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ohne Rücksprache Baum gefällt. Darf man das?

gefragt von espaulinscheespaulinsche am 28.09.2009 um 12:35 Uhr

Wir sind eine Wohnungseigentümergemeinschaft von 20 Parteien in 3 Häusern. Gemeinsam genutztes Eigentum für alle 3 Häuser ist ein Minigarten, mit Bäumen, Sträuchern, Wäscheleine und kleinem Spielplatz. Die Bäume sind schon über 40 Jahre da. Einer der Eigentümer um den es geht, wohnt schon lange hier. Ein anderer um den es geht ist erst vor knapp 2 Jahren hergezogen. Neuerdings störten diese 40 Jahre alten Bäume und so wurden diese kurzerhand gefällt. Ohne Rücksprache mit allen anderen Eigentümern. Das war eine Abpsrache unter einigen wenigen. (3 Eigentümer) Einige der anderen Eigentümer mit denen nicht vorher gesprochen wurde ärgern sich über die Aktion, andere sagen halt "ja, gut ist jetzt schon heller". Die Frage die sich nun stellt. Dürfen zwei, drei Eigentümer solche Alleingänge machen. Das war nun nicht das erste mal, das sowas vorkommt. Was kann man denn dagegen tun? Wir wollen ja auch nicht ungedingt klagen und ändern kann ja jetzt auch keiner mehr was. Weg ist weg. Bitte um Ratschläge. Danke


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Haesilein1951
beantwortet von Haesilein1951 am 29. September 2009 20:33
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Hilfreichste Antwort

@espaulinsche, sammel bei den anderen Eigentümern Unterschriften.
Diese dann beim Verwalter einreichen und um Stellungnahme bitten.
Bei der nächsten ETV auf die Tagesordnung bringen, und solche Eigenmächtigkeiten ansprechen und unterbinden.

(sonst ziehen die vielleicht das nächste Mal eine Mauer hoch!!!!)
Ohne Beschluss darf in einer ETG nichts ausgeführt werden. Auch der Verwalter darf nur das ausführen, was zu einer ordnungsgemäßen Verwaltung gehört.

Alles andere entscheiden die Eigentümer gemeinsam.!!

Kommentar von Simple_avatar2smallespaulinsche am 30. September 2009 10:36

Danke!


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geige
beantwortet von geige am 28. September 2009 13:00
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Welchen Rat sollen wir Dir denn dann geben.

Ruf am besten den Verwalter an und teile ihm mit, daß 3 WEer wohlmöglich eine ungenehmigte bauliche Veränderung i.S. des § 22 Abs. 1 WEG vorgenommen haben.

Was möchtest Du denn erreichen: Ersatzbepflanzung? Schadenersatz? Einen nachträglichen Genehmigungsbeschluß?

Evtl. fielen diese Bäume auch unter eine mögl. bestehende Baumschutzsatzung Deiner Stadt/Gemeinde? Dann kannst Du eine Meldung beim Amt für Umwelt machen.

Normalerweise gebe ich nicht solche Antworten ab - diese 3 WEer machen doch genau ihr Ding, weil sie genau wissen, daß Ihr nicht genug Po.. in der Hose habt, Eurem Mehrheitswillen Ausdruck zu verleihen und diesen auch durchzusetzen.

Soll der Verwalter halt mit erhobenem Zeigefinger "Du böser du" machen, wenn Euch das zufrieden stellt.

Typisch. Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht naß.

Kommentar von A478ae03b04e492f32191c91bdb29bf4smallfirstguardian am 28. September 2009 13:21

Gut!!!

Kommentar von Simple_avatar5smallTabaluga1961 am 28. September 2009 19:10

wenn es eine Fällung ohne Genehmigung ist könnte auch noch eine Ordnungsstrafe auf euch zukommen.


anonym
beantwortet von tergenna am 28. September 2009 12:38
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da würde ich eine Eigentümerversammlung einberufen und das Thema zur Sprache bringe...oder habt ihr eine Satzung, in der genaustens geregelt ist, wieviel Prozent der Eigentümer zustimmen müssen, bei so und so einer Aktion.
Und nur mal so nebenbei: 40 Jahre alte Bäume darf man nicht einfach so fällen, das bedarf der Zustimmung der örtlichen Komune....

