Ich würde gerne nächstes Jahr mal einen Einmalbetrag in Offene Immobilienfonds investieren. Allerdings kommt ja ab 2009 die berühmt-berüchtigte Abgeltungsteuer. Sind Offene Immobilienfonds auch von dieser Steuer betroffen und wenn ja, inwieweit?
Wenn Du die Abgeltungssteuer vermeiden willst, musst Du bereits in diesem Jahr investieren. Solange Deine Immobilienanlagen als Fonds gestaltet sind, unterliegen sie auch dieser Steuer.
Inwiefern offene Immobilienfonds abgeltungssteuerpflichtige Erträge erzielen, muss am Einzelfall abgeklärt werden, da auch 2009 für Immobilien gilt, dass Erlöse aus deren Verkauf nach einer Haltefrist von 10 Jahren steuerfrei sind.

Nimm offene Immobilienfonds mit einem hohen Ertragsanteil aus ausländischen (europäischen) Immobilien. Dieser Ertragsanteil ist aufgrund der Doppelbesteuerungsabkommen von der Einkommens-/Abgeltungssteuer ausgenommen. Es gilt dabei lediglich der Progressionsvorbehalt.
Der Ertragsanteil aus inländischen Immobilien unterliegt im nächsten Jahr der Abgeltungssteuer.

Die Anlage in Offenen Immobilienfonds unterliegt wie jede andere Fondsart der Abgeltungssteuer. Diese Fonds investieren vor allem in gewerblich genutzte Immobilien. Inländische Mieterträge des Fonds unterliegen künftig der Abgeltungssteuer. Ausländische Mieterträge werden in der Regel im Ausland besteuert und in Deutschland steuerfrei gestellt. Sollte eine Immobilie im Ausland verkauft werden, so erfolgt ebenfalls regelmäßig eine Besteuerung des Gewinns im Ausland und die Steuerfreistellung in Deutschland. Diese steuerfreien Erträge unterliegen nicht mehr dem so genannten „Progressionsvorbehalt“, d.h. sie wirken sich auch nicht auf den persönlichen Steuersatz aus. Quelle BVI.
Dolabella, auch bei diesjährigem Kauf offener Immobilienfonds unterliegen die Erträge aus inländischen Immobilien der Abgeltungssteuer ab 2009. Steuervermeidung gilt allenfalls für Kurssteigerungen.