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Nochmals Abgeltungssteuer: Wie kann ich der Bank nachweisen, daß ich in keiner Kirche bin?

gefragt von ReproRepro am 31.07.2008 um 14:48 Uhr

Gibt das Finanzamt eine Bescheinigung darüber, daß ich nicht zur Kirchensteuer veranlagt werde? Und wird die Bank das anerkennen oder ist sie verpflichtet, den "vollen Satz" einzubehalten?


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anonym
beantwortet von Frank5000 am 31. Juli 2008 14:51
1x
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Guckst du Steuerbescheid oder Lohnzettel. Du musst ja nicht nachweisen das du in keiner bist sondern nur das du in keiner bist wo du Kirchensteuer zahlst. Latürnich wird die Bank das anerkennen


Indy72
beantwortet von Indy72 am 31. Juli 2008 14:51
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Nein, eine Erklärung deinerseits reicht aus. Spätestens bei der Steuererklärung wird Alles neu berechnet und ausgeglichen. Beim Finanzamt bekämest du höchstens eine V´Nichtveranlagungsbescheinigung, wenn das zuträfe.

Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 31. Juli 2008 14:53

Lternativ müßte die Kopie deiner Lohnsteuerkarte ausreichen. Da ist auch die Kirchenzugehörigkeit vermerkt.


anonym
beantwortet von Benjamin am 31. Juli 2008 15:07
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Anleger können die Kirchensteuer per Antrag direkt bei der Bank abgelten lassen. Dazu teilen sie ihre Religionszugehörigkeit und den für sie zutreffenden Kirchensteuersatz mit. Die Bank ermittelt die Kirchensteuer und führt diese über das Bundesamt für Finanzen in Berlin an die Religionsgemeinschaften ab.

Stellt der Anleger keinen Antrag bei der Bank, behält diese auch keine Kirchensteuer ein. Der Steuerpflichtige ist der Bank gegenüber damit konfessionslos.

(http://www.alles-zur-abgeltungssteuer.de/fragen-und-antworten/kirchensteuer/kirc...)

Ab 2011 soll eine Datenbank beim Bundeszentralamt für Steuern in Berlin eingerichtet werden. Diese soll die konfessionsrelevanten Daten wie Kirchenmitgliedschaft und den jeweiligen Kirchensteuersatz enthalten.

Die Geldinstitute können von dieser Datenbank die jeweiligen Daten abrufen und die Kirchensteuer automatisch geltend machen.

(...abgeltungssteuer-fonds.com/)

Diese beiden Regelungen stoßen aber schon jetzt auf verfassungsrechtliche Bedenken.


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