Oma gestorben, Sonderurlaub?

10 Antworten

Um zur Beerdigung Deiner Oma zu gehen, könntest Du Dir einen Tag Urlaub nehmen und für einen Umzug steht Dir so viel ich weiß ein Tag Urlaub zu. Manchmal kommt halt alles auf einmal - vielleicht sprichst Du einfach mal mit Deinem Chef, so dass er Deine Situation nachempfinden kann.

Sonderurlaub gibt es beim Tod von Ehe- oder Lebenspartner und von Verwandten ersten Grades. Siehe Tarifvertrag. Dazu zählen Großeltern nicht.

Welcher Tarifvertrag?

Wenn es keine vertragliche Regelung gibt, dann kannn sich der Anspruch eines Arbeitnehmers beim Tod naher Angehöriger - dazu kann auch die Großmutter gerechnet werden - aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch BGB § 616 "Vorübergehende Verhinderung" ergeben, das den Arbeitgeber zu einer bezahlten Freistellung verpflichtet - sofern die Anwendung dieses Paragraphen nicht vertraglich ausgeschlossen wurde (was leider erlaubt ist).

Also bei mir im Betrieb gibt es bis zu 2 Tage Sonderurlaub, auch wenn eine Oma verstorben ist. 
Denn bei mir war vor kurzem genau dieser Fall eingetreten und ja, bei mir gab es Sonderurlaub. 

Es wird Dir sicherlich ermöglicht werden der Beerdigung der Großmutter beizuwohnen.

Wenn Eure Firma hier keine andere Betriebsvereinbarung hat dann gibt es keinen gesetzlichen Sonderurlaub.

Da der Einzelhandel ja meist 6 Arbeitstage die Woche hat würde sich die freie Zeit für die Beerdigung sicher auch einfach durch Tausch der Schicht mit Kollegen lösen lassen. Du könntest also anbieten statt Urlaub einfach die Stunden an anderer Stelle vor- oder nachzuarbeiten.

Wenn Eure Firma hier keine andere Betriebsvereinbarung hat dann gibt es keinen gesetzlichen Sonderurlaub.

Es gibt überhaupt keinen "gesetzlichen" Sonderurlaub.

Allerdings kann sich ein Arbeitnehmer beim Tod naher Angehöriger - dazu kann auch die Großmutter gerechnet werden - auf das Bürgerliche Gesetzbuch BGB § 616 "Vorübergehende Verhinderung", das den Arbeitgeber zu einer bezahlten Freistellung verpflichtet - sofern die Anwendung diese Paragraphen nicht vertraglich ausgeschlossen wurde (was leider erlaubt ist).

Gesetzlich hast du keinen Anspruch. Sowas ist Individuell geregelt. Tarifvertrag lesen

Gesetzlich hast du keinen Anspruch.

Das ist falsch!

Der Anspruch eines Arbeitnehmers beim Tod naher Angehöriger - dazu kann auch die Großmutter gerechnet werden - kann sich (wenn es keine vertragliche Regelung gibt) aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch BGB § 616 "Vorübergehende Verhinderung" ergeben, das den Arbeitgeber zu einer bezahlten Freistellung verpflichtet - sofern die Anwendung diese Paragraphen nicht vertraglich ausgeschlossen wurde (was leider erlaubt ist).