herzteufelchen am 25.09.2008 um 14:45 Uhr
Wie alt muss man eigentlich sein, um aufs Oktoberfest ohne Erziehungsberechtigten zu gehen.? Muss man da mindestens 16 sein oder darf man in beliebigem Alter dort hin gehen ?
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Das ist doch ein ganz normaler Rummel...
Da gibt es keine Altersbeschränkung, es sei denn, du möchtest dich da auch noch am Abend/Nachts aufhalten und darüber hinaus auch noch Alkohol konsumieren, dann musst Du mindestens 16, am besten noch 18 sein um den Quatsch mitzumachen...

Ich habe nicht gehört und dort bemerkungen gesehen über dem Mindestalter. Ist frei für alle.
Kann jeder rein aber alkohol dürfen nur Erwachsene trinken

Ich glaube nicht das man dafür ein Mindestalter braucht - wann willst Du da hin gehen tagsüber oder abends ?
herzteufelchen am 25. September 2008 14:48 ich möchte das nur allgemein wissen ;) wegen jugendschuzt und dem alkohol dann dort ..
wenn deine eltern einverstanden sind darfst du hingehen,wenn ich mich da nicht sehr täusche.sei aber vorsichtig mit alkohol

schätze das ein Einlass-Alter nur in den Festzelten gilt. Auf dem Platz ist das sicher wie auf jeder anderen Kirmes auch
ju1ietta am 25. September 2008 14:49 Kirmes + Oktoberfest = uahhhh! ;-)

Das sagt das Jugendschutzgesetz § 4 dazu:
Der Aufenthalt in Gaststätten darf Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren nur gestattet werden, wenn eine personensorgeberechtigte oder erziehungsbeauftragte Person sie begleitet oder wenn sie in der Zeit zwischen 5 Uhr und 23 Uhr eine Mahlzeit oder ein Getränk einnehmen. Jugendlichen ab 16 Jahren darf der Aufenthalt in Gaststätten ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person in der Zeit von 24 Uhr und 5 Uhr morgens nicht gestattet werden.
Guppy194 am 18. November 2008 23:22 Wiesn und Jugendschutz (Richtlinien der Stadt München)
Der Besuch eines Bierzeltes ist Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten gestattet. Kinder unter sechs Jahren dürfen sich – auch in Begleitung eines Erziehungsberechtigten – nach 20 Uhr nicht mehr in den Festzelten aufhalten. Kindern unter 16 Jahren ist der Aufenthalt auf der Festwiese nach 20.00 Uhr nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten gestattet.