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Oldtimerzulassung

gefragt von carisimocarisimo am 31.10.2009 um 22:59 Uhr

Wenn ich ein Fahrzeug, z.b. Corvette, aus Niedersachsen kaufe, kann ich das Fahrzeug auch mit 07´ner Nr. in NRW zulassen??


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drivinstructor
beantwortet von drivinstructor am 31. Oktober 2009 23:35
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Hilfreichste Antwort

„Rote Nummern“ mit der Folgenummer „07“ können auch an Privatleute ausgegeben werden, jedoch ausschließlich für Fahrzeuge, die mindestens 30 Jahre alt sind, oder, falls jünger, einer Kleinserie (ca. < 500 jemals gebaute Fahrzeuge) zugehören. Vor Januar 2007 war die rote „07“-Nummer auch für mindestens 20 Jahre alte Oldtimer vorgesehen. Mit diesen Kennzeichen dürfen allerdings nur noch Erprobungs- und Bewegungsfahrten, Probefahrten zum Fahrzeugverkauf sowie Fahrten zu Fahrzeugtreffen gemacht werden. Zum Nachweis ist für jedes Fahrzeug ein eigenes Fahrtenbuch zu führen. Je nach Zulassungsstelle können pro roter „07“-Nummer bis zu zehn, in anderen Fällen aber auch beliebig viele Fahrzeuge genehmigt werden. Es können auch mehrere Kennzeichen mit gleicher Nummer ausgegeben werden, beispielsweise ein großes längliches für einen PKW und ein kleines quadratisches für ein Zweirad. Dieses Kennzeichen ist steuerlich begünstigt und Versicherungen bieten oft günstige Tarife hierfür an. Die zur Genehmigung vorzulegenden Dokumente können je nach Zulassungsstelle variieren.

Das „Rote Kennzeichen 07“ ist nicht nur in der Bundesrepublik gültig. Aufgrund internationaler Abkommen mit verschiedenen Staaten können Fahrzeuge mit rotem „07“-Kennzeichen auch im Ausland genutzt werden.

Hiernach gilt das „Rote Kennzeichen 07“ wie jedes andere deutsche Kennzeichen auch in den Vertragsstaaten unter den folgenden Bedingungen:

  • Die Eintragung der Daten im Fahrzeugschein erfolgt seitens der Behörde (Zulassungsstelle) und dies ist im Fahrzeugscheinheft dokumentiert (Amtsstempel).
  • Das Kennzeichen darf auch im Ausland nur für die in Deutschland zulässigen Zwecke verwendet werden, also Probefahrten, Überführungsfahrten, Werkstatt- und Einstellfahrten sowie Fahrten zu und auf Oldtimerveranstaltungen.
  • Gegebenenfalls ist nach den allgemeinen Regeln eine Grüne Versicherungskarte mitzuführen.

Demnach dürfte das keine Probleme in NRW geben. Ich hoffe, ich konnte dir ein bisschen weiterhelfen?!

Kommentar von E0838281709e3edba2d903cd78d7eef9smallcarisimo am 31. Oktober 2009 23:43

Vielen Dank!!


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drivinstructor
beantwortet von drivinstructor am 31. Oktober 2009 23:16
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was für eine 07`ner Nr. soll das denn sein? - Kennzeichen? - Zulassungbescheinigung? - Fz-Identnummer? - oder oder oder?

Ich brauche da ein paar mehr Details, dann kann ich sicher helfen!

Kommentar von E0838281709e3edba2d903cd78d7eef9smallcarisimo am 31. Oktober 2009 23:21

Es handelt sich um eine Rote-Zulassungsnummer für Fahrzeuge ab 20 Jahren



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