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Ohne Führerschein gefahren...

gefragt von bieni82 am 08.11.2009 um 22:19 Uhr

Ich bin gestern ohne Führerschein Autogefahren...welche Strafe erwartet mich?? Ich habe dem Polizisten gesagt das ich keinen dabei habe u. auch keinen Perso....ich werde morgen zur Polizei gehen und alles beichten!! Ist das dann strafmindernd wenn ich mich selber stelle??

ICH WEISS DAS ICH TOTAL SCH.... GEBAUT HABE; DASS MUSS MIR NIEMAND NOCH UNTER DIE NASE REIBEN; ICH MÖCHTE NUR WISSEN AUF WAS ICH MICH EINSTELLEN MUSS!!

VIELEN DANK SCHON MAL IM VORRAUS FÜR EURE ANTWORTEN!!

Gruß N.B


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anonym
beantwortet von touma am 8. November 2009 22:22
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Du wirst mit einer Strafe da kommen müssen. Es kann sein, Dass die polizei ein Auge zu drücken, aber das glaube ich kaum.

Machst du denn gearde den Führerschein ? du wirst ihn dann vielleicht 2 jahre später kriegen können .


moosmutzelchen
beantwortet von moosmutzelchen am 8. November 2009 22:22
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Die Frage hast du schon gestellt.


attaatta
beantwortet von attaatta am 8. November 2009 22:21
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Fahren ohne Führerschein ,das gibt ne verwarnung im günstigsten Fall und im Schlimmsten eine Sperre


anonym
beantwortet von Akunin am 8. November 2009 22:20
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Ohne Führerschein oder ohne Fahrerlaubnis? Ohne Führerschein kostet 10 Euro.

Kommentar von 599158beb365c8d360c76236091d60absmallSadie am 8. November 2009 22:23

Ich glaube, da hast du was falsch verstanden. Er hat nicht seinen Führerschein zu Hause vergessen, sondern besitzt gar keinen!

Kommentar von 73d8c0f79cf5ca93f287806655998330smallmoccajoghurt am 8. November 2009 22:30

Der Fahrzeughalter weiß doch gar nichts davon, dass sein Auto von jemandem ohne Führerschein benutzt wurde. Es wurde geklaut! zwinker

Kommentar von 73d8c0f79cf5ca93f287806655998330smallmoccajoghurt am 8. November 2009 22:31

Das wollte ich woanders schreiben, sorry.


moccajoghurt
beantwortet von moccajoghurt am 8. November 2009 22:20
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Hat er denn Personalien von dir aufgenommen? Also wissen sie denn überhaupt wer du bist? Wenn nicht wäre es sinnfrei zur Polizei zu gehen.


Kommentar von Ad2c08ea343345b54d6a74c9c1a810b8smallhummelelfe am 8. November 2009 22:24

naja spätestens der halter des fahrzeuges könnte zur petze werden und ob das gesünder ist weiss ich ja nicht...

Kommentar von 73d8c0f79cf5ca93f287806655998330smallmoccajoghurt am 8. November 2009 22:31

Der Fahrzeughalter weiß doch gar nichts davon, dass sein Auto von jemandem ohne Führerschein benutzt wurde. Es wurde geklaut! zwinker


Stalkermax
beantwortet von Stalkermax am 8. November 2009 22:21
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beichten ist immer strafminder aber genau weis ichs nicht


Himmelsgucker
beantwortet von Himmelsgucker am 8. November 2009 22:21
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Fahren ohne Führerschein oder Fahrerlaubnis? Egal, mit nem Führerschein wird's die kommenden 2 Jahre nichts.


anonym
beantwortet von Peter96 am 8. November 2009 22:21
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Hast Du ihn vergessen, oder hast Du gar keinen Führerschein. Wenn Du ihn vergessen hast, kleine Geldstrafe. Falls Du gar keinen besitzt, dann sieht es schlechter aus.


xXxulTIMatexXx
beantwortet von xXxulTIMatexXx am 8. November 2009 22:21
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Du könntest auch jemanden, der dir ähnlich sieht und ienen Führerschein besitzt hinschicken ;) Das ersprt dir die Strafe, die garantiert nicht sher gemindert wird, wenn du dich jetzt erst stellst ;)

Kommentar von 599158beb365c8d360c76236091d60absmallSadie am 8. November 2009 22:25

Wie sollen da denn wohl die Personalien übereinstimmen?

Kommentar von 7b845f91c6513e3881b734444cf45b75smallxXxulTIMatexXx am 9. November 2009 19:02

sry, wusste nicht, ob die Personalien genommen wurden oder du einfach nur geblitzt wurdest ;)


Kuschelgeist
beantwortet von Kuschelgeist am 8. November 2009 22:21
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du musst damit rechnen ... nunja... du darfst erstmal kein auto mehr fahren...

Sag mal bist du grad beim Führerschein machen?

Ich glaube das Fahren kannste dann erstmal ne Zeitlang vergessen...


mamo2402
beantwortet von mamo2402 am 8. November 2009 22:21
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das ist sch...., ich hoffe die Strafe ist hart... du gefährdest andere Leben...vielleicht sogar meines!


anonym
beantwortet von auto350910 am 8. November 2009 22:22
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15 Jahre Gulag


Jackolino
beantwortet von Jackolino am 8. November 2009 22:22
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Fahren ohne Führerschein, und eine Strafe wegen Falscher Angaben, kannst du belangt werden, denk ich


anonym
beantwortet von gemmaemma am 8. November 2009 22:22
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Darauf steht eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren, weil sie eigentlich automatisch davon ausgehen, dass du nicht das erste Mal ohne Führerschein gefahren bist. Ich weiß es, da ein Bekannter von mir bei der Polizei ist und regelmäßig deshalb vor Gericht aussagen muss.


anonym
beantwortet von JeanRutti am 8. November 2009 22:23
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schau mal:http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=2273



hummelelfe
beantwortet von hummelelfe am 8. November 2009 22:23
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du kannst ja mal nach fahren ohne fahrerlaubnis googlen , habs grad mal probiert da findest du bestimmt etwas ...drück die daumen dass es glimpflich abläuft


syringa
beantwortet von syringa am 8. November 2009 22:30
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Die Frage kam doch gestern schon von dir. Hast du da noch nicht genug Antworten bekommen ?? http://www.gutefrage.net/frage/ich-habe-schei..e-gebaut-bin-ohne-fuehrerschein-g...


anonym
beantwortet von bieni82 am 8. November 2009 22:31
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Nein ich habe keinen!! Ich werde mich morgen stellen u. dann sehen was passiert. Naja 3 jahre sind einwenig übertrieben, weil ein Mann wo ein Kind Misshandelt bekommt grad mal 2 Jahre!!

Kommentar von gemmaemma am 8. November 2009 22:38

das kommt auch darauf an. Er bekommt bis zu zehn Jahre.


anonym
beantwortet von Smudo1284 am 9. November 2009 23:53
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Aber eigentlich hast Du schon viele Antworten zu der Frage bekommen und eine sogar als hilfreichste markiert. Schau doch einfach nochmal in dein Profil, dort lässt sie sich aufrufen.

Viel Erfolg dabei.

Hier zur Erinnerung:

Ich glaube die Geschichte nicht so ganz.

Normalerweise wird die Polizei direkt per Funk prüfen, ob Du den Führerschein überhaupt besitzt.

Und wenn Du keinen hast, darfst Du Dich abholen lassen und sicher nicht mit dem Auto den Einkauf nach Hause fahren.


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