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Notebook im Flugzeug?

gefragt von tedstriker am 20.01.2008 um 13:23 Uhr

Muss man etwas beachten bei der Gepäckkontrolle oder gilt ein Notebook als normalöes Handgepäck?


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schurke
beantwortet von schurke am 20. Januar 2008 13:24
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Wenn ich geflogen bin (mit dem Flieger) sah ich immer Menschen mit Notebook in der Kabine. Also würde ich Handgepäck sagen.


HerrLich
beantwortet von HerrLich am 20. Januar 2008 13:25
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Nein, da gibt es nichts zu beachten. Das darf als Handgepäck mit an Bord. Es kann Dir bei der Personenkontrolle nur passieren, dass Du es mal kurz hochfahren musst.


DerTroll
beantwortet von DerTroll am 20. Januar 2008 13:25
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Du darfst es mit an Bord nehmen als zusätzliches Handgepäck. Also wenn ein Handgepäckstück erlaubt ist, kann eine Laptoptasche zusätzlich zum Rucksack mitgeführt werden. Beim Röntgen mußt du den Laptop allerdings auspacken und außerhalb der Tasche Röntgen lassen. Manchmal verlangen die auch, daß man den Laptop kurz hochfährt. Also ruhig etwas mehr Zeit einkalkulieren und nicht 1 Minute vorm Boarding zur Sicherheitskontrolle gehen.


anonym
beantwortet von ALeonhardt am 20. Januar 2008 13:33
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Ich hatte beim Fliegen schon einen Notebook dabei. Handgepäck ist OK. Ist auch als zusätzliches erlaubt. Bei der Sicherheitskontrolle wurde ich bisher imer gebeten den Notebook hoch zu fahren. Also immer einen guten geladenen Akku haben!! GAnz wichtig, sonst gibt es Schwierigkeiten oder Aufwand.


tradaix
beantwortet von tradaix am 20. Januar 2008 13:33
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Bsp. Lufthansa: Grösse und Schwere der Handgepäckstücke

Ein Handgepäckstück darf nicht grösser als 55x40x20 cm und nicht schwerer als 8 kg sein. Hiervon ausgenommen sind faltbare Kleidersäcke. Sie gelten bis zu einer Grösse von 57x54x15 cm als Handgepäck.

Gepäckstücke, die diese Grenzen überschreiten, befördern wir im Frachtraum, da der Stauraum an Bord begrenzt ist. Dies dient nicht nur Ihrer eigenen Sicherheit und der Ihrer Mitreisenden, sondern auch Ihrer Bequemlichkeit.

(lufthansa.de)



Niklaus
beantwortet von Niklaus am 20. Januar 2008 15:15
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Am Besten die Fluggesellschaft fragen.


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