
Nein, die sprechen sich nicht ab. Wenn Du ALG2 bekommst, hast Du einen Bescheid, mit dem Du die Befreiung beantragst. Dieser Bescheid ist zeitlich befristet, so daß Du mit dem jeweils gültigen ALG2-Bescheid die GEZ-Befreiung immer wieder neu beantragen mußt.

Mit der Arge sicherlich nicht.
Die GEZ bekommt aber Adressen vom Einwohnermeldeamt bzw. von der Gemeinde.
Wer stellt Dir denn die Lohnsteuerkarte aus?
Ich könnte mir auch vorstellen, daß man schon rausbekommt, ob jemand Lohnsteuer und Krankenkasse bezahlt.
Weißt Du, es ist müßig darüber nachzudenken, wie man wegen der paar EUR eine Gebührenhinterziehung machen will, um hinterher eine kräftige Strafe aufgebrummt zu bekommen.
Die Lohnsteuerkarte geht der GEZ nix an, nur Adressen!
Die GEZ macht alles mögliche und sammelt an allen möglichen und unmöglichen Stellen Adressen. Ich würde nicht davon ausgehen, daß bei der Agentur für Arbeit kein Loch ist.