gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ

nur ich ein knöllchen wg falschen parken erhalten, andere fahrzeuge nicht. was kann ich tun

gefragt von ghs2009 am 19.06.2008 um 8:00 Uhr

In unserer Straße habe ich ein Knöllchen über 25€ bekommen wg. "Parken an einer engen oder unübersichtlichen Stelle mit Behinderung - Strasse nicht einsehbar" .

  • Seltsamer weise habe nur ich ein Knöllchen erhalten, andere Fahrzeuge die auf der Straße standen nicht.

  • Bei der Straße handelt es sich um eine reine Anwohnerstraße eines rund 1200 Bewohner Dorfes. Wir reden über das erste Knöllchen in dieser Straße.

  • Abstand zu einer Kurver beträgt rund 8m

Wie seht Ihr die Chancen eines Einstruches?

Gruß

Frage beantworten

Hier finden Sie weitere Fragen zu den Themen:

recht x 35.317 auto x 23.260 Straßenverkehr x 678 parken x 371

Eddy21
beantwortet von Eddy21 am 20. Juni 2008 09:47
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Unrecht ! Also kannst Du Dich nicht darauf berufen das adere für das gleiche Delikt nicht belangt wurden ! Und zudem weißt Du wann die anderen dort geparkt hatten,war die Kontrolle bereits vorüber ?


vollyhn
beantwortet von vollyhn am 19. Juni 2008 08:26
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Dass die anderen Fahrer kein Knöllchen bekommen haben, hilft Dir nicht. "Gleichheit im Unrecht", also einen Anspruch, ebenfalls rechtswidrig behandelt zu werden, gibt es nicht


Samml
beantwortet von Samml am 19. Juni 2008 08:03
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ich würde mir einen Zeugen besorgen und Einspruch einlegen, hat öfter Erfolg als man denkt.


andreas48
beantwortet von andreas48 am 19. Juni 2008 08:02
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

da sind deine Chancen gleich Null, im Gegenteil, wenn du in Widerspruch gehst beginnt ein neuer Verwaltungsakt und die Gebühren verdoppeln und verdreifachen sich ganz schnell..zahle, wenn auch nur zähneknirschend

Kommentar von E16fc0ae0ec8538d5a035808d73ea60esmallsuperkorrekt am 19. Juni 2008 08:07

oder warte ab.passiert ja sehr oft auch gar nix mehr hinterher...

Kommentar von F4a3034a2625b30d6857a5e93c1c8892smallandreas48 am 19. Juni 2008 08:18

dann kommen noch Mahngebühren von 15 Eurozu..also auch kein guter Vorschlag..:-((

Kommentar von E16fc0ae0ec8538d5a035808d73ea60esmallsuperkorrekt am 19. Juni 2008 08:22

ich hab keine ahnung wie das funktoniert.aber meine frau zahlt erstmal nicht,und das wird in den überwiegenden fällen eingestelllt.

wenn er nicht auf dem dorf wohnen würde haette ich diesen vorschlag auch nicht so allzuschnellabgeschickt....


Senselessways
beantwortet von Senselessways am 19. Juni 2008 08:21
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Hast du vielleicht vor einer Einfahrt geparkt, oder gegenüber von einer? Hast du ein Verkehrsschild mit deinem Auto verdeckt? Hast du einen Gullideckel mit deinem Auto verdeckt?

Wenn du all diese Fragen mit "NEIN" beantworten kannst, leg Einspruch ein. Ich würde eine schriftliche Stellungnahme mit Fotos dazulegen. Beruf dich in der stellungnahme nicht zu sehr auf die Anderen, sondern mehr darauf warum ausgerechnet DU kein Knöllchen verdient hast.


Ignatz333
beantwortet von Ignatz333 am 19. Juni 2008 08:01
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Leider nichts. Du hast keine Beweise. Wenn du ein Foto gemacht hast, gehe zum Amt und hake nach, wenn nicht. Pech gehabt!


Frage beantworten

Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

    Auto für 3 tage mieten...zu hohe selbstbeteiligung....wie absichern

    Gurt angelegt (auto) aber ... 30 euro strafe

    Wer haftet bei einem Ast auf dem Auto?

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.