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Öffentliche Beleidigung im Internet

gefragt von hexen111hexen111 am 04.12.2008 um 17:19 Uhr

Wurde im Internet beleidigt.Diese Beleidigung steht unter einem Bild von mir und ist für jeden einsehbar.Gerne würde ich was gegen diese Person unternehmen.Würde ja zum Anwalt,das ist ja eine öffentliche Beleidigung.Leider hab ich keinen Rechtsschutz. Wird der Anwalt bei sowas bezahlt und wie geh ich vor??

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MuskeTier
beantwortet von MuskeTier am 16. Dezember 2008 09:48
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Beantrage, daß er aus der Webseite rausfliegt - begründe Deinen Wunsch dem Webseitenbetreiber sachlich, ohne dabei auszuflippen.

Sag, daß so etwas objektiv unehrenhaft ist und Personen, die sich derart gehen lassen, gesperrt werden sollten.

Strafanzeige zusätzlich kann nicht schaden.

Ich glaube, damit hast Du gute Karten. - Viel Erfolg!


meinName
beantwortet von meinName am 4. Dezember 2008 17:21
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Wende dich an den Betreiber der Website und fordere ihn auf den Kommentar/dein Bild zu löschen. Die Arbeit eines Anwalts ist kostenpflichtig.

Kommentar von Ccbeab7ae14e62a6cca72838c637eae8smallMuskeTier am 16. Dezember 2008 09:47

Beantrage, daß er aus der Webseite rausfliegt - begründe Deinen Wunsch dem Webseitenbetreiber sachlich, ohne dabei auszuflippen.

Sag, daß so etwas objektiv unehrenhaft ist und Personen, die sich derart gehen lassen, gesperrt werden sollten.

Ich glaube, damit hast Du gute Karten. - Viel Erfolg!


jason69
beantwortet von jason69 am 4. Dezember 2008 17:22
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Bezahlt wird ER...und zwar ersteinmal von DIR. Solltest du dann Recht bekommen, kannst du sicherlich Schadensersatzansprüche geltend machen.

Aber ich würde es mir 2x überlegen, was möchtest du damit erreichen. Heut zu tage sind die Gerichte voll mit Streitigkeiten...dieser Prozess würde sich sicherlich ewig ziehen und du musst in Vorkasse treten.

MEIN TIPP: Seitenbetreiber informieren, die Person sperren lassen und Kommentar löschen lassen.


mexxima
beantwortet von mexxima am 4. Dezember 2008 17:25
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Wenn es nicht etwas grob Ehrabschneidendes, Verleumderisches ist, ist dieses Ansinnen nicht von Erfolg gekrönt. Schade ums Geld!


anonym
beantwortet von DavidPuddy am 4. Dezember 2008 17:23
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So leid mir das tut, das sagen zu müssen. Aber da wirst du so gut wie nichts machen können. Du müsstest bei der Polizei eine Anzeige erstatten. Die prüfen das Ganze und meist wird dann nichts mehr gemacht in solchen Fällen. Wenn dir regelmäßig jemand droht dich umzubringen, wäre das was anderes.

Kommentar von brainstuff am 6. Dezember 2008 17:07

selbst wenn Morddrohungen kommen macht die Polizei nichts ...


anonym
beantwortet von assiti am 1. November 2009 16:12
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Hier steht so viel falsches!!!Ihr gebt alle eure Kommentare ab, die rechtlich überhaupt nicht fundiert sind! Schau unter §185 STGB Beleidigungen nach. Wenn der Anwalt gut ist, muss man überhaupt nicht in Vorkasse treten, wenn man nicht genug Einkommen hat. Bei Aussicht auf Erfolg einer Klage (hier kann man sogar eine Unterlassungsklage einreichen)bekommt man Prozeßkostenhilfe!


anonym
beantwortet von CloudDancing am 21. Dezember 2008 15:03
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Da es mich selber auch mal betroffen hat. Du kannst Anzeige bei der Polizei stellen da diese Person dein Foto ohne deine Zustimmung veröffentlicht und dich auch noch beleidigt. Melde dies aber dem Betreiber der Webseite und teile ihm auch mit das du Anzeige erstattest. Der Betreiber wird dann möglicherweise den Zugang zu der Seite sperren mach also vorher besser nen Screenshot von dem Profil samt bild und Beleidigungen. Die Person verstößt gegen das Urheberecht und auch ohne Beleidigungen kannst du Schmerzensgeld bekommen ( in meinem Fall wars 1000 € und die gesamten Anwaltskosten)denn das mußte diese unverschämte Person auch zahlen. Wünsche dir auf alle Fälle viel Glück und alles Gute.


