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Notenbetrug, sollte man dem Fachlehrer informieren ?

gefragt von DieAnke1964DieAnke1964 am 19.09.2007 um 23:12 Uhr

In der parallelklasse meines Sohnes gibt es einen Schüler der die Klasse wiederholen muss. Dieser Schüler gibt in einem Fach die Arbeiten an andere Schüler weiter. Sie lernen die Antworten der Fragen auswendig und erzielen so super Noten.

Da die Arbeiten seitens der Lehrerin nicht geändert werden, wird diese Masche bis an Ende des Schuljahres weiter fabriziert.

Ich finde es sehr ungerecht den anderen Schülern gegenüber und möchte die Lehrerin am liebsten davon in Kenntnis setzen.

Das ganze ist herausgekommen, weil die Schüler damit geprahlt haben.

Was meint Ihr ?


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xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 19. September 2007 23:27
15x
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das ist kein betrug, das ist das gegenteil, die schüler können sich so besser auf klausuren vorbereiten.

das wird in jeder ausbildung so gehandhabt, das an arbeiten aus vergangenen jahren geübt wird.

wenn der schüler den anderen das gelernte erzählt, kann man ihm das ja auch nicht untersagen.

wenn die lehrerin das nicht will, muss sie sich wohl mal bemühen und etwas anderes ausarbeiten.

oder meinst du, die lehrerin weiß das nicht, dass es so in der klasse ist?

glaube ich kaum, der funk wird auch sie schon erreicht haben.


neurodoc
beantwortet von neurodoc am 19. September 2007 23:21
12x
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Wieso Betrug? Ganze Unis und Studenten profitieren von Klausuren des Vorjahres! Der einzig verantwortliche ist der Lehrer, der zu faul ist, sich neue Fragen auszudenken!


anonym
beantwortet von elCommentatore am 20. September 2007 00:01
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Hast Du tatsächlich in Deiner Schulzeit keine Vorjahres- oder Parallelklassen-Arbeiten nachnutzen können ?   Alle Achtung !

Kommentar von Simple_avatar6smallDieAnke1964 am 20. September 2007 00:41

Nein, ich habe immer gelernt!

Kommentar von gazill am 23. September 2007 19:34

... bewunderung ...


Qetan
beantwortet von Qetan am 19. September 2007 23:14
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Ich würde die Lehrerin auf jeden Fall informieren, denn hier handelt es sich um Betrug.


emjay
beantwortet von emjay am 19. September 2007 23:14
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Ich würde an deiner Stelle ein Gespräch mit der Lehrerin führen. Sie wird dann sicherlich alle Arbeiten ändern.



minister
beantwortet von minister am 19. September 2007 23:37
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Was glauben Sie eigentlich, was die Mitschülerinnen und Mitschüler mit Ihrem Sohn machen, wenn sie herausbekommen, wer da gepetzt hat? Die Schulzeit ist so schon schwer genug.

Definitiv liegt hier auch kein Straftatbestand vor. Wenn eine Klassenarbeit erst einmal geschrieben ist, dann ist sie öffentlich und bleibt das auch.


demosthenes
beantwortet von demosthenes am 20. September 2007 08:37
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Primäres Problem ist ja, dass die Lehrerin zu faul ist, die Aufgaben der Klassenarbeiten zu verändern.

Wenn die lieben Kleinen das dann ausnutzen, darf sich niemand wundern.

Ich würde die Lehrerin informieren und sie auf die Konsequenzen ihrer Faulheit - musst Du ja nicht so nennen - hinweisen und notfalls die Schulleitung ansprechen.


Schiebedach
beantwortet von Schiebedach am 19. September 2007 23:53
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Eine Rücksprache mit der Lehrerin halte ich für unangebracht; dann kann kannst Du auch gleich an die Tafel schreiben, wer da "gepetzt" hat. Für richtiger halte ich, den Rektor von diesem Tatbestand zu informieren, damit dieser auf die Lehrerin einwirkt. In diesem Fall hätte der Rektor die Möglichkeit, den Hinweis als anonym zu behandeln und die Lehrerin zu sorgfältiger Arbeit (Andern der Aufgaben) anzuhalten.


itsfall
beantwortet von itsfall am 19. September 2007 23:25
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ich würde auch sofort die lehrerin informieren..


agnostiker
beantwortet von agnostiker am 20. September 2007 00:03
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Ich würde es schon in einer geeigneten Form melden. Beachte dabei aber, dass Dein Sohn hinterher nicht als Verräter, Petze etc. dasteht.

