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Nur die Mängel beheben lassen oder noch was aufschwatzen lassen?

gefragt von eifeleifel am 14.01.2009 um 11:24 Uhr

Zur Behebung der Mängel nur das Reparieren was muß oder auch die von der Werkstatt gut gemeinten Fürsorgeleistungen erneuern lassen.Ein Beispiel:Bremsleitungen erneuern wegen leichtem Rostansatz (Lt.Tüv-Prüfer voll ok) oder Bremsschlaüche erneuern da 12 Jahre könnten Poröss sein(lt Prüfer auch ok).Die Bremsscheiben u.beläge müssen neu (Lt Prüfer Tüv Rheinland).


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anonym
beantwortet von paulronny am 14. Januar 2009 11:26
1x
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Versuch doch mal die Meinung einer anderen Werkstatt einzuholen. Wenn die zum selben Ergebnis kommen, musst du wissen was dir deine und die Sicherheit der Beifahrer wert ist.

Kommentar von Simple_avatar2smallKatzentatze am 14. Januar 2009 11:27

DH


AJWhv
beantwortet von AJWhv am 14. Januar 2009 11:25
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Lass die mängel vom TÜV festgestellt worden beheben!

Kommentar von Simple_avatar2smalleifel am 14. Januar 2009 11:29

Hab ich so vor,war selbst dabei beim Tüv ,und der hat mir alle Mängel auch gezeigt und beschrieben.


anonym
beantwortet von teddybaer144 am 14. Januar 2009 11:29
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gerade im bereich bremsen solltest du lieber übervorsichtig sein! davon kann auch DEIN leben abhängen! ist aber sicherlich auch ne preisfrage! und wenn der tüv meint "voll ok", dann sollte das aber einigermassen sicher sein!


wolfgang1956
beantwortet von wolfgang1956 am 14. Januar 2009 11:30
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Laß' die TÜV-Mängel in jedem Fall beheben. Mängel an den Bremsen sollten auf jeden Fall behoben werden.

Zu den anderen Punkten sollte der Sachverständige des TÜVs auch Auskunft geben können. Außerdem kannst Du Dir die Werkstattmängel erst selbst ansehen. Ausgetauschte Teile zeigen lassen!! Da wird schon mal etwas berechnet, was nicht gewechselt wurde.

Kommentar von Simple_avatar2smalleifel am 14. Januar 2009 11:40

Ist klar,werde ich auch machen.


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