Muss man etwas beachten bei der Gepäckkontrolle oder gilt ein Notebook als normalöes Handgepäck?

Wenn ich geflogen bin (mit dem Flieger) sah ich immer Menschen mit Notebook in der Kabine. Also würde ich Handgepäck sagen.

Nein, da gibt es nichts zu beachten. Das darf als Handgepäck mit an Bord. Es kann Dir bei der Personenkontrolle nur passieren, dass Du es mal kurz hochfahren musst.

Du darfst es mit an Bord nehmen als zusätzliches Handgepäck. Also wenn ein Handgepäckstück erlaubt ist, kann eine Laptoptasche zusätzlich zum Rucksack mitgeführt werden. Beim Röntgen mußt du den Laptop allerdings auspacken und außerhalb der Tasche Röntgen lassen. Manchmal verlangen die auch, daß man den Laptop kurz hochfährt. Also ruhig etwas mehr Zeit einkalkulieren und nicht 1 Minute vorm Boarding zur Sicherheitskontrolle gehen.
Ich hatte beim Fliegen schon einen Notebook dabei. Handgepäck ist OK. Ist auch als zusätzliches erlaubt. Bei der Sicherheitskontrolle wurde ich bisher imer gebeten den Notebook hoch zu fahren. Also immer einen guten geladenen Akku haben!! GAnz wichtig, sonst gibt es Schwierigkeiten oder Aufwand.

Bsp. Lufthansa: Grösse und Schwere der Handgepäckstücke
Ein Handgepäckstück darf nicht grösser als 55x40x20 cm und nicht schwerer als 8 kg sein. Hiervon ausgenommen sind faltbare Kleidersäcke. Sie gelten bis zu einer Grösse von 57x54x15 cm als Handgepäck.
Gepäckstücke, die diese Grenzen überschreiten, befördern wir im Frachtraum, da der Stauraum an Bord begrenzt ist. Dies dient nicht nur Ihrer eigenen Sicherheit und der Ihrer Mitreisenden, sondern auch Ihrer Bequemlichkeit.
(lufthansa.de)