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NOTFALL! aussageverweigerung

gefragt von PUPSPRINZESSINPUPSPRINZESSIN am 13.06.2008 um 19:01 Uhr

jemand hat was verbotenes getan und wurd von polizei erwischt, polizei denkt ich wars, aber ich sag nur ich sag nich wers war? passiert mir dann i-was?


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linuxopa
beantwortet von linuxopa am 13. Juni 2008 19:05
8x
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Wenn du das sagst, dann muss die Polizei annehmen, dass du den Täter kennst, dass du ihn zumindest deckst oder gar an der Straftat beteiligt warst.

Bei deiner Formulierung entsteht allerdings eine Frage:

Wenn die Polizei den Täter erwischt hat, wieso denkt sie du warst es? Hat sie dich erwischt?

Kommentar von 1ab19a024026a84c366dd04ffa6db2c9smallHaaza am 13. Juni 2008 19:08

gut geantwortet

Kommentar von Edb3205dbe4daf8f6b40eb0f8d28aa1asmallPUPSPRINZESSIN am 13. Juni 2008 19:17

sie ham mich erwischt mit sachen die ihm gehören

Kommentar von 5fbf813eb666e1513806fb9fc54c4d7esmalllinuxopa am 13. Juni 2008 19:21

Aha, sie haben dich erwischt mit Sachen, die er geklaut hat.

Wenn du dichthältst, dann bist du zumindest wegen Hehlerei dran, eine Straftat wie Diebstahl.

Wenn einer klaut, dann ist er es nicht wert, gedeckt zu werden.

Kommentar von Simple_avatar4smallmegaboomer am 13. Juni 2008 19:26

"Wenn einer klaut, dann ist er es nicht wert, gedeckt zu werden."

DH

Kommentar von 3fbf5ae46c56cf6a0189124c48debdfcsmallWolfRichter am 13. Juni 2008 19:39

Tatbeteiligung führt natürlich zu einem Aussageverweigerungsrecht. ;-)

(Aber so richtig würde ich nicht dazu raten, es auch auszuüben.)

Kommentar von Edb3205dbe4daf8f6b40eb0f8d28aa1asmallPUPSPRINZESSIN am 14. Juni 2008 14:31

er hat nich geklaut... er hatte nur beweise für die tat. diese beweise hat er mir gegeben damit ich kurz drauf aufpass

Kommentar von swede am 16. Juni 2008 17:27

Weil er nicht wollte dass die bei ihm gefunden werden? Sondern lieber bei dir? - hilfe...


moon73
beantwortet von moon73 am 13. Juni 2008 19:05
6x
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Und dabei hältst du dir die Hände vor dein Gesicht und denkst, wenn ich die nicht sehe, sehen die mich auch nicht, oder was? Wenn es nicht ein Verwandter von dir ist oder dein Verlobter, dann mußt du immer sagen , wer es war. Das ist deine Pflicht als Bürger.

http://de.wikipedia.org/wiki/Augenzeuge#RechteundPflichten

Kommentar von 1ab19a024026a84c366dd04ffa6db2c9smallHaaza am 13. Juni 2008 19:07

richtig, DH


WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 13. Juni 2008 19:03
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Wenn Du ein Aussageverweigerungsrecht hast (darüber mußt Du von der Polizei aufgeklärt werden) nicht; sonst ja.


anonym
beantwortet von swede am 13. Juni 2008 19:03
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Tja, wenn sie glauben dass du es warst und es Indizien gibt, könnte es schon sein, dass du da nicht raus kommst ohne zu petzen... Frag dich mal selber ob es sich lohnt die oder denjenigen zu decken und ob er oder sie es auch für dich tun würde.


vollimleben
beantwortet von vollimleben am 13. Juni 2008 19:06
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Wenn du behauptest,du weißt nichts,und die Polizei bekommt heraus,das du doch was wußtest und vielleicht sogar was Wichtiges zurück gehalten hast,dann bist du mit dran,wegen Verschleierung einer Straftat!





MattPakkigan
beantwortet von MattPakkigan am 13. Juni 2008 19:06
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Es kommt drauf an wie stark das Vergehen is.


anonym
beantwortet von jotde01 am 13. Juni 2008 19:08
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wenn du aus verwandschaftlichen Gründen nicht aussagen mußt (dazu mußt du aufgeklärt werden) kannst du die Aussage verweigern, auch, wenn du dich selbst belasten würdest. Wenn du aber als Täter angesehen wirst, gibt es wohl ein kleines Problem - entweder du bleibst in der Situation des möglichen Täters und nimmst damit alle Unannehmlichkeiten auf dich, oder, wenn du machst alle Angaben dazu, weißt wer es gewesen sin kann. Das ist die große Gewissensfrage....


pascal7
beantwortet von pascal7 am 13. Juni 2008 19:11
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wenn jemand anderes als du das böse getan hat und du hast es gesehen, hast aber angst vor dem täter, dass du probleme bekommst, wenn du etwas erzählst, kannst du zeugenschutz bekommen..





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