ede0007 am 15.06.2009 um 14:05 Uhr
Ich parke meine Fahrzeuge in einer Tiefgarage, wo noch ca. 15 andere Autos stehen. Irgend jemand lässt aber ständig das Tor offen. Bin vor 2 Tagen nachts um kurz vor 2 nach Haus gekommen und das Tor war mal wieder offen. Wie sieht das jetzt eigentlich aus, falls mal was an den Autos ist? Kratzer, Beulen, oder wenn sie mir mein Motorrad klauen. Zahlt dann die Versicherung noch? Kann sie sich das Geld von der Person wiederholen, die das Tor auf lässt. Vielleicht kennt da jemand auch ne Internetseite....oder bestimmte Gesetze dazu?

Frag doch mal bei Deiner Versicherung nach, die wissen das am besten!
So ärgerlich, wie das mit der offenen Garage ist. Aber ich denke Du hast auch einen Versicherungsschutz, wenn Du auf der Strasse parkst :-)
ede0007 am 15. Juni 2009 15:56 Natürlich, aber darum geht es ja nicht.
Worum geht es Dir dann? Du willst wissen ob das Verhalten Deines Mitmieters sich auf den Versicherungsschutz der Kfz-Versicherung auswirkt, ich denke Nein, da Du ja das Fahrzeug verschlossen abgestellt hast, wie Du es auf einer öffentlichen Strasse auch machen würdest. Daher hast Du Deiner Sorgfaltspflicht sorge geleistet.
Falls die Versicherung nach einem Schadensfall den Mitmieter oder Vermieter der Garage in die Pflicht nehmen will, müsste ihm eine gewisse Absicht / Fahrlässigkeit nachgewiesen werden. Das wird im Zweifel schwierig werden ... Gibt es eine Hausordnung, wo z.B. drinne steht das Türen und Tore nach 22 Uhr verschlossen zu halten sind? Dann könnte der Vermieter mal eine Mahnung schicken, damit Du wieder in Ruhe schlafen kannst

ich denke das ist nicht ganz so einfach die versicherung könnte dir grobe fahrlässigkeit vorwerfen und das ist nur bedingt in der kaskoversicherung mir dabei! undbedingt einen aushang machen!