DykeNE am 10.10.2009 um 20:03 Uhr
Hy @LL
Habe mir heute ein Notebook gekauft was in einem Werbe Flyer stand. Darauf hin sind mein Nachbar und Ich ins Fachgeschäft gefahren wo ich mir das ganze Anschaut hatte. Zusätzlich habe ich mir noch nen Fachberater dort - Verkäufer - zur Beratung gezogen. Nach dem alles okey war habe ich das Notebook Spontan gekauft. Mittlerweile bereue ich es. Der Akku hat nur 2 Stunden betriebszeit und vor der Tastatur ist massig Platz, Schwer ist es Ausserdem.
Meine Frage kann ich das Notebook wieder zurückgeben im Sinne des Rückgaberechts ??? Ist nichts dran Sogar was wichtig ist die Display Folie und andere Folien sind noch auf den Oberflächen habs nur Ausgepackt und Angemacht , Installiert hat es sich allerdings von Alleine.
Vielen Dank im Vorraus.
klar darfst du das nicht, ausnahme der händler garantiert rücknahme ohne grund innerhalb einer gewissen frist, einen rückgabegrund auf rechtlicher basis ist hier nicht erkennbar

hast du doch alles vorher gewusst und sogar einen Berater dazu gezogen

Neue Akkus entfalten ihre Gesamtladekapazität erst nach mehrmaligem Aufladen, das ist völlig normal. Zudem wusstest du doch, wie schwer das Ding ist. Wenn der Händler Kulant ist, nimmt er es zurück, ein Recht darauf hast du allerdings nicht.
Rabenfeder am 10. Oktober 2009 20:08 Ein Rückgaberecht (Wandelung) hast Du nur bei fehlerhafter Ware (6 Monatsfrist, § 477 Abs. 1 BGB). Du kannst aber bei fehlerhafter Ware auch den Kaufpreis mindern (wenn Dich der Fehler nicht so stört).
Die Rückgabe, die Du meinst (also bei fehlerfreien Produkten), gibt es grundsätzlich nicht. Gekauft ist gekauft. Viele Geschäfte aber geben Dir die Möglichkeit, unbenutzte Artikel (vgl. Ikea-Originalverpackung) (mit der Ausnahme von Unterwäsche o. ä.) wieder zurückzugeben. Dann können Sie Dir aber auch einen Gutschein geben, denn sie handeln nur aus Kulanz. Manche geben Dir sogar das Geld wieder.

selbstverständlich darfst du das. erst recht in den ersten 14 tagen.
Melek1 am 10. Oktober 2009 20:07 Quatsch, das ist das Fernabsatzgesetz....das Laptop wurde aber im Geschäft gekauft.

Welches Rückgaberecht? Das gibt es nicht, es ist Kulanz des Händlers, da Du es ja anscheinend schon in Betrieb genommen hast...als neu wird er es nicht mehr verkaufen können.