gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ


Offene Garage

gefragt von ede0007ede0007 am 15.06.2009 um 14:05 Uhr

Ich parke meine Fahrzeuge in einer Tiefgarage, wo noch ca. 15 andere Autos stehen. Irgend jemand lässt aber ständig das Tor offen. Bin vor 2 Tagen nachts um kurz vor 2 nach Haus gekommen und das Tor war mal wieder offen. Wie sieht das jetzt eigentlich aus, falls mal was an den Autos ist? Kratzer, Beulen, oder wenn sie mir mein Motorrad klauen. Zahlt dann die Versicherung noch? Kann sie sich das Geld von der Person wiederholen, die das Tor auf lässt. Vielleicht kennt da jemand auch ne Internetseite....oder bestimmte Gesetze dazu?


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Recht (33813)
Auto (22106)
Geld (21799)
ähnliche Fragen
Frage beantworten


ErsterSchnee
beantwortet von ErsterSchnee am 15. Juni 2009 14:13
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Frag doch mal bei Deiner Versicherung nach, die wissen das am besten!


anonym
beantwortet von AndreasKlein am 15. Juni 2009 15:20
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

So ärgerlich, wie das mit der offenen Garage ist. Aber ich denke Du hast auch einen Versicherungsschutz, wenn Du auf der Strasse parkst :-)

Kommentar von 4549ef74abb5990dbcb2beb49e65238esmallede0007 am 15. Juni 2009 15:56

Natürlich, aber darum geht es ja nicht.

Kommentar von AndreasKlein am 15. Juni 2009 16:22

Worum geht es Dir dann? Du willst wissen ob das Verhalten Deines Mitmieters sich auf den Versicherungsschutz der Kfz-Versicherung auswirkt, ich denke Nein, da Du ja das Fahrzeug verschlossen abgestellt hast, wie Du es auf einer öffentlichen Strasse auch machen würdest. Daher hast Du Deiner Sorgfaltspflicht sorge geleistet.

Falls die Versicherung nach einem Schadensfall den Mitmieter oder Vermieter der Garage in die Pflicht nehmen will, müsste ihm eine gewisse Absicht / Fahrlässigkeit nachgewiesen werden. Das wird im Zweifel schwierig werden ... Gibt es eine Hausordnung, wo z.B. drinne steht das Türen und Tore nach 22 Uhr verschlossen zu halten sind? Dann könnte der Vermieter mal eine Mahnung schicken, damit Du wieder in Ruhe schlafen kannst


malli
beantwortet von malli am 16. Juni 2009 12:03
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

ich denke das ist nicht ganz so einfach die versicherung könnte dir grobe fahrlässigkeit vorwerfen und das ist nur bedingt in der kaskoversicherung mir dabei! undbedingt einen aushang machen!


Frage beantworten

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Verwandte Fragen

Verwandte Fragen


Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.