Mismid
beantwortet von Mismid am 4. Dezember 2008 17:40
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Die Frage ist, ob ein Gericht dies auch als Beleidigung auffaßt. Ein Entschädigung für eine Beleidigung ist nicht vorgesehen. Das einzige was du dabei gewinnen kannst, ist das du ohne Kosten bei der ganzen Sache rauskommst. Geld bekommst du auf keinen Fall. Wenn du verlierst mußt du daber deinenen Anwalt bezahlen, den vom Gegner und die Gerichtskosten. Ist es das wert?

Kommentar von 1867d8e6d3507a33a77bd344e6960f6bsmallhexen111 am 7. Dezember 2008 17:18

Ich möchte kein Geld aus der Sache schlagen!!!Ich will nur,das diese Person aufhört Lügen über mich zu verbreiten,da diese Lügen mir auch auf meinem Arbeitsplatz schaden können!


anonym
beantwortet von Mietnormade am 4. Dezember 2008 17:25
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Stell einfach eine Strafanzeige und lass die Polizei den Täter ermitteln. Ist ein Antragsdelikt und die Strafanzeige ist kostenlos. Dafür brauchst Du auch keinen Anwalt. Den nimmst Du nach dem Strafverfahren für die Schadensersatzforderung für die Rufschädigung.


eltenjohn
beantwortet von eltenjohn am 4. Dezember 2008 17:24
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anonym
beantwortet von hochglanz am 4. Dezember 2008 17:22
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Ich kann dich gut verstehen, aber das Niveau vieler User geht leider dahin, den größten Mist zu schreiben, weil sie wissen, es gibt genügend andere User die immer nur sagen ... "must du hinnehmen" ... - wobei ich der Meinung bin, dass man eben nicht jeden Mist, auch nicht im Net, hinnehmen muss


AndyArbeit
beantwortet von AndyArbeit am 4. Dezember 2008 17:22
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Wenn jemand ein Bild von Dir ohne Deine Zustimmung der Öffentlichkeit zugänglich macht, verstößt er gegen Deinen Personlichkeitsschutz. Geh zu einem Anwalt; wenn er gut ist, bekommst Du evtl. sogar etwas Schmerzensgeld.

Kommentar von jotde01 am 4. Dezember 2008 17:33

aber erst einmal in Vorlesitung treten....und dann ist es fraglich, ob die Kosten von der Gegenseite erstattet werden

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 4. Dezember 2008 17:42

Schmerzengeld wegen Beleidigung gibt es aber nicht. Beleidigung erfüllt ja nicht den Tatbestand der nachweisbaren Körperverletzung. Es kann höchsten Geld wegen unerlaubter Nutzung des Fotos gefordert werden. Aber was wäre der enstandene Schaden? Null, 5 Euro? 30 Euro wenn es von einem Fotograf wäre ...?


anonym
beantwortet von jotde01 am 4. Dezember 2008 17:22
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na klar wird der Anwalt bei so etwas bezahlt und zwar erst einmal von dir. Dann kannst du versuchen, das Geld vom Beleidiger zurück zu holen, falls du im Recht warst. Vergiß das doch einfach....

Kommentar von 1867d8e6d3507a33a77bd344e6960f6bsmallhexen111 am 4. Dezember 2008 17:25

Sorry,ich wurde auf meinem Arbeitsplatz darauf angesprochen,da ist Vergessen nit drin


Nellina
beantwortet von Nellina am 4. Dezember 2008 17:22
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Du wirst immer Vorauskasse beim Anwalt leisten muessen. Wenn Du dann gewinnst, kannst du diese Kosten von der Gegenseite wieder fordern.


andreas48
beantwortet von andreas48 am 4. Dezember 2008 17:21
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löse das mit dem Betreiber..zumal du ja auch bestimmt nicht weisst, wer das war

Kommentar von 1867d8e6d3507a33a77bd344e6960f6bsmallhexen111 am 4. Dezember 2008 17:23

Ich weiss wer es war,diese Beleidigung wurde über wer kennt wen geschrieben.

Kommentar von brainstuff am 6. Dezember 2008 17:10

Dann informiere "Wer-kennt-wen" darüber, dass Du Strafanzeige gegen den Betreiber "Wer-kennt-wen" erstattest, wenn die verleumderischen Texte nicht sofort verschwinden. Normaleweise werden die das dann löschen.


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