Ich kaufte vor 9 Jahren ein Grundstück von der Gemeindeverwaltung. Durch das Grundstück führt eine öffentliche Regenwasserleitung, die Wässer höherliegender Felder ableitet. Nach einem Starkregen dieser Tage brach ein Stück Kanalrohr ein und hinterließ neben ausgeschwemmter Erdmassen ein ca. 3 Kubikmeter großes Loch auf meinem Grund und Boden. Wer ist nun für die Sicherung und Beseitigung dieser "Unfallstelle" zuständig ?
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Da es Dein Grund und Boden bist wirst Du erstmal für die Sicherung der Gefahrenstelle zuständig sein. Wie es dann um die Beseitigung geht wirst Du mit der Gemeindeverwaltung klären müssen.

Ich würde behaupten die Gemeinde. Aber unser Kanal-Sachbearbeiter von GF ist heute glaube nicht da.
Igelauge am 13. April 2008 22:02 ;-))

Du hast als Grundstückseigentümer die Pflicht, Gefahren, die von Deinem Eigentum ausgehen zu verhindern. Deshalb musst Du zuerst handeln und absichern, aber das auch gleich der Gemeinde anzeigen, vielleicht will die auch gleich handeln.
Denn weil der Schaden vom Rohr ausging, dessen Eigentümer die Gemeinde ist, muss die Gemeinde für alle Maßnahmen aufkommen und den Schaden beseitigen. Am Rohr und an Deinem Grundstück.

Der Besitzer der Wasserleitumg muß das wieder in Ordnung bringen. Du hast damit nichts zu tun.

ich denke der betreiber und das ist doch wohl die gemeinde
Also ich kann dir nur sagen, dass meine Verwandten einen Erdrutsch gehabt haben, auch wegen dem starken Regen. Da nun der ganze Garten mit Erdmassen überfüllt war, stellte sich nun auch die Frage wer den dafür zuständig ist. Dabei raus kam nichts, keiner war zuständig, die Feuerwehr bot zwar ihre Hilfe an, jedoch konnten sie sich anhören, dass die Gemeinede auch nicht noch auch fürs Wetter zuständig seie.
Korrekt. DH
Genauso bin ich vorgegangen. Zunächst, um eventuelle Folgeschäden abzuwehren, Einbruchstelle gesichert, am nächsten Tag Gemeindeverwaltung informiert. Nun heißt es abwarten.