PUPSPRINZESSIN am 13.06.2008 um 19:01 Uhr
jemand hat was verbotenes getan und wurd von polizei erwischt, polizei denkt ich wars, aber ich sag nur ich sag nich wers war? passiert mir dann i-was?

Wenn du das sagst, dann muss die Polizei annehmen, dass du den Täter kennst, dass du ihn zumindest deckst oder gar an der Straftat beteiligt warst.
Bei deiner Formulierung entsteht allerdings eine Frage:
Wenn die Polizei den Täter erwischt hat, wieso denkt sie du warst es? Hat sie dich erwischt?

Und dabei hältst du dir die Hände vor dein Gesicht und denkst, wenn ich die nicht sehe, sehen die mich auch nicht, oder was? Wenn es nicht ein Verwandter von dir ist oder dein Verlobter, dann mußt du immer sagen , wer es war. Das ist deine Pflicht als Bürger.
Haaza am 13. Juni 2008 19:07 richtig, DH

Wenn Du ein Aussageverweigerungsrecht hast (darüber mußt Du von der Polizei aufgeklärt werden) nicht; sonst ja.
Tja, wenn sie glauben dass du es warst und es Indizien gibt, könnte es schon sein, dass du da nicht raus kommst ohne zu petzen... Frag dich mal selber ob es sich lohnt die oder denjenigen zu decken und ob er oder sie es auch für dich tun würde.

Wenn du behauptest,du weißt nichts,und die Polizei bekommt heraus,das du doch was wußtest und vielleicht sogar was Wichtiges zurück gehalten hast,dann bist du mit dran,wegen Verschleierung einer Straftat!
wenn du aus verwandschaftlichen Gründen nicht aussagen mußt (dazu mußt du aufgeklärt werden) kannst du die Aussage verweigern, auch, wenn du dich selbst belasten würdest. Wenn du aber als Täter angesehen wirst, gibt es wohl ein kleines Problem - entweder du bleibst in der Situation des möglichen Täters und nimmst damit alle Unannehmlichkeiten auf dich, oder, wenn du machst alle Angaben dazu, weißt wer es gewesen sin kann. Das ist die große Gewissensfrage....

wenn jemand anderes als du das böse getan hat und du hast es gesehen, hast aber angst vor dem täter, dass du probleme bekommst, wenn du etwas erzählst, kannst du zeugenschutz bekommen..
gut geantwortet
sie ham mich erwischt mit sachen die ihm gehören
Aha, sie haben dich erwischt mit Sachen, die er geklaut hat.
Wenn du dichthältst, dann bist du zumindest wegen Hehlerei dran, eine Straftat wie Diebstahl.
Wenn einer klaut, dann ist er es nicht wert, gedeckt zu werden.
"Wenn einer klaut, dann ist er es nicht wert, gedeckt zu werden."
DH
Tatbeteiligung führt natürlich zu einem Aussageverweigerungsrecht. ;-)
(Aber so richtig würde ich nicht dazu raten, es auch auszuüben.)
er hat nich geklaut... er hatte nur beweise für die tat. diese beweise hat er mir gegeben damit ich kurz drauf aufpass
Weil er nicht wollte dass die bei ihm gefunden werden? Sondern lieber bei dir? - hilfe...