Nur vorläufige bewilligung ,warum?

6 Antworten

Möglicherweise braucht das Jobcenter länger, etwas von Deinen Unterlagen zu überprüfen - vielleicht fehlt eine Arbeitsbescheinigung eines AG - so wars mal bei meinem Kind.

http://dejure.org/gesetze/SGB_III/328.html

"zur Feststellung der Voraussetzungen des Anspruchs einer Arbeitnehmerin oder eines Arbeitnehmers auf Geldleistungen voraussichtlich längere Zeit erforderlich ist, die Voraussetzungen für den Anspruch mit hinreichender Wahrscheinlichkeit vorliegen und die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer die Umstände, die einer sofortigen abschließenden Entscheidung entgegenstehen, nicht zu vertreten hat."

verstehe das eigentlich nur so- er hat alle angaben gemacht erforderliche unterlagen liegen vor nichts auszusetzen aber wir glauben was anderes und suchen deshalb ..dies nimmt halt zeit in anspruch.. so verstehe ich das

§ 328 Absatz 1 Satz 1 SGB III sagt folgendes:

(1) Über die Erbringung von Geldleistungen kann vorläufig entschieden werden, wenn

  1. die Vereinbarkeit einer Vorschrift dieses Buches, von der die Entscheidung über den Antrag abhängt, mit höherrangigem Recht Gegenstand eines Verfahrens bei dem Bundesverfassungsgericht oder dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften ist,

Der andere Paragraph sagt:

(2) Entsprechend anwendbar sind die Vorschriften des Dritten Buches über 1. die vorläufige Entscheidung (§ 328) mit der Maßgabe, dass auch dann vorläufig entschieden werden kann, wenn die Gültigkeit einer Satzung oder einer anderen im Rang unter einem Landesgesetz stehenden Rechtsvorschrift, die nach § 22a Absatz 1 und dem dazu ergangenen Landesgesetz erlassen worden ist, Gegenstand eines Verfahrens bei einem Landessozialgericht, dem Bundessozialgericht oder einem Verfassungsgericht ist;

Hier wird der § 22a SGB II genannt und der sagt:

(1) Die Länder können die Kreise und kreisfreien Städte durch Gesetz ermächtigen oder verpflichten, durch Satzung zu bestimmen, in welcher Höhe Aufwendungen für Unterkunft und Heizung in ihrem Gebiet angemessen sind. Eine solche Satzung bedarf der vorherigen Zustimmung der obersten Landesbehörde oder einer von ihr bestimmten Stelle, wenn dies durch Landesgesetz vorgesehen ist. Die Länder Berlin und Hamburg bestimmen, welche Form der Rechtsetzung an die Stelle einer nach Satz 1 vorgesehenen Satzung tritt. Das Land Bremen kann eine Bestimmung nach Satz 3 treffen.

Ergo hängt es an den Kosten der Unterkunft, die so wie sie derzeit gewährt werden ggfs. nicht ganz rechtskonform sein könnten, womit sich wohl schon ein Gericht mir befasst.

Hierzu müsste man dann wohl man genauer prüfen, am besten wendest Dich damit mal an Seiten wie Tacheles-Sozialhilfe.

Zusätzlich der satz eine endgültige Bewilligung kann erst nach vorlage aller leistungsrelevanten unterlagen entschieden werden.


na ist doch klar es fehlen Unterlagen um den Leistungsanspruch endgültig feststellen zu können

leg die Sachen vor, dann bekommst Du den endgültigen Bescheid

Wenn Dir selbst nichts einfällt, was noch fehlen koennte, z.B. eine noch ausstehende Lohnabrechnung oder Krankengeldbescheinigung oder ärztliches Gutachten oder so was, dann würde ich dort doch einfach mal anrufen und genau nachfragen, welche Unterlagen denn noch ausstehen würden, dann weisst Du Bescheid.

Dafür ist die Information zu dürftig. Musst du noch Einkommensnachweise nachreichen?

Oder ist die Miete nicht akzeptabel?

Das einzigste was ich sagen kann ist ich war lange krank ca 10 monate aber mit 1er unterbrechung von 1 woche damit sie mich nicht abschieben was sie schon wollten. Dazu gibt es ne eingliederungsvereinbarung da steht drinn ua verbesserung de gesundheit.. sonst läuft nur meinerseits noch eine klage weil ich die übernommene miete von 258€ einen witz finde. das entspricht für eine vollsanierte wohnung (innen und aussen) nicht im ansatz der realtität. erwarte ja keine 1000tstd euros aber 300€warm finde ich für saniert fair bei 44qm. achso ja und mein arbeitslosengeld läuft aus zum30.04 aber das spielt ja keine rolle weil ab 01.05 ist anders berechnet und aufgeführt also kann mann das ausschließen!ansonnsten kann ich leider nicht mehr sagen.. ich denke jetzt das die denken sie hätten iwas gefunden und der sache werde sie wohl nachgehen -heißt ärger ist vorprogramiert^^ freu mich^^ hab ich das recht auf akteneinsicht zud en vorgang betrifft mich ja schließlich?