Wer weiss, wie weit die Notdienst Apotheke normalerweise entfernt sein darf? Gibt doch da bestimmt auch eine Regel, die bestimmt, dass niemand mehr als 5 Kilometer fahren muss, oder?

Nein.
Auf dem Land kann es auch sein, dass du 20 - 30 Kilometer fährst.
Es gibt keine Gesetze dafür.
Klar. Wenn sie weiter weg ist holt Dich der Hubschrauber ab.
pcfuzzi am 27. März 2009 00:10 :-))))))
Ganz genau weiß ich es nicht, aber ich meine, dass es bei uns 5 km sind. Da wir mehr in einer ländlichen Gegend wohnen, ist die Entfernung von vornherein etwas weiter
Nein,schön wär´s....Dann hätte ich mir schon viele nächtliche Kilometer im Halbschlaf gespart...
Wenn ich Pech habe, fahr ich 20 km zur Notapotheke und das obwohl wir drei Apotheken im Ort haben.

Bist ein Stadtkind, hmm ? Wie soll jemand in einem Zuckerbrezelhaus mitten im Bayrischen Wald in 5KM eine Notfall-Apotheke haben??
Vergiss mal einfach die Notapotheke! Als exam. pschy. u. med. Fachkraft kann ich Dir nur eine einzige richtige Antwort geben: Verg´iß die Notfallapotheke, die nach Feierabend so gut wie nicht erreichbar sein wird. Bei den kleinsten Anzeichen von irgendwelchen Anzeichen lebensbedrohlicher Art, sofort die 122 anrufen. Rufe keinen prakt. Arzt, der mit Sicherheit nicht gleich erreichbar ist an! Der muss aus dem Schlaf gerissen werden, muss sich anziehen, Koffer packen usw. Einfach 112 - spätestens i. 10 min sind die da und haben alles an board!
Gehe ich angesichts der "122" recht in der Annahme, dass Sie aus Österreich kommen ? Dann sollten Sie das aber auch deutlich schreiben, bevor Sie hier pauschal ganze Berufsgruppen diffamieren.
Gerade als "examinierte Fachkraft" stünde Ihnen ein bisschen mehr Bescheidenheit, aber auch Fachwissen gut zu Gesicht - also auch der Blick über die Grenzen, wo das System durchaus gut funktioniert.
Erste Falschaussage: Erreichbarkeit einer Apotheke nach Feierabend. Sollte eine zum Dienst eingeteilte Apotheke, so wie von Ihnen in den Raum gestellt, einmal NICHT erreichbar sein, dann ist der Teufel los. Das gibt richtig Ärger von der zuständigen Apothekerkammer - und das ist auch richtig so. Es ist ja gerade die Aufgabe der Notdienstapotheke, ausserhalb der regulären Öffnungszeiten für Notfälle da zu sein.
Stichwort Ärzte: Da liegen Sie auch falsch: Die Hilfeleistungsfrist liegt flächendeckend leider nicht mehr bei 10 Minuten - längere Wartezeiten sind leider an der Tagesordnung, selbst bei Notfällen. Und was den "Koffer packenden Arzt" anbelangt ... der ist ja für vital bedrohliche Zustände gar nicht dienstbereit, sondern für die Fälle, die sonst von den niedergelassenen Ärzten abgedeckt werden.
Bin kein Österreicher, ein Zahlenverdreher kann schon mal vorkommen. Ausserdem möchte ich keine Berufsgruppen in irgendeiner Form diffamieren. Meine Äusserungen beziehen sich einzig und allein auf etliche Erfahrungen, die mein Team und ich erlebt haben!
Dankeschön für die Antwort ... aber dann muss ich erst recht nochmal nachlegen. Ich weiss ja nicht, aus welcher Region in D Sie kommen, aber wenn Sie und Ihr Team "etliche" Erfahrungen mit Apotheken haben, die den Dienst nicht ernst nehmen, kann ich Sie nur bitten, die zuständige Landesapothekerkammer einzuschalten. Der deutsche Apothekennotdienst nimmt nachweislich weltweit eine Spitzenstellung ein, was die Flächendeckung, die Erreichbarkeit und den günstigen Preis (nur 2,50 - in anderen Ländern zahlt der Patient 15 oder mehr Euro für die Inanspruchnahme) anbelangt. Wenn es dann "schwarze Schafe" geben sollte, dann müssen die zur Ordnung gerufen werden.
Soviel zu Ausgangsfrage "Apothekennotdienst", den Sie leider pauschal erstmal in ein schlechtes Licht gerückt haben.
Und nochmal zur 112 - so, wie Sie das schreiben, ist das recht missverständlich. Natürlich haben Sie uneingeschränkt Recht, wenn Sie bei lebensbedrohlichen Zuständen die 112 (oder die 19222) empfehlen - dafür ist ja der niedergelassene Arzt sowieso nicht da. Aber umgekehrt müssen die Patienten auch sehr sorgfältig abwägen, wie bedrohlich ein Zustand ist. Beispiel Nierenkolik - unendlich schmerzhaft, aber streng genommen kein Fall für die 112, sondern für den dienstbereiten Arzt vor Ort. Denn in der Zeit, in der RTW und NEF beim Kolikpatienten stehen, kann es für einen Herzinfarktpatienten zeitlich sehr eng werden, wenn der RTW von der nächsten Wache nachgefordert werden muss und der nächste Notarzt noch weiter weg ist ...
Nein, es gibt in D keine gesetzlich festgeschriebene Regel, die hier streng eine Zeit oder Strecke definiert. Die Dienste werden (in der Regel von der zuständigen Apothekerkammer unter Berücksichtigung regionaler Besonderheiten) so verteilt, dass nach Möglichkeit 15 Kilometer nicht überschritten werden, aber eine Garantie, dass das immer klappt, gibt es nicht.
Wobei man auch realistisch sagen muss, dass für Patienten ohne Auto schon 3 Kilometer verflixt weit sind, während für den mobilen Kunden 20 Kilometer in die nächste Stadt auf einer Schnellstrasse problemlos zu bewältigen sind.
Das Problem wird sich übrigens gewaltig verschärfen .... durch die Verschiebung hin zu Versandapotheken wird für immer mehr Apotheken vor Ort die Luft ziemlich dünn ... und die Folgen hat dann der Patient in Form von längeren Wegen zu tragen ...
es kommt darauf an wieweit du von der apotheke weg bist.