Freundin ist auch auf diese Abzocke reingefallen. Aber das ist jetzt schon ca. 3 Monate her und wir haben seitdem nichts mehr von diesem Verein gehört. Also ALLES IGNORIEREN was da so kommt ;)
Mystika1245 am 3. Juni 2009 08:23 Jap...Opendownload ist pure Abzocke, die machen mit der Angst der Leute Geld....
Schlimm sowas....

einfach nich reagieren,es sei denn es kommt eine vorladung...alles andere is einschüchterung der anderen.
oder bei der verbraucherzentrale rat holen,die haben vordrucke fuer diese gelegenheiten.
lg
Da kam erst gestern abend ein Beitrag auf SAT1 in Akte und die haben genau über die Firma berichtet. Du brauchst das Geld nicht zahlen, weil du hast grundsätzlich ein 14 tägiges Rücktrittsrecht und wenn du davon Gebrauch machst, dann bist du auch gut raus. Die Firma ist aber auch ziemlich verrufen und "arbeitet" mit ziemlich zweifelhaften Methoden.
Genau! Lass dich nicht einschüchtern. Zu einem Gericht wird es nicht kommen. Wenn die das bei jedem Kunden, der nicht bezahlt hat, machen sollten, dann werden die gleich pleite. :)
Auf dieser Adresse http://de.reclabox.com/firma/238-Content-Services-Ltd sind einige Foren (nicht nur) zu diesem "Unternehmen".
Dumme Sache das. Opendownload ist reine Abzocke. Da darfst Du Geld bezahlen um Programme herunterzuladen, die Du ohnehin kostenlos im Internet bekommen kannst.
Die Regsitrierungsseite von OpenDownload ist allerdings recht eindeutig gestaltet. Die gesetztlichen Bestimmungen werden da offensichtlich erfüllt. D.h. , dass Du wirklich ganz deutlich und nicht versteckt auf die Kosten hingewiesen wirst. Du solltest auf jeden Fall SOFORT einen schriftlichen Widerruf einreichen - auch wenn in den AGB steht, dass dieser durch den Download einer Software wirkungslos ist. Rechtlich bist Du einen bindenden Vertrag eingegangen. Wenn die das wirklich durchziehen mit Mahnungen und womöglichen gerichtlichem Mahnverfahren solltest Du Dir 3x überlegen, ob Du eine Verschlechterung Deiner Bonität durch evtl. Schufa-Einträge belasten willst.
Da bist Du wirklich mit Pauken und Trompeten auf eine Abzocke reingefallen. Bitter für Dich. Aber umso vorsichtiger bist Du vielleicht beim mächsten Mal.
Wenn Du nach einer Software suchst - frag doch lieber erstmal hier bei GF... ;-)
Im Magazin vom Kölner Stadtanzeiger vom 27.5.2009 stand genau darüber ein Artikel. Schau mal auf www.ksta.de, dann auf e-paper klicken und dort den 27.5. auswählen. Gehe zur Seite 1-3 lesen.
... und: nicht bezahlen!!!!
Kenne das Problem mit megadownloads ^^ Einfach Mahnungen igonieren und inkasso büro ignorieren. Die können dir gar nichts daher die kosten versteckt waren. Solche abzocken sind bekannt und kommen bei gericht (wobei die dich nie auf gericht belangen werden) nicht durch.
Preise müssen klar sichtbar sein, auch bilder oder kleine texte sind mittlerweile nicht mehr rechtsgültig.
Wende dich an den verbraucherzentrale wenn die keine ruhe geben. Drohe mit rechtsanwalt und nehme dir im notfall einen.
habe folgenden Widerspruch gefunden und eingelegt. Werde jetzt erstmal warten. Vielen Dank an alle, bin etwas beruhigter :-)
Sehr geehrte Damen und Herren,
zu Ihrer Rechnung vom ... stelle ich fest: Sollte ich mich tatsächlich am ... auf ... angemeldet haben, war ich mir der damit verbundenen Kosten nicht bewusst. Hierüber wurde ich erst durch Ihr Schreiben aufgeklärt. Aufgrund der unzureichenden Preisinformation auf Ihrer Seite fehlt es daher bereits an einem wirksamen Vertragsschluss zu den von Ihnen behaupteten Konditionen.
Hilfsweise erkläre ich die Anfechtung einer etwaigen vertragsbezogenen Willenserklärung, weil von mir lediglich eine kostenlose Nutzung gewollt war und keine kostenpflichtige.
Schließlich mache ich hilfsweise auch von meinem Widerrufsrecht aus §§ 312d, 355 ff. BGB Gebrauch. Da eine den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Widerrufsbelehrung in Textform nicht erteilt worden ist, ist der Widerruf auch nicht durch Fristablauf ausgeschlossen.
Aus den genannten Gründen werde ich keinerlei Zahlung leisten.
Von weiteren Mahnungen bitte ich abzusehen.
Mit freundlichen Grüßen
Okay. und nun lauf Dich nicht heiß. Die schicken Dir noch ein paar Mails mit einer Menge Rechtschreibfehlern und einem Haufen Drohungen, die immer heftiger werden, dann kommen paar Briefchen und dann überlegen sie erstmal in Ruhe, womit sie Dir noch Angst machen können. Es hat von ähnlichen Seiten bereits Gerichtsverhandlungen gegeben und diese seltsamen Gestalten haben bislang nie gewonnen, ganz egal, was da irgendwelche Anwälte auf ihren Seiten posten (den Link werden sie Dir irgendwann auch schicken). Opendownload hat bis jetzt allerdings nie geklagt, so weit bekannt ist.