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nochmal küngigung

Frage von lilbabe lilbabe

so mündliche kündigung ist nicht rechtlich

man geht aber auch nicht zur arbeit

schriftlich ist noch nichts gekommen

wird er mich dann weiter bezahlen müssen obwohl ich nicht zur arbeit gehe??? oder was passiert denn

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Antworten (14)

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    Antwort von FuerDenFall FuerDenFall

    keine Arbeit - kein Geld

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    Antwort von Auskunft Auskunft

    Solange Du keine schriftlich Kündigung hast, würde ich tunlichst zur Arbeit gehen.

    Sonst lieferst Du den Grund für eine schrifltiche.

    Kommentar von lilbabe lilbabelilbabe

    neee geh ich ned macht ja keinerlei sinn dumme chefin dummes arbeitsklima und sehr sehr harte arbeit

    Kommentar von Conquistador09 Conquistador09Conquistador09

    dummer "noch" angestellter!

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    Antwort von Morti Morti

    Du musst bis zum Ende deines Vertrages arbeiten gehen (Frist). Falls er dir fristlos gekündigt hat, würdest du dies, wenn du nicht mehr hingehst ja anerkennen. Sind mir aber zu wenig Infos, um dir pauschal eine Antwort zu geben, deshalb:
    http://www.internetratgeber-recht.de/Arbeitsrecht/hauptseite.htm

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    Antwort von wissen78 wissen78

    wenn du nicht hingehst,bist du nachher an der kündigung schuld und bekommst auch vom amt eine sperrzeit.das heist im klartext -kein geld

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    Antwort von eliag eliag

    lass dich erstmal krankschreiben, dann zum anwalt

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    Antwort von romar1581 romar1581

    Träume weiter, natürlich ist eine mündlich ausgesprochene Kündigung wirksam.

    Nein er wird dich nicht bezahlen, er glaubt ja, du hättest die Kündigung angenommen und kommst deshalb nicht.

    Wie gesagt, wovon träumst du nachts, deine Tagträume sind nicht schlecht.

    Nix für ungut, ist nicht freundlich, was ich dir schreibe, aber ehrlich.

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    Antwort von Conquistador09 Conquistador09

    man man man ...lass hirn regnen!

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    Antwort von jofischi jofischi
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    Antwort von amdros amdros

    Dazu brauchst Du wohl den Rat eines Anwaltes. Ich wäre ja trotzdem zur Arbeit gegangen. Hast Du nun aber nicht gemacht und ich weiß nicht ob Du dann Anspruch auf Deinen Lohn hast. Aber wie gesagt, ich weiß es nicht, gehe nur von meiner Logik aus.

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    Antwort von dashase dashase

    Ähem...seit wann ist eine Mündliche denn nicht mehr rechtsgültig? Ehrliche Frage. Selbst im HGB und BGB steht das Gegenteil.

    Kommentar von lenzing42 lenzing42lenzing42

    § 623 BGB.

    Kommentar von dashase dashasedashase

    Ah, ok, befindet sich aber bereits seit 2008 wieder in Revision, aber bisher rechtsgültig und somit hast Du Recht. Naja, man lernt nicht aus.

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    Antwort von Carlo02 Carlo02

    wer sagt, daß eine mündliche kündigung nicht rechtens ist? klar ist die rechtens, muß nur schriftlich bestätigt werden. an den tagen, an denen du unentschuldigt fehlst muß dein ag keinen lohn zahlen.

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    Antwort von Andokai Andokai

    Wenn -auch in Deinem Fall- am 3. Tag keine Krankschreibung von Dir bei denen im Briefkasten ist, wird das in eine fristlose Kündigung umgewandelt und dann sind die auch im Recht.

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    Antwort von Frechnasihasi Frechnasihasi

    Du wirst nur für die Arbeitsstunden bezahlt die du auch tatsächlich leistest, oder du bringst ne Krankschreibung hin

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    Antwort von rejo52 rejo52

    Wenn du nicht zur Arbeit gehst, wird er dir wahrscheinlich fristlos kündigen und Geld gibt es dann auch keins mehr. Keine Leistung ohne Gegenleistung!

    Kommentar von ReinerUnsinn ReinerUnsinnReinerUnsinn

    Und keine Kohle vom Arbeitsamt

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