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Notebook aus USA mitbringen lassen?

gefragt von QuestionMonkeyQuestionMonkey am 17.10.2008 um 8:37 Uhr

Ein Bekannter fliegt demnächst in die USA. Er ist scharf auf ein Notebook, das hier in Deutschland knapp 2000 EUR kostet, in den USA aber nur 2000 USD. Da der USD im vgl. zum EUR ja bedeutend schwächer ist, gedenkt er sich das Notebook bei einem US-Händler zu kaufen und nach Deutschland mit zu bringen. Über die Risiken (Garantieprobleme, Serviceprobleme usw.) ist er sich bewusst.

Frage: Man munkelt, das bei einzelnen Einkäufen für den Eigenbedarf keine Zoll/Steuern anfallen. Ansonsten: Was erwarten ihn in Deutschland für Abgaben, wenn er das Gerät einführt?


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GerdaG
beantwortet von GerdaG am 17. Oktober 2008 08:39
12x
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Einfuhr ist Einfuhr. Somit fallen auf jeden Fall Zollgebühren an. Zudem stimmt die Tastatur nicht mit der deutschen überein.

Kommentar von F61069d1563c93579d711465a7fac6e6smallLuise am 17. Oktober 2008 08:45

DH. Sehr richtig. Der Zoll ist inzwischen streng, gerade wegen dem günstigen Dollarkurs.


Ysobel
beantwortet von Ysobel am 17. Oktober 2008 08:40
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soweit ich weiss, darfst du nur Sachen im wert von ca 175 Euro mitbringen, alles was da drüber geht, muss versteuert werden. Und ich denke, das hat nicihts mit Eigenbedaf zu tun.

Kommentar von F61069d1563c93579d711465a7fac6e6smallLuise am 17. Oktober 2008 08:46

Sehr richtig +DH. Hat mit Eigenbedarf nichts zu tun.


andreas48
beantwortet von andreas48 am 17. Oktober 2008 08:44
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ein gies wurde schon gesagt..aber das spiel geht ja auch technisch weiter:

  1. die USA haben 110 Volt (passt das Netzteil vom Stecker her abgesehen) an das deutsche Strometz mit 220 Volt

  2. Netzstecker passt nicht, also Adapter notwendig

  3. in den USA gekaufte Geräte unterliegen in der regel nicht der deutschen gewähleistung, was bedeuten kann entweder maximal 6 Monate Herstellergarantie bei (weltweit) oder bei Defekt ausschließlich kostenpflichtige Leistungen


StefanKfg
beantwortet von StefanKfg am 17. Oktober 2008 08:42
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Nein, ist kein Problem. Verzollen muss man nur, wenn man den Gegenstand hier verkaufen will. Mein Bruder war 1 Jahr lang in den USA, hat sich dort Notebook, Snowboard, E-Gitarre etc. gekauft und alles mit nach Deutschland genommen. Da gab es keinerlei Probleme, da es für den Eigenbedarf ist. Die Englische Tastatur ist allerdings doof ;)

Kommentar von migrowe am 17. Oktober 2008 08:49

Bis auf den letzten Satz schreibst du/schreiben Sie Unfug! Dann ist der Bruder halt nicht erwischt worden; ein Zollvergehen bleibt es trotzdem. Mit der Antwort von @ysobel ist alles gesagt.

Kommentar von 52a74d2c23825e65ea3213c7314f45ecsmallStefanKfg am 17. Oktober 2008 10:38

Hmm okay ... Ich hab mich gerade nochmal informiert und du hast recht. Aber dann muss mein Bruder ja ne Menge Glück gehabt haben. Oder kann es sein, dass er keinen Zoll zahlen musst, da er die Dinge ja schon benutzt hat? Hab hiernochmal nen link dazu: http://www.zoll.de/c0reiseundpost/a0reiseverkehr/z1reisefreigrenzendrittland/index.html


Rosinenbrot
beantwortet von Rosinenbrot am 17. Oktober 2008 08:44
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Das muß verzollt werden, trotz eigenbedarf. habe gerade eine sendung bei stern tv gesehen, daß sehr viel kontrolliert wird. genau aus diesem grund.


Kommentar von Simple_avatar2smallQuestionMonkey am 17. Oktober 2008 10:44

wie hoch ist der zoll?

Kommentar von Simple_avatar2smallRosinenbrot am 17. Oktober 2008 18:41

irgendwas um 20% meine ich


Urbanessa
beantwortet von Urbanessa am 17. Oktober 2008 09:08
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Wer genauer hinrechnet, der merkt, dass der Laptopkauf sich in den USA nicht wirklich lohnt:

  • US-Rechner werden nicht mit denselben Softwarepaketen verkauft wie deutsche Rechner. Es müssen mit Sicherheit teure Softwarepakete hinzugekauft werfen (sofern Dein Kumpel nicht schon die gängigen Programme hat oder sich die Programme illegal crackt...). Selbst von Basisprogrammen wie Microsoft Office sind auf US-Rechnern standardmäßig nur 30-Tage-Testversionen vorhanden. Außer dem Betriebssystem (in den USA inzwischen standardmäßig das nervtötende Vista) kommen i.d.R. keine Vollversionen auf dem Rechner.

