Ich habe vor 12 Wochen meinen komplett ausgefüllten Wohngeldantrag bei der zuständigen Behörde, sprich Wohngeldstelle, abgegeben. Laut Aussage der Mitarbeiterin waren alle Unterlagen dabei. Heute, nach 12 Wochen, habe ich telefonisch mal nach dem Antrag gefragt. Hinfahren ist a bissel weit, sind über 30km eine Strecke. Die Mitarbeiterin sagte mir, der Antrag sei im PC aber noch nicht bearbeitet. Sie hätte Anträge vom Monat Mai noch vor sich liegen. Und dann der Hammersatz: wenn mein Mann arbeitslos wäre, ginge die Bearbeitung schneller. Ich hoffe, mir kann hier jemand weiter helfen. 1. Wie lange darf so eine Bearbeitung dauern ( wir brauchen das Geld ja, Miete muss ja auch pünktlich gezahlt werden)? 2. Muss ich mir so eine Aussage , wenn ohne Job dann schnellere Bearbeitung, gefallen lassen? Kann man sich da beschwerden?

Ich würde da doch mal hinfahren, und den Abteilungsleiter interviewen.
Hier in Hamburg hab ich nach nicht mal 14 Tagen einen Bescheid erhalten.
Wie gesagt, eine Strecke 30km. Wohn aufm Dorf und da wir grad Ferien haben, fährt z.Zt kein Bus in die ächste Stadt, um von dort in die Stadt zu kommen, wo das Amt ist.
HHSthp am 9. Oktober 2009 12:29 P.S. Wenns denn Geld gibt, dann ab Monat der Antragstellung!!!!
Mach denen Licht ans Fahrrad.-- Es kann nicht dein Problem sein wenn da immernoch Anträge aus Mai nicht bearbeitet rumliegen.--ICH wäre nicht soo Leidensfähig.-- Ich warte bei allem maximal 2 Wochen.-- wenn dann keine plausible (das soll es ja auch mal geben) Begründung kommt,-ruhig n Affen machen.-- du musst da nicht hinfahren.-- das bringt gar nix.-- Schriftlich, per Brief, Fax E-Mail.-- wenns wichtig ist,-ruhig alles machen.-Wenn dann nach den o.a. 2 Wochen nix passiert ist, ja nichteinmal ne Rückmeldung kommt:-!!Schriftlich!! ne Frist setzen,-- je nach Laune, 3 Tage oder auch 1 Woche,-(nicht länger).- wenn dann immernoch nix passiert (ne Rückmeldung u. ne plausible Begründung reicht schon), also wenn GAR nix passiert, -ruhig ne Dienstaufsichtsbeschwerde MACHEN,-nicht androhen.--Das wirkt Wunder.
Beschwerden macht man beim "Dienstherrn der Behörde, also:--z.B. Arge -die haben meistens irgend ne Geschäftsführung;-Sozialamt sind, glaube ich, die Kommunen, also Stadt o. Gemeinde,--Da dann z.B an den Bürermeister der Stad XY--Wenn gar nix hilft, also wirklich nix im extrem fall, ruhig zm Anwalt gehen, der Klagt dann vor dem Verwltungs-, o. dem Sozialgericht, je nach Sachlage, dafür gibts dann PKH.-- Also NICHT v. Ämtern u. Behörden Verarschen lassen.
In Berlin liegt die durchschnittliche Bearbeitungzeit derzeit bei 8 Monaten, in München bei 6 Monate. Insofern scheint Deine Gemeinde ja noch nicht ganz so schlimm zu sein. Ansonsten kannst Du - wenn dem Grunde nach ein Anspruch besteht - einen Antrag auf Vorausleistung stellen. Der von meinem Vorredner etwas polemisch ausgedrückte Vorschlag ist sinnlos, weil die langen Beabeitungszeiten nicht vom einzelnen Bearbeiter verschuldet werden.
Moin, Glaub mir, das macht Sinn und das hilft auch, ungemein sogar.--Es kann doch wohl nur n Witz sein, dass wie du schreibst, Wohngeldanträge 1/2 - 3/4 Jahr zur Bearbeitung benötigen.--da wäre ich schon längst beim Anwalt.-- Wie schon beschrieben, der Antragsteller hat es doch nicht zu vertreten wenn die organisation in den Behörden u. Amtern nicht läuft.--Der einzelne Sachbearbeiter kann da sicher erstmal nichs für, das ist wohl richtig.-- Das ist aber kein Grund, sich eine Wartezeit v. Mehreren Monaten gefallen zu lassen.-- Das Rezept ist folgendes.-- Man geht dem Sachbearbeiter,-nötigenfalls mit allen Mitteln,-(beschwerden,Klagen usw.) so lange auf den Sender bis das klappt.--Wenn sich keiner beschwert, wird kein Sachbearbeiter ne Rückmeldung an seine Vorgesetzten geben.--Wenn ich den mit,--natürlich nur wenns nötig ist, (nicht falsch verstehen, ich fordere hier nicht dazu auf, Sachbearbeiter aus Spaß in den Wahnsinn zu treiben)--allen Mittel unter Druck setze, um mein Recht auf eine geeignete Bearbeitungszeit meiner Anträge durchzusetzen, dann wird möglicherweise die behördliche Organisation im Sinne ders Bürgers angepasst.-- Mein handlungsvorschlag ist also keinesfall polemisch, sondern notwendig.-
Wie gesagt ist Dein Vorschlag mehr als problematisch. Eine Dienstaufsichtsbeschwerde - wie von Dir vorgeschlagen - richtet sich immer gegen Verletzung der Dienstpflichten eines Beamten, was hier nicht vorliegt. Denkbar wäre allerdings eine Untätigkeitsklage - von der Du nirgendwo etwas sagst. Dein "Rezept" halte ich nicht nur für unergiebig, sondern auch kontraproduktiv.
4-6 Wochen ist die normale zeit der bearbeitung. wenn es länger dauert setze der behörde eine frist, weise darauf hin das du dich an übergeordneter stelle wenden wirst wenn dein antrag nicht innerhalb dieser frist zu einem ergebnis führt. die personellen, technischen oder privaten probleme sind nicht deine sache. wie mir scheint sind die mitarbeiter an allen öffentlichen stellen überfordert.kürzungen und personaleinsparungen sind an der tagesordnung, aber wie gesagt das ist nicht dein problem. um die sache zu beschleunigen mach eine aufsichtsbeschwerde, erkläre denen was los ist. du bekommst innerhalb von 2-3 wochen eine antwort, hatte ich auch schon und der wohngeldantrag wurde endlich bearbeitet. allerdings hatte ich der behörde den hinweis gegeben das ich mich an das innenministerium wenden werde wenn nicht sofort was passiert. du denkst man fährt hier schwere geschütze auf, aber überleg mal wenn du zu viel geld bekommst mußt du es innerhalb 1 woche zurückzahlen. mach die behörde darauf aufmerksam das du das recht hast ortsübliche zinsen zu verlangen für die zeit. du hättest das geld zum teil auch anlegen können und dir entgeht hier der der zinsertrag.
Na toll, wird dann von jahr zu Jahr länger.2007 haben wir 2 Monate gewartet, 2008 waren es dann schon 3. Die steigern sich!
Sind eben Ämter: Wenn die aber was wollen...... Aber das Geld wird dir nachgezahlt.