Oder erlischt die und man steht ohne alles da?
Die Gewährleistung gibt der Händler, die Garantie kommt vom Hersteller.
Und das ist gesetztlich geregelt, dass auch bei einer Insolvenz kein Kunde seine Garantieansprüche verliert.

Da die Gewährleistung Sache des Händlers und nicht des Herstellers ist: JA.
Bei der (freiwilligen) Hersteller-Garantie könnte es im Ernstfall anders aus sehen, aber trotz aller Horrormeldungen wird sich schon irgendein Käufer für Opel finden, der dann entspreechend auch für diese Ansprüche geradestehen muss.

Hier ein ganz aktueller Artikel zu diesem Thema:
www.focus.de/finanzen/news/opel-warum-eine-pleite-auch-die-kunden-traefeaid403726.html
Herstellergarantie wird wohl (vielleicht) in Form einer Kulanz weitergeführt... aber Rechtlich haben die Geschädigten keinen Anspruch mehr.