Repro am 31.07.2008 um 14:48 Uhr
Gibt das Finanzamt eine Bescheinigung darüber, daß ich nicht zur Kirchensteuer veranlagt werde? Und wird die Bank das anerkennen oder ist sie verpflichtet, den "vollen Satz" einzubehalten?
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Guckst du Steuerbescheid oder Lohnzettel. Du musst ja nicht nachweisen das du in keiner bist sondern nur das du in keiner bist wo du Kirchensteuer zahlst. Latürnich wird die Bank das anerkennen

Nein, eine Erklärung deinerseits reicht aus. Spätestens bei der Steuererklärung wird Alles neu berechnet und ausgeglichen. Beim Finanzamt bekämest du höchstens eine V´Nichtveranlagungsbescheinigung, wenn das zuträfe.
Indy72 am 31. Juli 2008 14:53 Lternativ müßte die Kopie deiner Lohnsteuerkarte ausreichen. Da ist auch die Kirchenzugehörigkeit vermerkt.
Anleger können die Kirchensteuer per Antrag direkt bei der Bank abgelten lassen. Dazu teilen sie ihre Religionszugehörigkeit und den für sie zutreffenden Kirchensteuersatz mit. Die Bank ermittelt die Kirchensteuer und führt diese über das Bundesamt für Finanzen in Berlin an die Religionsgemeinschaften ab.
Stellt der Anleger keinen Antrag bei der Bank, behält diese auch keine Kirchensteuer ein. Der Steuerpflichtige ist der Bank gegenüber damit konfessionslos.
(http://www.alles-zur-abgeltungssteuer.de/fragen-und-antworten/kirchensteuer/kirc...)
Ab 2011 soll eine Datenbank beim Bundeszentralamt für Steuern in Berlin eingerichtet werden. Diese soll die konfessionsrelevanten Daten wie Kirchenmitgliedschaft und den jeweiligen Kirchensteuersatz enthalten.
Die Geldinstitute können von dieser Datenbank die jeweiligen Daten abrufen und die Kirchensteuer automatisch geltend machen.
(...abgeltungssteuer-fonds.com/)
Diese beiden Regelungen stoßen aber schon jetzt auf verfassungsrechtliche Bedenken.