Hallo Experten, Das Finanzamt hat mir vor 2-Jahren unaufgefordert eine NV. zugeschickt; wahrscheinlich weil ich seit Renteneintritt vor 10-Jahren-wegen Betriebsrente und Ersparten-immer ESTE-einreichen mußte, aber immer wieder wurden mir die Steuern 100% erstattet. Ein Antrag auf NV. wurde vor Jahren abgelehnt. Dann kam ein neuer Chef im Finanzamt und der wollte wahrscheinlich Kosten einsparen. So wurde mir NV."aufgezwungen". Jetzt die Frage: Muß ich trotz NV. immer noch jährlich überprüfen ob die Voraussetzungen noch gegeben sind ? Gibt es da eine Meldepflicht ? Genau genommen müßte ich eine Steuerberater in Anspruch nehmen; und das Kostet was.
Wenn sich die Voraussetzungen bzw. Verhältnisse seit Ausstellung der NV-Bescheinigung ändern, besteht wieder Steuererklärungspflicht...

Bei Steuerfragen, fragen sie ihr Finanzamt (ist kostenlos), oder einen Steuerberater
Also erst einmal haue ich dir beiden falschen Kommas um die Ohren. Wie kommt man darauf, in einem durchgehenden Hauptsatz zwei Kommas zu setzen?
Sodann, und das ist das Wesentliche, haue ich dir das Finanzamt um die Ohren. Ich hab es schon tausendmal geschrieben und man kann es auch im § 3 StBerG nachlesen:
Sechs, setzen!
Du reicht deine Belege ein mit der NV Bescheinigung. Das FA überprüft das und wenn es zu deiner zu der Annahme kommt, dass du unter der Grenze bist dann musst du keine Steuern bezahlen. Eine NV-Bescheinigung wird eigentlich nie jemanden aufgezwungen. Das NV Bescheinigung ist glaub ich einige Jahr gültig. Wenn sich allerdings zwischenzeitlich was ändern sollte, dann musst du dies dem FA mitteilen. Die werden das dann überprüfen und dann kann es vorkommen, dass du wieder eine NV - Bescheinigung bekommst.
Genauso ist es. Und damit man merkt, ob sich die Verhältnisse geändert haben, muss man leider - trotz NV-Bescheinigung - seinen Steuerkram jährlich durchrechnen.
DH!