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Nur vorübergehend bürgen

gefragt von peterma23 am 16.09.2009 um 13:14 Uhr

Hallo,

meine Freundin ist momentan arbeitslos und benötigt dringend ein neues Auto da ihr altes kaputt ist. Wie es leider so ist, ohne Auto, kein Job. Sie müsste ein gebrauchtes Auto finanzieren jedoch ist es aufgrund ihrer derzeitigen Situation nicht möglich. Ist es möglich, dass ich für sie momentan bürge und sobald sie wieder einen Job hat, diese Bürgschaft "ablege" und sie dann der Hauptschuldner ist? Danke für eine Antwort.


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tinschen
beantwortet von tinschen am 16. September 2009 13:16
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Lobenswert was du tun möchtest.Ich wäre aber sehr vorsichtig.Beim Geld hört die Freundschaft auf und wenn nicht alles so klappt wie ihr euch das vorstellt,dann bist du in der Verantwortung.


mikael
beantwortet von mikael am 16. September 2009 13:17
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Ich glaube, entweder bist Du Bürge, dann wirst Du auch bei nicht Einhaltung des Kredites zur Verantwortung gezogen. Ein mal ja mal nein gibt es nicht.


Perle0106
beantwortet von Perle0106 am 16. September 2009 13:17
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ganz ehrlich ... ich würde für NIEMANDEN bürgen.... vom vorübergehenden Bürgen habe ich noch nix gehört.


puresteel
beantwortet von puresteel am 16. September 2009 13:16
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lass die finger von sowas. sie kann sich ja selber eines auf kombi kaufen, wenn sie eine zusage für einen neuen job hat.


Millionaer
beantwortet von Millionaer am 16. September 2009 13:16
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arbeitslos , dann ein Auto ach ja ,und für HARZ4 2x im Jahr einen 3 Wochen Urlaub auf den Bahamas


soulsaver
beantwortet von soulsaver am 16. September 2009 13:16
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Nein, das geht nicht - Dann hätte der Kreditgeber ja seine Sicherheit verloren.


Pilaris
beantwortet von Pilaris am 16. September 2009 13:16
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Oh, da hat man schon so viel Schlechtes gehört. Das würde ich niemals machen. Bei Geld hört die Freundschaft bekanntlich auf...ist leider so.

Bürgschaft ist Bürgschaft..wenn sie die Arbeit wieder verliert, hast du den Schuldenberg am Hals. Erst Arbeit, dann Auto!!


PeterTheodor
beantwortet von PeterTheodor am 16. September 2009 13:19
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Ne, wenn du Bürgst bürgst Du für den gesamten Zeitraum. Jobsuche geht doch auch ohne Auto. Wenn dann der Job wirklich Da ist, lässt die Bank vielleicht doch mit sich reden. Um seinen Arbeitsplatz zu erreichen brauch man kein Auto, dass dann in der Arbeitszeit nur vor der Tür steht.


firstguardian
beantwortet von firstguardian am 16. September 2009 13:19
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Eine zeitlich beschränkte Bürgschaft ist grundsätzlich möglich. Bei Ablauf der Bürgschaft kann der Bürge dann für die zum Zeitpunkt des Bürgschaftsablaufs noch bestehende Schuld in Anspruch genommen werden. Wenn Sie das möchten, dann können Sie eine solche Bürgschaft übernehmen. Fraglich ist allerdings, ob Sie eine Bank finden, die im Hinblick auf die angeknackte Bonität des Schuldners einen solchen Zirkus überhaupt mitmacht.


anonym
beantwortet von Saarland60 am 16. September 2009 13:21
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Ja, die Möglichkeit einer befristeten Bürgschaft ist grundsätzlich juristisch möglich.

Fraglich aber, ob sich darauf ein Kreditinstitut einlässt.


anonym
beantwortet von Drachentoeter am 16. September 2009 13:19
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So etwas ist nicht Möglich, du kannst ja das Geld aufnehem und das Auto Kaufen und es ihr nur zur Verfügung stellen.

Kommentar von Saarland60 am 16. September 2009 13:26

Stimmt nicht.

Kommentar von Drachentoeter am 16. September 2009 13:34

Eine Temporäre Bürgschaft wie sie peterma23 anfragt, gibt es nicht. Natürlich kannst du bei der Bank sagen ich will nur so und so lange Bürgen, aber wenn eine Bank ein Bürgen haben will dann normalerweise ohne wenn und aber. Es gibt keine Bürgschaft bei der der Bürge zu eine beliebigen Zeitpunkt nicht mehr bürgt, was es gibt ist so etwas wie es firstguardian beschreibt.


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