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NV-Bescheinigung: Voraussetzung ständig überprüfen ? Meldepflicht ?

gefragt von Barum am 05.11.2009 um 10:28 Uhr

Hallo Experten, Das Finanzamt hat mir vor 2-Jahren unaufgefordert eine NV. zugeschickt; wahrscheinlich weil ich seit Renteneintritt vor 10-Jahren-wegen Betriebsrente und Ersparten-immer ESTE-einreichen mußte, aber immer wieder wurden mir die Steuern 100% erstattet. Ein Antrag auf NV. wurde vor Jahren abgelehnt. Dann kam ein neuer Chef im Finanzamt und der wollte wahrscheinlich Kosten einsparen. So wurde mir NV."aufgezwungen". Jetzt die Frage: Muß ich trotz NV. immer noch jährlich überprüfen ob die Voraussetzungen noch gegeben sind ? Gibt es da eine Meldepflicht ? Genau genommen müßte ich eine Steuerberater in Anspruch nehmen; und das Kostet was.


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anonym
beantwortet von koenigstiger25 am 6. November 2009 08:51
1x
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Wenn sich die Voraussetzungen bzw. Verhältnisse seit Ausstellung der NV-Bescheinigung ändern, besteht wieder Steuererklärungspflicht...

Kommentar von EnnoBecker am 6. November 2009 10:00

Genauso ist es. Und damit man merkt, ob sich die Verhältnisse geändert haben, muss man leider - trotz NV-Bescheinigung - seinen Steuerkram jährlich durchrechnen.
 
DH!


HHSthp
beantwortet von HHSthp am 5. November 2009 10:29
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Bei Steuerfragen, fragen sie ihr Finanzamt (ist kostenlos), oder einen Steuerberater

Kommentar von EnnoBecker am 6. November 2009 09:59

Also erst einmal haue ich dir beiden falschen Kommas um die Ohren. Wie kommt man darauf, in einem durchgehenden Hauptsatz zwei Kommas zu setzen?
 
Sodann, und das ist das Wesentliche, haue ich dir das Finanzamt um die Ohren. Ich hab es schon tausendmal geschrieben und man kann es auch im § 3 StBerG nachlesen:
 

Das Finanzamt ist zur Hilfeleistung in Steuersachen nicht befugt. Befugt sind ausschließlich diejenigen, die in §§ 3,4 StBerG aufgezählt sind. Das Finanzamt ist dort nicht aufgezählt.

 
Sechs, setzen!


anonym
beantwortet von Sonnenblumen84 am 6. November 2009 09:06
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Du reicht deine Belege ein mit der NV Bescheinigung. Das FA überprüft das und wenn es zu deiner zu der Annahme kommt, dass du unter der Grenze bist dann musst du keine Steuern bezahlen. Eine NV-Bescheinigung wird eigentlich nie jemanden aufgezwungen. Das NV Bescheinigung ist glaub ich einige Jahr gültig. Wenn sich allerdings zwischenzeitlich was ändern sollte, dann musst du dies dem FA mitteilen. Die werden das dann überprüfen und dann kann es vorkommen, dass du wieder eine NV - Bescheinigung bekommst.


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