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Offene Immobilienfonds und Abgeltungsteuer?

gefragt von spekulant1 am 17.07.2008 um 16:09 Uhr

Ich würde gerne nächstes Jahr mal einen Einmalbetrag in Offene Immobilienfonds investieren. Allerdings kommt ja ab 2009 die berühmt-berüchtigte Abgeltungsteuer. Sind Offene Immobilienfonds auch von dieser Steuer betroffen und wenn ja, inwieweit?


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anonym
beantwortet von dolabella am 17. Juli 2008 16:34
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Wenn Du die Abgeltungssteuer vermeiden willst, musst Du bereits in diesem Jahr investieren. Solange Deine Immobilienanlagen als Fonds gestaltet sind, unterliegen sie auch dieser Steuer.

Kommentar von 146e5ee11faa42061266f4bdd2cb3cdesmallLittleArrow am 17. Juli 2008 19:49

Dolabella, auch bei diesjährigem Kauf offener Immobilienfonds unterliegen die Erträge aus inländischen Immobilien der Abgeltungssteuer ab 2009. Steuervermeidung gilt allenfalls für Kurssteigerungen.


anonym
beantwortet von dfranke am 17. Juli 2008 16:40
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Inwiefern offene Immobilienfonds abgeltungssteuerpflichtige Erträge erzielen, muss am Einzelfall abgeklärt werden, da auch 2009 für Immobilien gilt, dass Erlöse aus deren Verkauf nach einer Haltefrist von 10 Jahren steuerfrei sind.


LittleArrow
beantwortet von LittleArrow am 17. Juli 2008 19:46
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Nimm offene Immobilienfonds mit einem hohen Ertragsanteil aus ausländischen (europäischen) Immobilien. Dieser Ertragsanteil ist aufgrund der Doppelbesteuerungsabkommen von der Einkommens-/Abgeltungssteuer ausgenommen. Es gilt dabei lediglich der Progressionsvorbehalt.

Der Ertragsanteil aus inländischen Immobilien unterliegt im nächsten Jahr der Abgeltungssteuer.


Niklaus
beantwortet von Niklaus am 17. Juli 2008 20:15
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Die Anlage in Offenen Immobilienfonds unterliegt wie jede andere Fondsart der Abgeltungssteuer. Diese Fonds investieren vor allem in gewerblich genutzte Immobilien. Inländische Mieterträge des Fonds unterliegen künftig der Abgeltungssteuer. Ausländische Mieterträge werden in der Regel im Ausland besteuert und in Deutschland steuerfrei gestellt. Sollte eine Immobilie im Ausland verkauft werden, so erfolgt ebenfalls regelmäßig eine Besteuerung des Gewinns im Ausland und die Steuerfreistellung in Deutschland. Diese steuerfreien Erträge unterliegen nicht mehr dem so genannten „Progressionsvorbehalt“, d.h. sie wirken sich auch nicht auf den persönlichen Steuersatz aus. Quelle BVI.

http://www.meine-finanzseite.de/Abgeltungssteuer.asp


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