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Online-Recht: AGBs-Kästchen NICHT angeklickt bei Bestellen auf 1&1 und trotzdem ein neues Paket?

gefragt von ekkimaxekkimax am 08.05.2008 um 23:03 Uhr

Bin Kunde bei 1&1, mein Web-Hoster. Nun wollte ich sehen, welche alternativen Angebote es gibt (innerhalb des Admin-Bereichs) und da sah ich verschiedene Pakete, die aber leider alle nicht weiterführend verlinkt waren. Ich klickte auf "weiter", wählte ein Paket aus (wohlwissend, dass ich bloss Information diesbezueglich suchte) immer noch keine Info dazu und auf "weiter". Dann kam das Paket OHNE Information gelistet auf einer Seite und unten ein "Bestellen" Button. Darüber war eine Zeile mit nicht aktivierter Checkbox "Ich habe die AGBs gelesen blabla.." Das habe ich natürlich NICHT angewählt. Dann auf "Bestellen" und nu hab ich den Mist: "danke für ihre Bestellung" ;( Ist das rechtens?


Reply


anonym
beantwortet von fairlane am 8. Mai 2008 23:10
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Für einen Vertrag bedarf es zwei übereinstimmender Willenserklärungen. Dies ist hier nicht gegeben. Der Einfachheit halber nutze das Paket nicht und widerrufe es innerhalb der 14tägigen Widerrufsfrist. Ich hoffe doch, Du hast Dich nicht als Gewerbetreibender ausgegeben?! Dann könnte es etwas schwieriger werden. Wieso drückst Du eigentlich auf "Bestellen", wenn Du nichts bestellen möchstest? Ist doch klar, das ein "Bestell-Buttom" eine Bestellung auslösen kann...

Kommentar von B831635e20d72cdd025d05f9093baa54smallekkimax am 8. Mai 2008 23:18

Danke! Wie gesagt, ich wollte nichts "bestellen", allerdings ist auf der Seite das Angebot so gestaltet, dass man einen Link sieht, der "Paket erweitern" heisst. Wenn man darauf klickt möchte man doch erst mal wissen in wie fern man sein Paket erweitern kann bzw. was einem so geboten wird, richtig? Und das habe ich gemacht. Auf "weiter" geklickt und leider keinerlei Verlinkungen zu den aufgeführten Pakettarifen vorgefunden (was m.E. ziemlich saumässig ist) und irritiert gesucht und mir ein Paket ausgesucht UM HERAUSZUFINDEN, WAS ES EIGENTLICH BEINHALTET. Da war nur der "Bestellen" Knopf und oweh! Ziemlich dumm von mir, aber ÜBEL gelöst von 1&1 finde ich.

Kommentar von fairlane am 8. Mai 2008 23:27

Ja, 1&1 ist in auch in meiner ganz persönlichen Wertung nicht so weit oben, was Vertragsmodalitäten beinhaltet...

Kommentar von Simple_avatar4smalldwarf am 8. Mai 2008 23:31

Genau die CT hat ja mehrfach drüber berichtet.


dwarf
beantwortet von dwarf am 8. Mai 2008 23:34
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Widerrufe doch einfach, aber mit Einschreiben und Rückschein. Wäre das Einfachste. Übrigends man kann sich die Pakete auch so anschauen, ohne Bestellen zu drücken, allerdings nicht beim Upgrade.


anonym
beantwortet von DrSeltsam am 9. Mai 2008 12:01
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Du bist bereits (geschäftsfähiger) Kunde und hast bestellt.

Jeder Browser hat eine "Seite zurück" Funktion, d.h. man muss niemals auf "Bestellen" klicken.

Versuche wie von dwarf beschrieben vorzugehen.


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