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nochmal küngigung

gefragt von lilbabelilbabe am 27.10.2009 um 14:00 Uhr

so mündliche kündigung ist nicht rechtlich

man geht aber auch nicht zur arbeit

schriftlich ist noch nichts gekommen

wird er mich dann weiter bezahlen müssen obwohl ich nicht zur arbeit gehe??? oder was passiert denn


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anonym
beantwortet von Auskunft am 27. Oktober 2009 14:01
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Solange Du keine schriftlich Kündigung hast, würde ich tunlichst zur Arbeit gehen.

Sonst lieferst Du den Grund für eine schrifltiche.

Kommentar von E6a34c40aa2b3f1ed3d746169f0705d7smalllilbabe am 27. Oktober 2009 14:02

neee geh ich ned macht ja keinerlei sinn dumme chefin dummes arbeitsklima und sehr sehr harte arbeit

Kommentar von 8322959d4ba389bbfd14282025235fddsmallConquistador09 am 27. Oktober 2009 14:03

dummer "noch" angestellter!


anonym
beantwortet von FuerDenFall am 27. Oktober 2009 14:02
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keine Arbeit - kein Geld


anonym
beantwortet von rejo52 am 27. Oktober 2009 14:02
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Wenn du nicht zur Arbeit gehst, wird er dir wahrscheinlich fristlos kündigen und Geld gibt es dann auch keins mehr. Keine Leistung ohne Gegenleistung!

Kommentar von 72c883d04e36265281c5cedac20c03fasmallReinerUnsinn am 27. Oktober 2009 14:06

Und keine Kohle vom Arbeitsamt


Frechnasihasi
beantwortet von Frechnasihasi am 27. Oktober 2009 14:02
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Du wirst nur für die Arbeitsstunden bezahlt die du auch tatsächlich leistest, oder du bringst ne Krankschreibung hin


Andokai
beantwortet von Andokai am 27. Oktober 2009 14:02
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Wenn -auch in Deinem Fall- am 3. Tag keine Krankschreibung von Dir bei denen im Briefkasten ist, wird das in eine fristlose Kündigung umgewandelt und dann sind die auch im Recht.


Carlo02
beantwortet von Carlo02 am 27. Oktober 2009 14:02
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wer sagt, daß eine mündliche kündigung nicht rechtens ist? klar ist die rechtens, muß nur schriftlich bestätigt werden. an den tagen, an denen du unentschuldigt fehlst muß dein ag keinen lohn zahlen.


dashase
beantwortet von dashase am 27. Oktober 2009 14:02
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Ähem...seit wann ist eine Mündliche denn nicht mehr rechtsgültig? Ehrliche Frage. Selbst im HGB und BGB steht das Gegenteil.

Kommentar von F30e69e11629002ee6103f689efce05bsmalllenzing42 am 27. Oktober 2009 14:08

§ 623 BGB.

Kommentar von 095068119a757bde795e1ca35db8d8f0smalldashase am 27. Oktober 2009 14:09

Ah, ok, befindet sich aber bereits seit 2008 wieder in Revision, aber bisher rechtsgültig und somit hast Du Recht. Naja, man lernt nicht aus.


peterunddoris
beantwortet von peterunddoris am 27. Oktober 2009 14:03
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Dazu brauchst Du wohl den Rat eines Anwaltes. Ich wäre ja trotzdem zur Arbeit gegangen. Hast Du nun aber nicht gemacht und ich weiß nicht ob Du dann Anspruch auf Deinen Lohn hast. Aber wie gesagt, ich weiß es nicht, gehe nur von meiner Logik aus.


anonym
beantwortet von jofischi am 27. Oktober 2009 14:03
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Conquistador09
beantwortet von Conquistador09 am 27. Oktober 2009 14:04
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man man man ...lass hirn regnen!


anonym
beantwortet von romar1581 am 27. Oktober 2009 14:04
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Träume weiter, natürlich ist eine mündlich ausgesprochene Kündigung wirksam.

Nein er wird dich nicht bezahlen, er glaubt ja, du hättest die Kündigung angenommen und kommst deshalb nicht.

Wie gesagt, wovon träumst du nachts, deine Tagträume sind nicht schlecht.

Nix für ungut, ist nicht freundlich, was ich dir schreibe, aber ehrlich.


anonym
beantwortet von eliag am 27. Oktober 2009 14:04
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lass dich erstmal krankschreiben, dann zum anwalt


anonym
beantwortet von wissen78 am 27. Oktober 2009 14:07
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wenn du nicht hingehst,bist du nachher an der kündigung schuld und bekommst auch vom amt eine sperrzeit.das heist im klartext -kein geld


anonym
beantwortet von Morti am 27. Oktober 2009 14:09
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Du musst bis zum Ende deines Vertrages arbeiten gehen (Frist). Falls er dir fristlos gekündigt hat, würdest du dies, wenn du nicht mehr hingehst ja anerkennen. Sind mir aber zu wenig Infos, um dir pauschal eine Antwort zu geben, deshalb:
http://www.internetratgeber-recht.de/Arbeitsrecht/hauptseite.htm


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