Nutzung von Nebengebäuden

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Die Nutzung der Nebengebäude, wozu auch immer, beginnt an den Türen zu den Nebengebäuden und setzt sich nach innen fort. Der Zugang zu den Türen, z.B. Übergang vom Wohnhaus zu den Nebengebäuden über den Hof muss immer gewährleistet sein und kann nicht durch den Vermieter untersagt werden. Dritte können ebenfalls die Nebengebäude nutzen, wenn sie entsprechende Verträge mit dem Vermieter haben.