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Notwendige (versicherungstechnischen) Schritte beim Umzug in eine Studentenwohnung

gefragt von barbiegirl am 23.07.2009 um 8:16 Uhr

Zum Studium zieht mein Sohn in eine andere Stadt. Da es mein erstes Kind ist, das auszieht, habe ich nun auch jede Menge Fragen: Die dortige Wohnung bezieht er allein; ist es ratsam, diese Wohnung nun als Zweitwohnsitz anzumelden bzw. welche Vorteile hat es für ihn, wenn es sein Erstwohnsitz wird? Welche Versicherungen sind dann ratsam, welche unbedingt nötig? Braucht er eine Hausratversicherung; die Wohngebäudeversicherung ist ja wohl Sache des Vermieters? Gilt die Haftpflichtversicherung, die über uns Eltern läuft, bei einer Zweitwohnung auch weiter für das Kind, so lange es noch in der Ausbildung ist?Hat die Tatsache, dass er kindergeldberechtigt ist Auswirkungen auf die Möglichkeit, sich über uns Eltern weiterhin versichern zu können? Welche Vorteile hat die Beibehaltung eines Wohnsitzes bei uns Eltern?Kurzum: Kann mir jemand verraten, was wir nun alles <erledigen> müssen? 1000 Dank im Voraus...

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Versicherungen x 560 Zweitwohnsitz x 74 Studiumsvorbeitungen x 1

Kittymogul
beantwortet von Kittymogul am 23. Juli 2009 08:19
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Haftpflichtversicherung und Hausratsversicherung. Kann sein das er mehr Steuern zahlen muss wenn er sie als 2Wohnung anmeldet, schau da noch mal nach.


anonym
beantwortet von Wolko am 24. Juli 2009 10:59
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Wenn er Wochenendheimfahrer ist, dann die Studentenwohnung nur als Zwietwohnsitz anmelden. Das ist wichtig, wenn er sofort von der Vorlesung zur elterlichen Wohnung fährt. Dann hat er nämlich den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung als Wegeunfall. Haftpflicht und Rechtsschutz sind nicht erforderlich, da noch bei den Eltern mitversichert. In der Hausratversicherung gilt eine Mitversicherung, solange kein eigener Gausstand gegründet wurde. Den Versicherungsschutz aber von der Versicherung bestätigen lassen.Hier gibt es nähere Infos zu den gestellten Fragen: http://www.versicherungswissen.org/Studentenversicherungen.html

Kommentar von Candlejack am 24. Juli 2009 22:34

Die gesetzliche Unfall würde allerdings nur greifen, wenn er direkt und sofort nach Vorlesung nach Hause fährt - heute kaum praktikabel. Und bei den Leistungen der gesetzlichen lohnt sich dann auch ne private Unfall für 7 im Monat.


anonym
beantwortet von Candlejack am 24. Juli 2009 09:50
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Da ich das Thema oft bei Kunden habe:

Der Sohn hat i.d.R. eine Anmeldepflicht am neuen Wohnort und da er die überwiegende Anzahl der Tage dort sein wird, wird das auch der Hauptwohnsitz (fragt das Amt bei Anmeldung oft nach). Selbstverständlich kann bei Euch der Zweitwohnsitz bleiben. Gebühren für diesen Zweitwohnsitz fallen oft nur an, wenn der Sohn bereits eigenständig ist. Allerdings ist son Zweitwohnsitz heute nicht mehr unbedingt nötig, da man sich jederzeit überall als Wohnsitz anmelden lassen kann (oft mit Mietnachweis oder Bestätigung der Eltern). Außerdem erfolgt die Anmeldung eines Auto auf den Erstwohnsitz. Wenn also die neue Stadt günstiger für die Versicherung ist, kann er das Auto dort anmelden. Das haut mit dem Zweitwohnsitz inzwischen nicht mehr richtig hin.

Versicherungen sind in dem Falle noch sparsam einzusetzen ;-) Die Privathaftpflicht ist ein Muss, hat er aber als Kind in Ausbildung noch über Euch. Kindergeld hat da keinen Einfluss drauf. Hausrat kann ratsam sein, kostet auch bei Studentenwohnungen ohne viele Werte oft nur Appel&Ei. Was wichtig ist beim Start ins Berufsleben: Eine Berufsunfähigkeitsabsicherung. Wenn er aufgrund Krankheit und Unfall nicht mehr oder nie mehr arbeiten kann, muss irgendwer in Zukunft seine Rechnungen zahlen ! Der Staat hat die BU 2001 gestrichen, für die Erwerbsminderungsrente muss er erstmal 5 Jahre eingezahlt haben und die Dinger gibts für 1.000 EUR Rente bei ein paar Anbietern für Berufsstarter zum vergünstigten Preis mit 18 für ca. 15 EUR. Als Vater auch sehr interessant, denn solange Dein Sohn keine fertige Ausbildung oder Studium hat, bist Du ein Leben lang unterhaltspflichtig gemäß BGB, zahlst dann also Dein Leben lang. Nicht das Du das nicht gern tun würdest, aber es kostet eben Geld !

