FREAKxGERx am 31.03.2008 um 20:45 Uhr
Angenommen ich besitze 2 Autos, hab 2 Wohnsitze (1Haupt),ist es nun möglich Ein Auto mit dem Kennzeichen des Hauptwohnsitzes und das andere mit dem Kennzeichens vom Nebenwohnsitzes anzumelden??
Vielleicht ist das ne dumme Frage aber mich würde es mal interessieren.

Das Auto muss dort angemeldet werden, wo es sich größtenteils aufhält! Wenn dein eines Auto am einen Wohnort steht, und das andere am anderen, dann muss es sogar so sein!

Grundsätzlich ja. Wenn das Nebenwohnsitzauto z.B. überwiegend am Nebenwohnsitz gefahren wird

Du mußt ein Kraftfahrzeug an seinem Standort anmelden. Das hängt allenfalls mittelbar mit Deinem Wohnsitz zusammen.
Wenn also der Standort des einen Autos Dein erster und der des anderen Dein zweiter Wohnsitz ist, ist Dein Vorhaben vollkommen korrekt.
FREAKxGERx am 31. März 2008 20:58 Vielen Dank!
seit 1.3.2007 lt.stvzo ist die zulassung eines fahrzeuges nur noch am hauptwohnsitz möglich. unabhängig vom standort de kfz.
WolfRichter am 31. März 2008 21:49 Du hast insofern recht, als daß nach § 46 Abs 2 FZV (Fahrzeugzulassungsordnung) nunmehr idR die Behörde des Hauptwohnsitzes zuständig ist.
§68 StVZO spricht insoweit aber nur vom Wohnort.
(Gerade nachgesehen: Kaum ist man ein paar Jahre außer Landes, schon machen die ein neues Gesetz. ;-))
ich habe das dazu gefunden:
Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) ersetzt ab dem 01.03.2007 teilweise die Straßenverkehrs Zulassungs-Ordnung (StVZO)
Ab dem 01.03.2007 werden weite Teile der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung durch die Fahrzeugzulassungsverordnung ersetzt. Vieles verbessert sich damit für die Halter von Kraftfahrzeugen. Im folgenden werden wichtige Änderungen kurz aufgeführt.
Die Zuständigkeit der Kfz.-Zulassungsbehörde richtet sich grundsätzlich nicht mehr nach dem Standort des Fahrzeuges, sondern bei natürlichen Personen nur noch nach dem Hauptwohnsitz. Eine Zulassung auf die Nebenwohnung ist nicht mehr möglich. Bei Firmen und bei juristischen Personen richtet sich der Zulassungsort nach dem Sitz des Unternehmens bzw. der juristischen Person. Einzelunternehmen gelten nicht als Firmen, sondern als Privatpersonen, womit die Fahrzeuge am Wohnort des Unternehmers zuzulassen sind.
http://www.grafschaft-bentheim.de/content.php?item=197
du musst im land bleiben wolf, hier wirst du gebraucht :o))
seit 1.3.2007 dürfen kfz nicht mehr am nebenwohnsitz angemeldet werden.
nur noch am hauptwohnsitz.

Ja, ist möglich. Aber welchen Sinn soll das machen???
FREAKxGERx am 31. März 2008 20:47 Naja wenn das eine Auto beim Hauptwohnsitz gefahren wird und das andere beim Nebenwohnsitz.
regideur am 31. März 2008 20:50 Meist wird das aber aus Versicherungsgründen nicht gemacht! Da sucht man sich dann aus was für einen billiger ist und meldet dort beide Autos an. Einen wirklichen Vorteil lässt sich für mich sonst nicht erkennen.
Ja natürlich.
Das Auto ist dort anzumelden, wo sein "Standort" ist, wo es also überwiegend genutzt/abgestellt wird.
Ich habe es bereits gemacht. Du brauchst eine Meldeadresse, bei Nebenwohnsitzen Mietvertrag und/oder Meldebestätigung mitbringen! Manche Meldeämter verlangen, dass das Fahrzeug dort gemeldet wird, wo es bevorzugt bewegt wird, dem Strssenverkehrsamt war es bisher egal. Bisher konnte ich sie immer noch davon überzeugen, dass es meine Entscheidung ist, wo ich ein Fahrzeug anmelde.

In der Regel werden Autos am Hauptwohnsitz angemeldet und zugelassen, das resultiert schon aus der Tatsache heraus, dass die Gemeinden die Kfz.-Steuer kassieren wollen..
Es gibt keine dummen Fragen nur dumme Antworten.Würde sagen nur das Kennzeichen vom ersten Wohnsitz (Hauptwohnsitz) ist zulässig.