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Ohne Ausweis in einen Film ab 18 - bekomme ich bei Kontrolle Geld zurück?

gefragt von KalislaKalisla am 08.09.2009 um 22:47 Uhr

Ich gehe ins Kino und möchte eine Karte für einen Film ab 18, werde aufgefordert, meinen Ausweis vorzuzeigen - und habe den leider nicht dabei. Ich bekomme die Karte trotzdem, werde dann am Eingang des Kinosaals bei der Kartenkontrolle nochmals aufgefordert, meinen Ausweis vorzuzeigen - den ich ja nicht dabeihabe. Was ist, wenn mir der Kontrolleur dann sagt, dass ich nicht rein darf? Bekomme ich dann mein Geld zurück, weil mir der Kartenverkäufer die Karte ja verkauft hat und mich eigentlich hätte warnen müssen?


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Unchrist
beantwortet von Unchrist am 8. September 2009 22:49
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Jap, würde dann zur Kasse gehen. Und sollten die nicht einsichtig sein, ruhig bleiben und nach Vorgesetzten fragen :)


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whiterabbit
beantwortet von whiterabbit am 8. September 2009 22:48
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Wenn du keinen Ausweis hast, wirst du schon beim Kartenverkäufer scheitern...

Kommentar von Db987754eb3ea3a2253288958b9927d7smallUnchrist am 8. September 2009 22:50

woher willst du das wissen?

Kommentar von 548eb7d2137995c056f239295352cd46smallwhiterabbit am 8. September 2009 22:51

Kann mir kaum vorstellen, dass der Kartenverkäufer dir eine Karte verkauft, wenn du auf Verlangen keinen Ausweis zeigen kannst.

Kommentar von Db987754eb3ea3a2253288958b9927d7smallUnchrist am 8. September 2009 22:52

Es wird immer wieder darüber berichtet, dass Jugendliche unter 15 alk verkauft bekommen, warum dann nicht auch eine Karte?

Kommentar von 548eb7d2137995c056f239295352cd46smallwhiterabbit am 8. September 2009 22:55

In solchen Fällen fragen diese verantwortungslosen Verkäufer jedoch wahrscheinlich nicht einmal nach dem Perso.


BiLlYbOnG2
beantwortet von BiLlYbOnG2 am 8. September 2009 22:49
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eigentlich schon, du musst ihm aber auch sagen, das sie dich durchgelassen hat, wenn nicht, nimm deinen mut zusammen, sprich andere leute an und frag wer in den film will, und verkauf ihnen die karte, evt. ein paar cent billiger ;D


anonym
beantwortet von Kibaner am 8. September 2009 22:51
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laut BGB ja!


anonym
beantwortet von corimaus am 8. September 2009 22:49
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nein!!!


stroemy
beantwortet von stroemy am 8. September 2009 22:50
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Du wirst dein Geld nicht wiederbekommen und hat mit Hausverbot zu rechnen. Wirst auch direkt des Gebäude verwiesen

Kommentar von Db987754eb3ea3a2253288958b9927d7smallUnchrist am 9. September 2009 10:42

Diese Antwort ist schlichtweg unsachlich.


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