Kommentar von Simple_avatar2smallespaulinsche am 28. September 2009 12:40

och ja, davon ganz abgesehen. Aber wenn ich sowas sage, dann werd ich wieder als hysterische Zicke abgestempelt. :-)

Kommentar von tergenna am 28. September 2009 12:46

dann sprich doch VORHER mal mit den anderen Eigentümern, "kundschafte" deren Meinung aus. Bei 20 Miteigentümern hast du doch noch gute Chancen....

Kommentar von A478ae03b04e492f32191c91bdb29bf4smallfirstguardian am 28. September 2009 12:52

Das dürfte mit Sicherheit der Fall sein, zumal dann wenn üppiger Baumbewuchs die Wohnqualtität beeinträchtigt! Natur ist was Schönes. die Schönheit trifft stets dort auf ihre Grenzen, wenn der Mensch, dem diese Schönheit dienen soll, in seinen Lebensgewohnheiten nur noch beeinträchtigt wird.


firstguardian
beantwortet von firstguardian am 28. September 2009 12:48
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Na, wenn es jetzt doch deutlich heller in den von den Bäumen betroffenen Wohnungen geworden ist, so stellt die Maßnahme doch einen Vorteil für die Betroffenen dar. Die Handlung selber war verbotene Eigenmacht und Sachbeschädigung. Auf einen Beschluß der Mehrheit der Eigentümer hin könnte man den Verwalter veranlassen im Namen der Eigentümergemeinschaft Strafanzeige gegen die Baumfrevler zu erstatten und dann als Nebenkläger der Staatsanwaltschaft zivilrechtliche Ansprüche dahingehend einfordern, dass der oder die Täter zum Schadenersatz, z.B. durch Nachpflanzung gleich großer Bäume an anderer Stelle auf dem Grundstück, wo diese nicht den Lichteinfall von Wohnungen beeinträchtigen, das könnte z.b. idealer Weise vor der Wohnung der Kläger sein, neu zu pflanzen.


mulan72
beantwortet von mulan72 am 28. September 2009 12:38
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Ganz klar das ist nicht erlaubt ohne Mieterversamlung. Und das würde ich auch einberufen und darin klar stellen das so was nicht in Alleingängen gemacht werden darf. Auch wenn man das nicht ändern kann. Aber ich würde vorschlagen Sie sollen stattdessen neue pflanzen. Und vor allem wer trägt die kosten? Ich würde nichts zahlen wenn ich nicht zugestimmt habe.

Kommentar von A478ae03b04e492f32191c91bdb29bf4smallfirstguardian am 28. September 2009 12:53

Die Frage ist eher, vor wessen Fenster die Neupflanzung erfolgen soll!


Perle0106
beantwortet von Perle0106 am 28. September 2009 12:39
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eogentlich sollte man in einer GEMEINSCHAFT auch zusammen entscheiden, sei es bei einer Eigentümersitzung oder durch einen Brief, mit Unterschriften liste ( dafür / dagegen ).... Solch ein vorgehen trägt nicht gerade zu einen zufriedenen MITEINANDER bei..... Aber od es nur rechtlich so in Ordnung ist, kann ich dir auch nicht sagen, klingt halt nach Willkür....


Melek1
beantwortet von Melek1 am 28. September 2009 12:40
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Die Baumsatzung ist von Gemeinde zu Gemeinde verschieden...nicht jeder Baum darf einfach gefällt werden. Aber was willst Du jetzt tun...die Bäume sind platt... Du kannst sie nur anschwärzen beim Grünflächenamt.

Kommentar von Simple_avatar2smallespaulinsche am 28. September 2009 12:51

Au ja, beim Amt vepetzen :-) Nein, darauf will ich nicht raus. Es ist ein Schaden der Entstanden ist und irgendwer muss meiner Meinung nach dafür geradestehen. Hinter können ja viele dafür sein. Man muss doch vorher drüber reden.

Kommentar von A478ae03b04e492f32191c91bdb29bf4smallfirstguardian am 28. September 2009 12:54

Selbst dort dürfte es ein Problem sein, da letztlich für den Baumbesteand die Gemeinschaft der Eigentümer verantwortlich ist.

