carisimo am 31.10.2009 um 22:59 Uhr
Wenn ich ein Fahrzeug, z.b. Corvette, aus Niedersachsen kaufe, kann ich das Fahrzeug auch mit 07´ner Nr. in NRW zulassen??

„Rote Nummern“ mit der Folgenummer „07“ können auch an Privatleute ausgegeben werden, jedoch ausschließlich für Fahrzeuge, die mindestens 30 Jahre alt sind, oder, falls jünger, einer Kleinserie (ca. < 500 jemals gebaute Fahrzeuge) zugehören. Vor Januar 2007 war die rote „07“-Nummer auch für mindestens 20 Jahre alte Oldtimer vorgesehen. Mit diesen Kennzeichen dürfen allerdings nur noch Erprobungs- und Bewegungsfahrten, Probefahrten zum Fahrzeugverkauf sowie Fahrten zu Fahrzeugtreffen gemacht werden. Zum Nachweis ist für jedes Fahrzeug ein eigenes Fahrtenbuch zu führen. Je nach Zulassungsstelle können pro roter „07“-Nummer bis zu zehn, in anderen Fällen aber auch beliebig viele Fahrzeuge genehmigt werden. Es können auch mehrere Kennzeichen mit gleicher Nummer ausgegeben werden, beispielsweise ein großes längliches für einen PKW und ein kleines quadratisches für ein Zweirad. Dieses Kennzeichen ist steuerlich begünstigt und Versicherungen bieten oft günstige Tarife hierfür an. Die zur Genehmigung vorzulegenden Dokumente können je nach Zulassungsstelle variieren.
Das „Rote Kennzeichen 07“ ist nicht nur in der Bundesrepublik gültig. Aufgrund internationaler Abkommen mit verschiedenen Staaten können Fahrzeuge mit rotem „07“-Kennzeichen auch im Ausland genutzt werden.
Hiernach gilt das „Rote Kennzeichen 07“ wie jedes andere deutsche Kennzeichen auch in den Vertragsstaaten unter den folgenden Bedingungen:
Demnach dürfte das keine Probleme in NRW geben. Ich hoffe, ich konnte dir ein bisschen weiterhelfen?!

was für eine 07`ner Nr. soll das denn sein? - Kennzeichen? - Zulassungbescheinigung? - Fz-Identnummer? - oder oder oder?
Ich brauche da ein paar mehr Details, dann kann ich sicher helfen!
carisimo am 31. Oktober 2009 23:21 Es handelt sich um eine Rote-Zulassungsnummer für Fahrzeuge ab 20 Jahren
Vielen Dank!!