Vergiß die Wohngebäude, das macht der Vermieter.

Ich hoffe, ich konnte helfen und es war nicht zu verwirrend. Schönes Wochenende !

Kommentar von barbiegirl am 24. Juli 2009 17:58

Supernette Beantwortung; vielen Dank für die Mühe- ich werde die Themen nun angehen... Die Autoversicherung läuft übrigens über mich und bleibt daher in jedem Fall bestehen,egal, wie wir das mit der Wohnung regeln; ist als Fahranfänger heute ja wirklich nicht mehr zahlbar...

Kommentar von Candlejack am 24. Juli 2009 22:32

barbiegirl... ??? sehe grad am namen, dass ich wohl mit dem "dich als vater" völlig daneben gegriffen hab - sorry !


anonym
beantwortet von Edivol am 24. Juli 2009 09:02
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Solange ein Kind studiert, bzw. höchstens bis 27 Jahre ist er in der PH der Eltern mitversichert.PH ist unbedingt notwendig, würde es aber der Gesellschaft mitteilen. Hausrat ist zweckmäßig, man kann aber auch bei der eigenen Hausrat eine sog.Außenvers.abschließen, d.h. daß man sagt so und so viel Euro sollen jetzt unter fol.Adresse versichert sein. - Zweitwohnsitz, dann ist es richtig, daß man Müll beim 1. und 2.zahlt.

Kommentar von Candlejack am 24. Juli 2009 09:35

Die Außenversicherung der Hausrat gilt i.d.R. für eine begrenzte Zeit, die für eine Ausbildung oder ein Studium nicht ausreichend ist, Vorsicht !


anonym
beantwortet von sixte am 24. Juli 2009 08:59
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Was das privathaftpflicht betrifft, gilt diese Regelung: 2 .Unverheiratete Kinder 2.1 Die gleichartige gesetzliche Haftpflicht Ihrer unverheirateten und nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebenden Kinder (auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder), bei volljährigen Kindern jedoch nur, solange sie sich noch in einer ununterbrochenen Schul oder sich hier an unmittelbar anschließenden ununterbrochenen beruflichen Erstausbildung befinden. Berufliche Erstausbildung ist Lehre und/oder Studium - auch in umgekehrter Reihenfolge -; nicht jedoch Zweitlehre oder Zweitstudium, Referendarzeit, Arzt im praktischen Jahr, Fortbildungsmaßnahmen und dergleichen. Bei Ableistung des Grundwehr-, Zivildienstes (einschließlich des freiwilligen zusätzlichen Wehrdienstes) oder des freiwilligen sozialen Jahres vor, während oder im Anschluss an die Berufsausbildung bleibt der Versicherungsschutz bestehen. Unmittelbar bzw. nicht als Unterbrechung im vorstehenden Sinne ist ein Zeitraum von bis zu zwölf Monaten. 2.2 die gleichartige gesetzliche Haftpflicht Ihrer in häuslicher Gemeinschaft lebenden unverheirateten und nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebenden Kinder(auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder) mit geistiger Behinderung (auch soweit sie volljährig sind).

Bei Wohngebäude ist es Sache der Besitzer. Bei Hausrat, Ihre Entscheidung. Wenn die Gegenstände viel Wert haben, ist es ratsam ein Hausrat zu abschließen.

Kommentar von barbiegirl am 24. Juli 2009 17:54

Vielen Dank für die ausführliche Antwort...;-)


anonym
beantwortet von SunnyOC am 24. Juli 2009 06:35
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Die Antworten stimmen soweit. Wenn der Wohnsitz weiterhin bei Euch bleibt, ist Euer Sohn auch noch über Euch versichert, solange er Kindergeldberechtigt ist, z.B. Privat-Haftpflicht. Allerdings liegt diese für eine Singleperson im Jahr bei ca.55,--€ ;-) Wohngebäude ist immer Sache des Vermieters, richtig, welche er dann allerdings als Umlage auf die Mieter weitergibt.


heinmueck
beantwortet von heinmueck am 23. Juli 2009 08:28
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Absolut unverzichtbar. Privat-Haftpflichtversicherung! Auch wichtig, aber notfalls verzichtbar, wenn wenig Hausrat da ist: Hausratversicherung.


kikkerl
beantwortet von kikkerl am 23. Juli 2009 08:18
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ich habe als studentin auch alleine gewohnt. den Fehler hatte ich dann begangen dass ich die wohnung als zweiten wohnsitz angemeldet hatte also durfte ich müllgebühren doppelt zahlen. ansonsten würde ich immer eine hausratversicherung machen. Im Moment fällt mir nichts anderes ein da ich zu meiner Studienzeit kein Kindergeld gekriegt hatte


anonym
beantwortet von birgit1305 am 7. August 2009 23:54
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Wir haben im Moment genau die selben Fragen wie Du. Unser Sohn wird für ein Jahr sein Freiwilliges soziales Jahr in einer anderen Stadt absolvieren. Die Anworten, die du erhalten hast, haben auch uns sehr geholfen.


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