  • Gewährleistung/Garantie gilt oft nicht und muss in den USA ohnehin dazugekauft werden. Standard sind Garantien von maximal sechs Monaten (auf Nordamerika beschränkt)

  • Zahlreiche Ersatzteile und Kundenservice für US-Rechner sind in Deutschland i.d.R. nur dann zu bekommen, wenn exakt dieses Rechnermodell auch auf dem deutschen Markt verkauft wurde. Und das ist i.d.R. nicht der Fall. Ersatzteile müssen dann teuer eingeflogen werden bzw. der Kundenservice kann nicht oder nur mit (monate-)langer Vorlaufzeit helfen

  • Es fallen Einfuhrzoll und MWSt an - "Eigenbedarf" gibt es nicht, oder jedenfalls nicht oberhalb einer Grenze von derzeit 175 Euro Wert

  • Ein neues Netzkabel (ca. 8 Euro) oder ein Adapterstecker (ca. 2 Euro) ist fällig

  • Eventuell muss eine neue Tastatur angeschafft werden - nicht jedermann kommt damit klar, dass die US-Tastatur anders aussieht - auch dann, wenn man die Tastenfunktion auf die deutsche Tastenanordnung umstellt (mich hat das nie gestört, weil ich blind tippe, aber es liegt nicht jedem)

Kommentar von D48e2ba0d2b968305a5b46bb1887a5a9smallUrbanessa am 17. Oktober 2008 09:13

Einen Punkt habe ich noch vergessen: Die US-Preise beinhalten oft den "Mail-in Rebate", den man als Ausländer ohne US-Anschrift auf der Kreditkarte aber gar nicht bekommt. Oft muss man also auf den nominalen Verkaufspreis noch ein- bis zweihundert Dollar aufschlagen. Außerdem kommen die verschiedenen Mehrwertsteuern dazu (die kann man sich allerdings theoretisch bei der Ausreise zurückholen, wenn man sich zur Bezahlung die entsprechende Bescheinigung in den Pass heften lässt.)


Luftkutscher
beantwortet von Luftkutscher am 17. Oktober 2008 08:58
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Es fallen nicht nur die Zollgebühren an, sondern auch noch die Einfuhr-Umsatzsteuer in Höhe von 19%


anonym
beantwortet von Werniman am 17. Oktober 2008 09:00
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Da fällt Zoll (2% des Warenwertes) + Einfuhrumsatzsteuer (19%) an. Sprich: Der Zoll rechnet den Einkaufspreis in Euro um, haut 2% Zoll drauf und auf die Gesamtsumme nochmal 19% Einfuhrumsatzsteuer (=Mehrwertsteuer) drauf. Kannst du hier nachlesen: http://www.zoll.de/b0zollundsteuern/a3einfuhrumsatzsteuer/c0verfahren/a0steuersaetze/index.html

Heißt im Endeffekt: Aus 2000$ werden etwa 1500€. Darauf kommen 2% Zoll. Macht 1530€. Auf diese Summe wird die Einfuhrumsatzsteuer aufgeschlagen, so daß man im Endeffekt auf 1820€ Gesamtpreis kommt.

Kommentar von Simple_avatar2smallQuestionMonkey am 17. Oktober 2008 13:10

Man bezahlt also doppelt steuern? Einmal beim Kauf in den USA (MwSt, Taxes usw.), dann nochmal in Deutschland das gleiche in grün?

Kommentar von D48e2ba0d2b968305a5b46bb1887a5a9smallUrbanessa am 17. Oktober 2008 18:54

Ähm .. nein. Wie ich um 9.13 Uhr schon geschrieben hatte, kann man sich bei der Ausreise die in den USA bezahlte Steuer zurückholen, sofern man sich beim Kauf die Bescheinigung in den Pass heften lässt. Da die Steuer in den USA aber erst beim Check-Out an der Kasse aufgeschlagen wird (also nicht in den Preislisten steht) und zudem vom Kaufort abhängig ist (lokale und regionale Steuern variieren), kann man diesen Posten beim Preisvergleich von Deutschland aus erstmal vernachlässigen.

Kommentar von Werniman am 18. Oktober 2008 16:07

Richtig. Alternativ könnte man den Rechner in einem US-Staat kaufen,wo es keine Sales Taxes gibt. Das betrifft allerdings nur Alaska, Delaware, Montana, New Hampshire und Oregon. Meines Wissens müssen die Firmen die Sales Taxes nur in dem Staat abführen,wo sie ihren Firmensitz haben, auch wenn der Verkauf u.U. woanders stattfindet. Darin liegt es auch begründet, wieso 60% der Top500-Unternehmen der USA ihren Firmensitz in Delaware haben. Andere bekannte Firmen wie Intel, Adidas oder Nike haben ihren US-Sitz in Oregon.


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