Winterbird am 12.01.2009 um 21:46 Uhr
Frage für eine Bekannte.Sie alleinerziehend 2 Kinder,berufstätig.Exmann hinterliess Schulden.Muss sie einen Offenbarungseid leisten wenn sie unter der Pfändungsgrenze (1.400 Euro)liegt,da sie zahlungsunfähig ist?Der Gerichtsvollzieher wird auftauchen bald.
logisch: wer nicht zahlen kann, offenbart seine zahlungsunfähigkeit = "offenbarungseid"
soll nichts anderes bedeuten wie:
er / sie erklärt und beeidet, dass sie / er nicht zahlen kann.

Anruf beim Gerichtsvollzieher: Frage: Welches Rechtsmittel gibt es dagegen. Müßte auch bei den Unterlagen zu finden sein, die der GV auszuhändigen hat. Auf jeden Fall: Solange verweigern, wie irgend möglich.

na klar, sie könnte ja eines Tages wieder zu Geld kommen, da freut sich der Gerichtsvollzieher fast genauso wie der Gläubiger

Allerdings. Am besten sie meldet gleich auch noch Privatinsolvenz an. Das mögen staatliche Stellen, weil dann alles so schön unter Kontrolle ist... :)
Winterbird am 12. Januar 2009 21:51 Privatinsolvenz leider schon vorhanden vor der Scheidung.
ja klar gerade da.....weil du damit ja nur sagst das du kein geld hast und net zahlen kannst...
WEISTDUS am 12. Januar 2009 21:48 Nicht so schnell. Das kann schlimme Folgen haben.
was denn schon????nur das das ca 30jahre hält du keine kredite nirgens mehr bekommst und das wenn du innerhalb dieser 30jahre mal geld verdienst es immer an die gläubiger abzahlen musst ach ja und der schuldenberg wächst innerhalb dieser zeit natürlich stätig an...zinsen etc...kann dir ne firma vorschlagen geh zu ihr die machen n schuldnerreinigungsverfahren und kümmern sich um alles....
Winterbird am 12. Januar 2009 22:01 Sie ist doch eigentlich unter der Grenze...muss sie überhaupt einen Eid leisten?