O2 vertrag vorzeitig kündigen
kann ich meinen vertrag vorzeitig kündigen ? also vor der normalen auslauffrist ?
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Jein.
Normalerweise ist das nicht möglich, da du an die Laufzeit des Vertrags gebunden bist. Es gibt aber so genannte "außerordentliche" Kündigungen.
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Die außerordentliche Kündigung wird auch Kündigung aus wichtigem Grund bezeichnet. Da sie in der Regel fristlos erfolgt, wird sie auch mit dem Begriff "fristlose Kündigung" gleichgesetzt. Zur außerordentlichen Kündigung bedarf es - anders als bei der ordentlichen Kündigung - eines ausreichenden Kündigungsgrundes. Ein solcher liegt vor, wenn dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zum Ablauf der vereinbarten Befristung beziehungsweise bis zur nächsten ordentlichen Kündigungsmöglichkeit unzumutbar ist.
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In der Praxis wird sich allerdings - insbesondere bei Mobilfunkverträgen - nur sehr schwer ein Grund finden lassen, der dies rechtfertigt.
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Schau in deinen Vertrag.
Normalerweise sind die recht schwer zu kündigen.
Beachte auch, dass sich dein Vertrag jedes man, wenn DU den Tarif verändert hast (also irgendwelche Zusatzpakete gekauft hast) automatisch verlängert hat.
Im Zweifelsfall bei O2 anrufen und deinen Fall vortragen, evtl. hast Du Glück und triefst auf einen kooperativen Service Mitarbeiter.
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Ja, kannst du. Die Grundgebühr ist jedoch noch bis Vertragsende fällig.
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Warum sollte O2 Deine Kündigung vor Ende der MINDESTvertragslaufzeit akzeptieren?
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Antwort von bpger71 07.12.2009
O2 schaltet Ende des Jahres das Roaming mit T-Mobile ab, d.h. in Gebieten in denen O2 noch kein eigenes Netz hat, kann man dann nicht mehr telefonieren. Wenn Du in einem solchen Gebiet wohnst, ist das ein Grund für eine vorzeitige Kündigung. Ansonsten sieht es schlecht aus, denn die Laufzeit war ja bestimmt mit einer Vergünstigung (z.B. Handysubvention) verbunden.
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NEIN 24 Monate an der Backe
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So kulant ist eher kein Anbieter
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Die werden einer Kündigung wohl kaum zustimmen.