O-Saft von der Arbeit mitgenommen, Kündigungsgrund?

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Die Abgrenzung ist aber nicht immer so klar, was erlaubt ist und was nicht. Etwa Büromaterial wie Kugelschreiber, Leuchtstifte und Notizbücher werden auch "kostenlos" zur Verfügung gestellt. Selbstverständlich wäre das nach Hause nehmen solcher Gegenstände ein Diebstahl. Immerhin ist es bekannt, dass in vielen Firmen derart viel Büromaterial gestohlen wird, dass einige Unternehmen begonnen haben, das Material nur noch über Vorgesetzte oder spezielle Abteilungen auszugeben, die jede Mitnahme registrieren. Sicher immer qualifiziert wäre ein Diebstahl, wenn z.B. den Mitarbeitern zur Verfügung gestellte Ausleih-Laptops ohne Erlaubnis nach Hause genommen und nicht wieder zurückgebracht werden.

Wegen den Getränken denke ich nicht, dass Du da Probleme bekommst. Da Du aber drauf angesprochen wurdest, würde ich es nicht wiederholen. Vor allem musst Du rechnen, dass man Dich ab heute vermehrt beobachtet.

Was würdest du jetzt machen? Am nächsten Tag hingehen und sich entschuldigen oder einfach abwarten und schauen ob da sich noch was tut.

schließe mich davegarten voll an, es darf keine Regelmäßigkeit erkennbar sein, andrerseits könntest ja noch im Haus oder Büro den ersten Schluck genommen haben um dann den Rest bevor er verdirbt mit nach Hause nimmst. Dennoch, das Gratisgetränk ist grundsätzlich an der Arbeitsstelle zu konsumieren, oder eben nicht. Auch denke ich dass es nicht - weil es kostenlos ist, immer und alles mit nach Hause genomnmen werden darf. Der ursprüngliche Sinn würde mit dieser Sozialaktion andernfalls ja verlorengehen. G.

War heute das erste mal, kennst du das Gefühl, andere machen es jeden Tag und der unbedarfte tut es ein mal und wird direkt rausgefischt.

Habe da auch nicht drüber nachgedacht, der Durst war stärker und ich hatte es sehr eilig, was ich damit jetzt aber nicht entschuldigen will. Ich mache mir nur halt jetzt Sorgen, ob das nun für mich Konsequenzen haben kann.

Man hat ja schon von Kündigungen gehört a la altes halbes Brötchen eingesteckt oder Pfandbon vom Kunden verlohren und eingesteckt = Kündigung.

@isall

na lass dir mal keine grauen Haare wachsen, niemand wird dich deswegen nochmal ansprechen, und schon gar keine Kündigung aussprechen. Denn, erstens ist der Grund nicht würdig genug dies weiter in solch einer Härte zu verfolgen, zweitens, müsste eine Kündigung sofort und unmittelbar nach Tatbegehung (Ich denke hier allerdings in anderen Dimensionen) ausgesprochen werden, was in diesem Fall sicherlich nie zutreffen wird. Schlage vor, du lässt die Sache auf sich beruhen, gehst deiner Arbeit nach und konsumierst dein O-Getränk in der dafür vorgesehehen Pause und Räumlichkeit. G.

@SkipperGernot

Denn, erstens ist der Grund nicht würdig genug dies weiter in solch einer Härte zu verfolgen,

So pauschal kann man das aber auch nicht sagen. Im Prinzip (und ich möchte das hier gar nicht be- oder verurteilen) lässt sich ja schon aus einem gestohlenen Kugelschreiber eine nachhaltige Störung des Vertrauensverhältnisses zwischen AN und AG herleiten,

zweitens, müsste eine Kündigung sofort und unmittelbar nach Tatbegehung (Ich denke hier allerdings in anderen Dimensionen) ausgesprochen werden,

Das ist absoluter Unsinn.

@isall

War heute das erste mal, kennst du das Gefühl, andere machen es jeden Tag und der unbedarfte tut es ein mal und wird direkt rausgefischt.

Also ich weiß ja nicht, was für eine Art Firma das ist, wo man "erwischt" und "rausgefischt" wird. Aber so ganz grundsätzlich würde ich an deiner Stelle das Gespräch mit deinem Vorgesetzten suchen, die Sache von dir aus zur Sprache bitten und kurz erklären. Du kannst ja notfalls auch zu Beginn des Gesprächs eine 2-Euro-Münze auf den Tisch legen, um für den O-Saft zu bezahlen.

Habe da auch nicht drüber nachgedacht, der Durst war stärker und ich hatte es sehr eilig,

Das Befüllen eines mitgebrachten Gefäßes (Becher oder Flasche oder ...) mit Wasser aus dem Hahn hat (as far as I know) noch zu keiner rechtswirksamen Kündigung geführt. Ist auch gesünder als diese O-Saft-Konzentrat-Getränke.

@SkipperGernot

natürlich ist das ein Diebstahl und kann sofort gekündigt werden , weil das vertrauen zwischen Chef und angestellten gestört ist . immer davon ausgehend das es der Chef auch so sieht . wenn da mal ein Geldschein liegt und du keine lust hast zur bank zu gehen nimmst du den denn auch ???

Ja das istDiebstahl, denn diese Getränke werden von der Firma zum vor Ort Verzehr bereitgestellt und nicht zum Mitnehmen. dies kann eine fristlose Kündigung nach sich ziehen, je nach dem, in welchem Beruf du arbeitest, denn hier kommt es auf das Vertrauensverhältnis an, das nun gestört ist.

Wenn etwas "Kostenllos zur Verfügung gestellt wird" ist es natürlich kein Kündigungsgrund. Es ist legitim sich dessen zu bedienen.

Da wäre ich mir nicht so sicher.

Es ist eben nicht zur Mitnahme nach Hause hingestellt worden - ähnlich dem Toilettenpapier, das zur Benutzung vor Ort bereitgestellt wird und für nichts sonst.

Man bewegt sich da in einer Grauzone: Es sind schon fristlose Kündigungen ausgesprochen worden, weil eine langjährige Angestellte sich nach einer Besprechung, an der sie nicht teilgenommen hatte, ein belegtes Brötchen genommen hatte, das wenig später ohnehin weggeworfen worden wäre.

Sagen wir so: ein echter Grund für eine Kündigung ist es eigentlich nicht, aber wenn man einen Arbeitnehmer billig loswerden will, möglicherweise eine willkommene Begründung.