dominik am 10.01.2007 um 10:09 Uhr
Und falls ja, Mit welchem Wert?

Bei der üblichen Zugewinngemeinschaft werden Kapitallebensversicherungen berücksichtigt mit dem Anteil, der während der Ehe entstanden ist.
Wenn also die Versicherung schon vor der Ehe lief, dann wird nur der Teil des Anspruchs einbezogen, der durch die während der Ehe gezahlten Prämien entstanden ist, nicht derjenige, der bei der Eheschliessung schon erworben worden war.
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