Ist der Sprachtest, Stufe B1, für die Einbürgerung Pflicht?

3 Antworten

Lieber Manito oder anderen die in solche Situation sind...In dem Integration Kurs b1 hat Mann die Mogliechkeit zum lernen für die Einbürgerung  Prüfung , und ich meine die  fragen von Geschichte, und so weiter, diese fragen mit den Antworten existieren auch in internet die heissen Lernkarten pdf einfach in google diese Worte reingeben..Wenn du die Sprache nicht so gut beherscht dann kannst du auch online die Sprache lernen jedem Tag  biss es klappt, und auch online es gibt die Moglichkeit sich zum testen am welche niveau Mann ist, Schubert Verlag einfach in google rein, und dann in online Übungen.Ich spreche auch nicht gut aber ich versuche es, für mich selbst und nicht für ein Pass.Ich habe persoenlich mein Pass nocht nicht getauscht, weill ist nicht so wichtig eine zu haben, es hilft nur in Urlaub sonnst wenn Mann gut in Job ist und Deutsch spricht ist nicht so wichtig, besonders , wenn ist dir schon erlaubt würde für immer hier zu wohnen(unbefristet)...und zum arbeiten(arbeitserlaubnis).Also ich habe gelessen das Mann muss zum ein Integration kurs teilnehmen...und die fragen von Prüfung kannst du die besser verstehen wenn du b1 erreicht hasst natürlich.

Es geht auch ohne den Nachweis B1.

Zitat: Einbürgerung ohne Nachweis des Sprachniveaus B1 und ohne Einbürgerungstest

In der Regel soll ein erfolgreicher Sprachtest der Stufe B1 und ein bestandener Einbürgerungstest der Einbürgerungsbehörde nachgewiesen werden. [...]
2. Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat in einem Urteil vom 15.08.2013 festgestellt, dass das Bestehen eines Sprachtest und ein erfolgreicher Einbürgerungstest nicht Anspruchsvoraussetzung sind.
Zitat Ende
Quelle: http://www.rechtsanwalt-fruehauf.de/einbuergerung-ohne-nachweis-des-sprachniveaus-1b-und-ohne-einbuergerungstest/

Es reicht nicht nur zu verstehen, mußt dich auch ausdrücken können. Was möchtest Du wissen? Was ist B1? Für eine Einbürgerung mußt Du nachweisen können, daß Du aus deinen sozialversicherungspflichtigen Einkünften leben kannst, keine Vorstrafen hast, gute Sprachkenntnisse im Bezug auf lesen, sprechen und verstehen hast, sowie 3 Jahre bereits auf Bundesseutsches Staatsgebiet wohnst - mit 1. Wohnsitz.