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Oktoberfest - Mindestalter ?

gefragt von herzteufelchenherzteufelchen am 25.09.2008 um 14:45 Uhr

Wie alt muss man eigentlich sein, um aufs Oktoberfest ohne Erziehungsberechtigten zu gehen.? Muss man da mindestens 16 sein oder darf man in beliebigem Alter dort hin gehen ?


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Haaza
beantwortet von Haaza am 25. September 2008 14:48
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Das ist doch ein ganz normaler Rummel...

Da gibt es keine Altersbeschränkung, es sei denn, du möchtest dich da auch noch am Abend/Nachts aufhalten und darüber hinaus auch noch Alkohol konsumieren, dann musst Du mindestens 16, am besten noch 18 sein um den Quatsch mitzumachen...


kimmo
beantwortet von kimmo am 25. September 2008 14:54
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Ich habe nicht gehört und dort bemerkungen gesehen über dem Mindestalter. Ist frei für alle.


anonym
beantwortet von Florian23 am 25. September 2008 14:57
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Kann jeder rein aber alkohol dürfen nur Erwachsene trinken


Pinja
beantwortet von Pinja am 25. September 2008 14:46
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Ich glaube nicht das man dafür ein Mindestalter braucht - wann willst Du da hin gehen tagsüber oder abends ?

Kommentar von 9168066415f285e04b6fe1fa1ee90b75smallherzteufelchen am 25. September 2008 14:48

ich möchte das nur allgemein wissen ;) wegen jugendschuzt und dem alkohol dann dort ..


froelich
beantwortet von froelich am 25. September 2008 14:47
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wenn deine eltern einverstanden sind darfst du hingehen,wenn ich mich da nicht sehr täusche.sei aber vorsichtig mit alkohol


cosch87
beantwortet von cosch87 am 25. September 2008 14:47
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schätze das ein Einlass-Alter nur in den Festzelten gilt. Auf dem Platz ist das sicher wie auf jeder anderen Kirmes auch

Kommentar von 97ff7fd4cfc9cdc3b23496791cf7b89bsmallju1ietta am 25. September 2008 14:49

Kirmes + Oktoberfest = uahhhh! ;-)

Kommentar von A279ccdd6efa8ca226ad1bb21ef05cabsmallcosch87 am 25. September 2008 14:51

????????????

Kommentar von 97ff7fd4cfc9cdc3b23496791cf7b89bsmallju1ietta am 25. September 2008 14:56

Meinte nur, wenn du in München auf dem Oktoberfest stehst und von "Kirmes" redest, dann wirst du mindestens schräg angeschaut :-)


Guppy194
beantwortet von Guppy194 am 18. November 2008 23:20
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Das sagt das Jugendschutzgesetz § 4 dazu:

Der Aufenthalt in Gaststätten darf Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren nur gestattet werden, wenn eine personensorgeberechtigte oder erziehungsbeauftragte Person sie begleitet oder wenn sie in der Zeit zwischen 5 Uhr und 23 Uhr eine Mahlzeit oder ein Getränk einnehmen. Jugendlichen ab 16 Jahren darf der Aufenthalt in Gaststätten ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person in der Zeit von 24 Uhr und 5 Uhr morgens nicht gestattet werden.

Kommentar von F76b930239b9abf238bd403d2bc4d03dsmallGuppy194 am 18. November 2008 23:22

Wiesn und Jugendschutz (Richtlinien der Stadt München)

Der Besuch eines Bierzeltes ist Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten gestattet. Kinder unter sechs Jahren dürfen sich – auch in Begleitung eines Erziehungsberechtigten – nach 20 Uhr nicht mehr in den Festzelten aufhalten. Kindern unter 16 Jahren ist der Aufenthalt auf der Festwiese nach 20.00 Uhr nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten gestattet.


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