Ohne Führerschein mit einem Rasenmähertraktor auf einem Fahrradweg fahren?

2 Antworten


Fahrzeuge, die zu land- und forstwirtschaftlichen Zwecken genutzt werden – und dazu gehört der Rasentraktor ebenso wie der Mähdrescher, dürfen  unter bestimmten Voraussetzungen ohne Führerschein gefahren werden. Das
gilt dann, wenn das Gerät eine bauliche Höchstgeschwindigkeit von 6 km/h nicht überschreitet. Für langsame Rasenmäher bedeutet das, dass kein  Aufsitzmäher Führerschein nötig ist. Eine Einschränkung gibt es dabei  noch: Kraftfahrzeuge, für die man keinen Führerschein braucht, dürfen erst ab 15 Jahren gefahren werden.

Wer den Rasenmäher nur auf seinem eigenen Grundstück fährt, braucht auch bei schnelleren Geräten keinen speziellen Führerschein dafür. Erst,  wenn man mit dem Aufsitzmäher in die Öffentlichkeit kommt (zum Beispiel, um das Nachbargrundstück zu erreichen), ist ein Aufsitzmäher  Führerschein Pflicht. Bis 10 km/h muss man auf dem Bürgersteig fahren,  darüber ist nur noch die Straße erlaubt.

--> alles klar ? Du darfst, wenn er nicht schneller als 6km/h und Du 15 oder älter bist, aber nur auf dem Bürgersteig, nicht auf der Straße


Dankeschön ☺️
aber macht es kein Unterschied wenn er nicht als Landwirtschaftsgerät sondern als Arbeitsgerät angemeldet ist? Ich glaube er läuft über die Firma meiner Eltern.
Und wenn er zwar 14 Kmh fahren kann, ich aber nur 10 Kmh fahr...geht's dann auch?

@nadja2202

Wenn er 14 km/h fahren kann, dann kann er schneller als 6 km/h fahren.

Du benötigst eine Fahrerlaubnis.

Unabhängig davon, wie schnell Du tatsächlich fährst.

@nadja2202

Die Grenze ist 6 km/h und nicht 10 oder 14;

es geht nicht darum, wie schnell Du fährst, sondern was in den Papieren als Höchstgeschw. eingetragen ist; bei >6km/h MUSS ein Führerschein Klasse L (Arbeitsgerät) vorhanden sein

und es ist auch egal, auf wen er zugelassen ist; Du fährst, also mußt Du den FS haben

Für selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 6 km/h benötigst Du eine Fahrerlaubnis.

Hier läßt sich allerhöchstens darüber diskutieren, ob ein solches Gerät als Leichtkraftfahrzeug eingestuft wird (dann Klasse AM) oder als Arbeitsmaschine (dann Klasse L)

Ohne jeglichen Führerschein ist das (auch wenn es nur 100m sind) auf jeden Fall als "Fahren ohne Fahrerlaubnis" nach StVG §21 zu werten.

Dankeschön ☺️