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Offenbarungseit und Privat Insolvenz

gefragt von Dorie1986 am 19.03.2009 um 10:55 Uhr

Im Fernseh sieht man ja so viel über Schulden usw. Gestern hab ich auf RTL den Peter Zwegat gesehen. Was ist eigentlich der unterschied zwichen Offenbarungseit und private Insolvenz?


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firstguardian
beantwortet von firstguardian am 19. März 2009 10:58
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Der Begriff Offenbarungseid wurde durch den Begriff "Eidesstattliche Versicherung " ersetzt. Dies ist eine Erklärung über vorhandenes Vermögen und vorhandene Schulden. Die Insolvenz ist die Abwicklung von Schulden bzw. eines überschuldeten Vermögens.

Kommentar von Leg0ist am 24. April 2009 20:44

Volker13
beantwortet von Volker13 am 19. März 2009 10:57
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Das ist eine megalange und formaljuristische geschichte.


olafmarx
beantwortet von olafmarx am 19. März 2009 11:02
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Im Offenbarungseid offenbarst Du Dich wie der Name schon sagt. Du legst offen, das Du zahlungsunfähig bist und erklärst das an Eides statt, deshalb nennt man das heutzutage "eidesstattliche Versicherung". Die Privatinsolvenz ist ein kompliziertes verfahren, welches Dir die Schuldenfreiheit nach 6 Jahren ermöglicht. Aber wenn Du Peter Zwegert aufmerksam verfolgst, lernst Du das alles. ;)


svanny
beantwortet von svanny am 19. März 2009 10:58
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Sind komplett unterschiedliche Dinge. Beim Offenbarungseid bestätigst du hier nur, dass du nichts hast und nichts zahlen kannst. Schau doch einfach mal bei Wikipedia.


cortijero
beantwortet von cortijero am 19. März 2009 10:58
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Ich glaube, um das Insolvenzverfahren einleiten zu können, muß man den OE ablegen


anonym
beantwortet von jilissa am 19. März 2009 10:59
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Offenbarungseid, das schwörst du unter Eid, das du nichts mehr hast um deine Schulden zu bezahlen. Die Schulden verjähren aber nicht.

Und privat Insolvenz ist dafür da um die Schulden, die man nicht zahlen kann wieder los zu werden. Ich glaube nach 6 Jahren ist man dann die Schulden los. Die Privatinsolvenz kostet glaube ich 2500 €. Und natürlich muss man in den 6 Jahren alles dafür tun, um seine Schulden abzutragen.


Praline
beantwortet von Praline am 19. März 2009 10:59
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Der sogenannte Offenbarungseid kann die Vorstufe zur privaten Insolvenz sein. Denn auf der Grundlage der eidesstattlichen Erklärung wird erst entschieden, ob eine private Insolvenz möglich ist.


JoScho
beantwortet von JoScho am 19. März 2009 10:59
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Im prinzip ist das das gleiche. Bei dieser Insolvenz beeidigt der Schuldner, daß er kein Vermögen hat. Die Schuld wird ihm nach 5 Jahren erlassen. Hat er aber trotzdem Vermögen oder Geld, Grundstück ect., was er nicht angab, hat er einen Meineid geleistet, das mindestens 1Jahr Gefängnis bedeutet die Schulden bleiben dann natürlich.


anonym
beantwortet von Auskunft am 19. März 2009 11:02
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