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Nochmal zum Thema Gutschrift!

gefragt von alphaomega am 08.01.2008 um 20:45 Uhr

Ich habe einer falschen Person (von Auftraggeber zugewiesene Rechnungsadresse) eine Rechnung gestellt, daher sollte ich jetzt eine Gutschrift senden, weil dieser nicht bezahlt und ich dem Auftraggeber diese nun stellen werde. Auf was muss ich achten? Danke

ich bin kleinunternehmer und muss daher keine mehrwertsteuer einnehmen bzw abführen. wenn ich dem storno schicke, muss ich dann trotzdem ne neue rechnungsnummer vergeben? was wenn ich die rechnung nicht zurück bekomme? noch ein paar einzelheiten: es gab nen wasserschaden, hausverwaltung gab mir den auftrag (angebot wurde unterschrieben)mit der bitte die rechnung an die person die den schaden verursacht hat zu schicken. dieser ist anwalt


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gutschrift (13)
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Reply


anonym
beantwortet von Entenfahrer am 8. Januar 2008 21:01
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Du musst nicht unbedingt eine Gutschrift schicken, Du kannst auch ein Storno schicken (Storno hört sich für mich immer logischer an, weil eine fehlerhafte Rechnung damit storniert, d.h. rückgängig gemacht wird. Eine Gutschrift assoziiere ich immer mit einer Warenrückgabe, für die dann eine monetäre Gutschrift erfolgt).

Der Sinn ist derselbe, der Inhalt - bis auf die Bezeichnung - ebenfalls. Rechnungsnummer der Originalrechnung muß beinhaltet sein, für Storno oder Gutschrift wird eine neue Nummer vergeben, der ausgewiesene Betrag entspricht dem Gegenwert der zu stornierenden/gutzuschreibenden Rechnung.

Das Original muss nicht zwingend wieder bei Dir landen, wenn der Empfänger trotz Storno/Gutschrift dieses in irgendeiner Form verwendet, macht er sich strafbar, nicht Du.

Die dann korrekt auszustellende Rechnung muss auch wieder eine neue Rechnungsnummer haben.

Alles klar?

Kommentar von alphaomega am 8. Januar 2008 21:26

erscheint mir schon logisch. kann ich irgendwo muster finden? is alles garnet so einfach

Kommentar von Entenfahrer am 8. Januar 2008 21:55

Muster brauchst Du nicht: Schreib's genau wie die Rechnung, ersetze "Rechnung" durch "Storno zu Re.Nr....", Betrag negativ ausweisen, kurzes Anschreiben "als Anlage erhalten Sie das Storno zu ..." - und fertig.

Kommentar von alphaomega am 8. Januar 2008 22:15

also 2 blätter... danke. wenn die hausverwaltung nicht zahlt, zahlungserinnerung, mahnung und dann anwalt?!

Kommentar von Entenfahrer am 8. Januar 2008 23:01

Seriöse Hausverwaltungen zahlen eigentlich pünktlich. Ich würde eine kurze Zahlungsfrist setzen und Frist + 3 Tage abwarten ob es auf dem Konto eingeht, dann Mahnung mit weiterer 3-Tages-Frist, wieder + 3 Tage warten, dann Mahnbescheid beantragen. Das hatte ich glücklicherweise noch nie nötig, ich kenn' mich da nur soweit aus, daß es entsprechende Formulare im Schreibwarenhandel gibt und man das Ganze auch ohne RA durchziehen kann. Für den Ra muss man ja leider immer erst in Vorleistung treten.

Ich drücke Dir die Daumen, daß die HV nach Erhalt der korr. Rechnung unproblematisch zahlt.


anonym
beantwortet von dreamer83 am 8. Januar 2008 20:52
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Nur zu erstens. Wie schreibst du deine Rechnungen? Am besten ist du Schreibst Ihn eine Gutschrift (mit einer Gutschriftnummer) die sich auf die falsche Rechnung bezieht. Sie muss die gleichen Angaben enthalten wie die REchnung.

Kommentar von alphaomega am 8. Januar 2008 21:20

komische frage. so wie ich sie schreiben muss, nur ohne mehrwertsteuer

Kommentar von Simple_avatar4smallMathias Münch am 8. Januar 2008 21:41

Vor allem komische Antwort: Man muss eine Gutschrift mit einer Gutschriftnummer schicken, die die gleichen Angaben wie die Rechnung erhält? Eine solche Pflicht gibt es im deutschen Recht nicht. Eine Gutschrift kann man auch nicht erteilen, wenn man keine unberechtigte Zahlung erhalten hat. Denn ich verstehe die Frage so, dass auf die Rechnung nicht gezahlt wurde.

Kommentar von Simple_avatar2smallamiria71 am 8. Januar 2008 21:54

und genau das haben mind. drei personen heute mittag schon geantwortet. keine gutschrift, sondern ein storno.

ich weiß nicht, was daran so schwer zu begreifen ist.

Kommentar von alphaomega am 8. Januar 2008 22:02

das ist mir mitlerweile schon klar geworden(storno statt gutschrift) rechnung wurde nicht bezahlt, genau.


Raimund1
beantwortet von Raimund1 am 8. Januar 2008 21:13
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Lass dir von dem falschen Empfänger die Original-Rechnung zurücksenden. Falls du sie nicht zurückerhältst, musst du sie in deiner Rechnungs-Nr-Aufstellung leserlich durchstreichen und einen Vermerk machen: " versehentlich falsche Adresse - zurückgefordert - Original nicht erhalten". Auf keinen Fall ein "Storno" oder eine "Gutschrift" schicken.

Die Rechnung an die richtige Adresse bekommt eine neue Nummer, also die nächste freie Nummer.


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