Kommentar von 9d47411ca0ff1b9b7425119147558323smallMelek1 am 28. September 2009 12:57

Da es mehrere Bäume waren, frage ich mich sowieso, weshalb keiner eingeschritten ist, als der Holzfällertrupp mit der Kettensäge angerückt ist...

Kommentar von 5158c3ec2673b97e7143207edfb155cesmallgeige am 28. September 2009 13:14

@Melek1: Du hast es auf den Punkt gebracht.

Kommentar von A478ae03b04e492f32191c91bdb29bf4smallfirstguardian am 28. September 2009 13:20

Vermutlich sind alle, bis auf "die Zicke" glücklich darüber, dass es wieder schön hell in den Wohnungen ist.


TheAngelreeper
beantwortet von TheAngelreeper am 28. September 2009 12:38
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Wenn es dein Grundstück ist und dein Baum, dann ja sonst nicht. Da hat der Vermieter das letzte Wort. Kann sein das er dann klagt oder aber auch nix macht das kommt immer drauf an.....


elenore
beantwortet von elenore am 28. September 2009 13:03
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Gegen das Fällen von Bäumen im eigenen Garten ist grundsätzlich nichts einzuwenden, sofern es dabei nicht um eine besonders geschützte Baumart handelt. Auskünfte über den Inhalt der kommunalen Baumschutzverordnung erteilt die jeweilige Gemeinde.

Die einzelnen Vorschriften für den Schutz der Bäume weichen regional stark voneinander ab. Zur Sicherheit sollten Immobilienbesitzer sich immer bei der Kommune oder der Unteren Naturschutzbehörde nach den genauen Vorschriften erkundigen – denn wer die Bestimmungen der Baumschutzverordnung nicht einhält, dem drohen empfindliche Geldbußen bis zu einer Höhe von 50.000,- Euro“, so Schick.


Tabaluga1961
beantwortet von Tabaluga1961 am 28. September 2009 19:13
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wer hat denn den Auftrag dazu gegeben?? Wenns der Verwalter nicht war soll derjenige auch die Rechnung bezahlen - ohne die Gemeinschaft. Das wäre das Lehrgeld für eigenmächtige Handlungen ohne Beschluss.


espaulinsche
beantwortet von espaulinsche am 29. September 2009 09:14
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Ich ergänze mal noch meine Anfrage ob das einer einfach so darf oder nicht.

Die Bäume wurden von den 3 WEer selbst entfernt. Da die teils Arbeitslos, teils Rentner sind, sind die den ganzen Tag zu hause. Die meisten anderen Bewohner nicht. Die auf der Straßenseite können den Garten nicht einsehen. Der direkte Nachbar macht schon seit geraumer Zeit Feuerholz, weswegen sich die meisten sicherlich nicht über das Geräusch "gewundert" haben. Ich selbst hab es gesehen, als ich von einem Krankenbesuch zurück kam.

Derzeit brennt bei uns die Luft. Alle die das nicht gut finden, dass die Bäume einfach ohne Rücksprache weggemacht wurden, wollen gern was unternehmen. Die Frage ist halt, was man tun kann. Man kann sich doch nicht einfach mit allem Abfinden. Es muss eine Konsequenz haben. Jetzt waren es mal paar Bäume. Aber diese Alleingänge sind eine Seltenheit. Das ärgert eben die Miteigentümer und das ist schlecht fürs Miteinander.

Kommentar von Eb6517fad7cf776ec9aeb960bf2b03bbsmallHaesilein1951 am 29. September 2009 20:30

@espaulinsche, sammel bei den anderen Eigentümern Unterschriften. Diese dann beim Verwalter einreichen und um Stellungnahme bitten. Bei der nächsten ETV auf die Tagesordnung bringen, und solche Eigenmächtigkeiten ansprechen und unterbinden.
(sonst ziehen die vielleicht das nächste Mal eine Mauer hoch!!!!)
Ohne Beschluss darf in einer ETG nichts ausgeführt werden.
Auch der Verwalter darf nur das ausführen, was zu einer ordnungsgemäßen Verwaltung gehört.

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