Hallo,
ich werde ein Arbeitsverhältnis zum 15. Februar 08 (Freitag) beenden. Der neue Arbeitgeber will mich zum 18. Februar (Montag) anmelden.
Entstehen mir dadurch Nachteile (durch 2 Tage ohne Anstellung) in Bezug auf KV, RV, SV o.ä.? Soll ich den neuen AG lieber bitten zum 16.2. anzumelden, obwohl ich am WE immer frei hab?

Die Krankenversicherung läuft ohne Unterbrechung den Monat durch und RV und ArbeitslosenV richten sich onehin nicht nach einzelnen Tagen sondern nach Monaten und insbesondere nach der Höhe der abgeführten Beiträge.

Wegen 2 Tagen Arbeitslosigkeit, hast du ganz sicher keine Nachteile. Die 2 Tage früher einstellen sind nicht erforderlich.

Wenn du nicht karnk wirst in den 2 Tagen ist alles ok.
vollyhn am 27. Januar 2008 14:22 Nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses ist man noch einen Monat kostenlos in der GKV nachversichert, so dass auch in der zweitägigen Unterbrechung Versicherungsschutz besteht.
Raimund1 am 27. Januar 2008 14:23 danke für die Info! Dann ist m.E. alles ok und es wird sich auch im Lebenslauf nicht nachteilig auswirken.

Wesentliche Nachteile hast du deshalb nicht. Fragen kostet nichts. Vielleicht macht er es ja.
und was sind die unwesentlichen Nachteile? ;-)
Katzentatze am 27. Januar 2008 14:19 Dass dir evtl. in jeder Berechnung (Rente, etc.) 2 Tage fehlen. Das must du dann entscheiden, ob es dir was ausmacht, auf 2 Tage zu verzichten.
Frag mal lieber bei der Krankenkasse nach. Normalerweise entstehen dadurch keine Nachteile....