nur 4 minuten warm duschen...

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Man hat Anspruch auf Warmwasser und dass das Wasser auch nach wenigen Sekunden (und nicht Minuten) Warm aus den Entnahmestellen kommt.

Allerdings glaube ich nicht, dass es Regelungen gibt wie lange das Wasser warm bleiben muß. Aber 4 Minuten sind definitiv zu wenig, das reicht nicht!

Man kann die Zeit sicherlích erhöhen in dem man einen Wassersparenden Durschkopf installiert. Fließt insgesamt weniger Wasser, dann hält auch der Speicher länger! Dann mal feststellen ob der Speicher auch auf einer hohen Temperatur steht und nicht runter gedreht wird. Heizt der auf 40°C, man duscht also mit purem Heißwasser und es wird kein Kaltwasser dabei gemischt, dann hält der Speicher natürlich ganz und gar nicht lange. Steht der auf 70°C, dann mischt man ja mehr als 50% Kaltwasser rein und der Speicher hält mehr als doppelt so lange.

Mein alter 50l Speicher auf 75°C eingestellt hielt weit mehr als 15 Minuten!

Um Strom zu sparen sollte man den dann aber nach dem Duschen runter drehen und dann vor dem zu Bett gehen oder morgens kurz nach dem aufstehen wieder aufdrehen wenn man nach dem Frühstück duscht.

Der Vermieter hat recht, einen Durchlauferhitzer kann man fast nie an die Leitung eines Boilers anklemmen. Der Durchlauferhitzer muß eine Wärmemenge SOFORT liefern für die der schwache Boiler "stundenlang" Zeit hat. Daher ist die Stromaufnahme bis zu 10x höher als bei einem Boiler! Das erfordert viel dickere Stromleitungen und je nach Hausanschluß und Anzahl der Durchlauferhitzer kann auch die Hauptsicherung durchbrennen.

Gute Frage, dazu dürfte es noch keine Entscheidungen geben. 4 Minuten halte ich für zu wenig. Wie groß ist denn der Speicher und ist bereits die höchste Temperatur eingestellt??? Denn normalerweise sollte in solchen Fällen ein 80-Liter-Speicher verbaut sein, der würde locker für 15 Minuten reichen...

Selbst 50 Liter sind genug. Es kommt auf die Temperatur an.

Er kann einen größeren Boiler einbauen lassen der Mehr warmes Wasser speichern kann ,oder du machst es selber und beim Auszug montierst du ihn wieder ab und machst den alten wieder drann oder verkaufst ihn an den Nachmieter. Aber nur vom Fachmann machen lassen. Eigendlich ist das vom Vermieter zu erledigen.

Würde Ich ebenfalls so sehen.

Eigendlich ist das vom Vermieter zu erledigen.

Nein, und von ihm zu genehmigen. Diese bauliche Veränderung oder Demontage des vermieteten Eigentums wäre zustimmungspflichtig. Eine Selbstvornahme wäre eine grobe Vertragsverletzung, die eine sofortige, fristlose Kündigung rechtfertigen würde :-O

G imager761

@imager761

Wenn der alte Boiler entsorgt würde, ja. Wenn er aber bei Auszug wieder eingebaut wird, und das alles vom Fachmann , sollte er sich doch eigendlich freuen, das sein Eigentum geschont wird.

@imager761

...solange ich die Statik nicht gefährde darf ich so ziemlich alles in den von mir GEMIETETEN Räumen verändern! Einzige BEDINGUNG, vor einem Auszug den Ursprungszustand wiederherstellen

Hallo Deinen Vermieter bescheid geben,das die Warmwassermenge nicht ausreicht für die Tägliche Körperpflege. Er soll diesen Mangel abstellen,Frist setzen. Es ist nicht zumutbar in zwei Etappen zu Duschen. Mieterbund einschalten oder Beratung vom Anwalt.

Von wegen vorher informieren wie lange das Wasser heiß ist,gibt es nicht. 4 Minuten reichen aus ,kannst Du auch vergessen. Das ist ein Mangel.

Deine Denkweise hat erhebliche Mängel.

@user1439

Anders gesagt sie ist falsch. Einfach mal "Mangel, Warmwassser, Mietwohnung" nachgeschlagen und der Unsinn wäre so nicht behauptet worden.

Wenn ich mir einen Smart kaufe und nach Abbremsen am Berg nur noch 40 km/h schaffe, kann ich auch nicht den Einbau eines AMG-Motors verlangen. Und im Gegensatz zum Wagen gehört die Wohnung eben dem Vermieter :-)

G imager761

ich weiß zwar nicht ob du da was machen kannst , aber 4 min reichen sicherlich nicht aus man will im kalten winter auch mal seine ruhe haben und schön im Warmen mal so 10-20min duschen ist zwar nicht so wie in einer badewanne aber wenn man keine hat...