Kommentar von Simple_avatar6smallDieAnke1964 am 20. September 2007 00:42

Nein, denn mein Sohn war nicht der einzigste Zuhörer dieses Gespräches. Davon wissen ungefähr 50 Kinder der Klassen 7 !

Kommentar von Eaa05a0997ad9bc67d65f9d499497c72smallagnostiker am 20. September 2007 08:58

Ok, aber DU wirst es hinterher melden und DEIN Sohn muss es eventuell ausbaden, wenn Du ungeschickt vergehst.

Kommentar von oldpaed am 20. September 2007 13:08

Dann wird es die Lehrperson auch bald herausbekommen!


america
beantwortet von america am 20. September 2007 00:22
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ich würde mich da raushalten, die betroffenen Schüler werden es in der nächsten Klasse selbst merken, wenn der Stoff fehlt.

  • Zudem ist es ja bekannt: Non scholae, sed vitae discimus. (nicht für die Schule sondern fürs Leben lernt man)

anonym
beantwortet von fredand am 30. September 2007 23:38
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Ich meine, das Verhalten des Lehrers ist ein gutes Beispiel für allgegenwärtige Bequemlichkeit und Selbstbetrug.
Und ob ein Schüler dazu berufen ist, der Gesellschaft den Spiegel vorzuhalten, sollte er selbst entscheiden, da die bereits beschriebenen Folgen nicht zu unterschätzen sind.


Lotusblume12
beantwortet von Lotusblume12 am 20. September 2007 00:07
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Warum ist das Betrug, verstehe ich gerade nicht? Die Lehrer wissen doch dass zumindest ein Wiederholer in der Klasse ist. Es wäre womöglich unfair wenn er sein Wissen allein für sich behält. OK, ist wie im richtigen Leben, :) Beziehungen schaden nur dem, der sie nicht hat. Ob du als Elternteil evt. die Lehrer darauf hinweist, wenn sie es schon selbst nicht berücksichtigen, ist deine Entscheidung. Als Schüler würde ich es nicht tun. Höchstens evt. als Klassensprecher. Das scheint ja Thema zu sein, auch in der Klasse. LG Lotusblume


anonym
beantwortet von oldpaed am 20. September 2007 13:05
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Zunächst wäre es interessant gewesen, wenn Du das F a c h genannt hättest. Als "Betrug" sehe ich die Sache nicht an, außerdem "lernen" die Schül. ja etwas, indem sie sich gezielt auf die Arbeit(en) vorbereiten. Von der Lehrperson ist allerdings zu erwarten, dass sie die Arbeitsaufgaben variiert und auf die jeweilige Schülergruppe und die Unterrichts- situation "zuschneidet". Wenn sie das nicht tut, obwohl ein "Wiederholer" andere informieren kann, geht das zu ihren Lasten und liegt in ihrer Verantwortung. Ich bin ganz ehrlich: So etwas ist in meiner Schulzeit auch vorgekommen, so habe ich mir manchmal in Chemie oder Physik eine "Drei" "erschlichen". Weder die Lehrperson selbst noch d. Vorgesetzte(n) würde ich informieren; die Lehrperson wird das vermutlich auch herausbekommen, wenn sie einen Widerspruch zu den mündlichen Leistungen feststellt, und da solche "Tests" ja nur e i n T e i l der Gesamtnote sind (max. 50 %), liegt auch kein "Notenbetrug" vor. Es handelt sich um eine Täuschungsmöglichkeit bei einer Klassenarbeit/schriftlichen Übung, die zu Lasten der Lehrperson geht. Gut finde ich das Verhalten der Lehrperson insgesamt nicht. Aber wie heißt es so schön: Man sollte nicht immer so viel Wind machen!


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