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Nochmal schülerrechte

gefragt von Fabnoska am 07.07.2009 um 19:45 Uhr

Ich habe auch eine frage zu schülerrechten:

Darf der Lehrer Jugendlichen auf dem schulgelände dasd Handy weg nehmen?

( ich verstehe ja das man das dann für einen Tag weck bekommt,. aber unsere Lehrer nehme es bis zu den nächsten Ferien )

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Recht x 35.293 Schüler x 589

Nudelsternchen
beantwortet von Nudelsternchen am 7. Juli 2009 19:47
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Also rechtlich sieht es so aus,ich war jahrelang Schulsprecherin, deshalb habe ich mich mit diesem "Problem" mehr als einmal auseinander setzen müssen...

Kinder und Jugendliche müssen lernen, mobile Kommunikation und soziales Verhalten zu kombinieren. Denn auch die Mitnahme von Mobiltelefonen in die Schule wird vom Recht auf freie Persönlichkeitsentfaltung abgedeckt.

Wer sich weigert das Handy während des Unterrichts auszuschalten, riskiert die Beschlagnahme.

Was für Mobiltelefone gilt auch für andere "elektronischen Ablenker"

Lehrer sind befugt, dir Gegenstände aller Art für die Dauer der Unterrichtszeit wegzunehmen bzw. so lange aufzubewahren, bis keine Störung mehr zu befürchten ist.(Nach Unterrichtsende) Natürlich bleibt der beschlagnahmte Gegenstand dein Eigentum und ist dir wieder auszuhändigen!


anja0510
beantwortet von anja0510 am 7. Juli 2009 19:48
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Wenn`s in der Schulordnung steht.


H0LLYW00Dx3
beantwortet von H0LLYW00Dx3 am 7. Juli 2009 19:47
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Ja, wenn Handys an der Schule streng verboten sind, dann kann der Lehrer das machen, aber eigentlich machen das die Lehrer nicht, und wenn dann müssen sie es dir nach Schulschluss wieder geben.


BasicMontana
beantwortet von BasicMontana am 7. Juli 2009 19:46
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eig dürfen sie es nicht, da es privat eigentum ist, aber da an schulen handys verboten sind dürfen sie es einziehen und von den eltern abhollen lassen


lananel
beantwortet von lananel am 7. Juli 2009 19:46
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Ja darf er .. Handys sind in der Schule Verboten :-)

Kommentar von 357108611be6f5baefa8a647f8ce7ad9smallLarastyle am 7. Juli 2009 19:46

bei uns nicht.^^


TheShadowrun2
beantwortet von TheShadowrun2 am 7. Juli 2009 19:46
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ich schätze mal nur, wenn is so in der schulordnung steht.


xXxak2oo7xXx
beantwortet von xXxak2oo7xXx am 7. Juli 2009 19:46
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ja man das regt mich auch auf, nein normalerweise dürfe sie es nicht is zu zusagen Diebstahl


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