Tari25 am 08.01.2009 um 15:34 Uhr
Vor einger Zeit postete ich diese Frage: "Hallo. Ich habe eine wichtige Frage, vorab ein paar Infos, ich bin 22 Jahre alt, im 2 Ausbildungsjahr, meiner Ausbildung, wohne in einer eigenen Wohnung mit meiner Freundin. Mein Vater sagt, er sieht es nicht ein, mir mein komplettes Kindergeld zu zahlen, da ich meinen Eltern des Öfteren mehr, als nur diese ca. 150€ im Monat gekostet hat. Er zahlt mir monatlich 70€! Er sieht das quasi als Abfindung, für das was ich gekostet habe... (Sehr verletzend, wie ich finde, zumal das Kindergeld ja nicht für die gesamte Finanzierung, des Kindes dient...??)"
Diese wurde mir auch ausfühlich beantwortet. Ich rief bei der Kindergeldkasse an 01801 er Nummer und sagte ich möchte das Kindergeld auf mein Konto einzahlen lassen. Die nette Mitarbeiterin wollte meine Kindergeldnummer haben, doch diese habe ich natürlich nicht, weil mein Vater sie mir nicht gibt... Sie sagte dann kann ich da auch nichts machen, ob ich volljährig bin oder nicht, spielt keine Rolle, auch nicht wo ich wohne. Habe 2 Mal angerufen und beide Frauen sagten in unfreundlichem Ton das Selbe!
Was nun...?

Deine Eltern sind Dir gegenüber bis zum 25. LJ zum Unterhalt verpflichtet. Abfindung gibt es nicht, es hat Dich ja auch niemand gefragt ob Du überhaupt auf die Welt kommen willst und bei Ihnen leben. Is schon ne freche Aussage Deines Vaters. Das Kindergeld steht Dir zu. Es dient dem Kinde und nicht dem Wohle der Eltern. Wenn es gar nicht anders geht, versuch es über Deine Mutter und ansonsten bleibt Dir nur der Weg über den Anwalt

Bei Amtsgerichten gibt es kostenlose Rechtsauskunft. Ggfs kannst du dann einen Anwalt die Sache machen lassen.
Das Kindergeld dient deinem Unterhalt. Wenn dein Vater dir mehr gibt, als das Kindergeld ausmacht, dann kann er argumentieren, dass er es dir ja gibt, sogar noch etwas darueber hinaus. Anspruch hast du zumindest auf das Kindergeld bzw einen Betrag in dieser Hoehe.

Das Kindergeld steht Deinen Eltern zu, diese sind Dir gegenüber schließlich auch bis zum 27. Geburtstag unterhaltsverpflichtet. Wenn Du Zuschüsse vom Amt beantragst, kann dieses Dich sogar dazu auffordern wieder nach hause zu ziehen.
miniwo am 8. Januar 2009 15:39 Sie kriegt bis 25 nichts vom Amt, weil nur solange sind die Eltern zum unterhalt verpflichtet. Und das Kindergeld ist nicht da, damit sich der vater jeden Abend ein Bier holen kann, sondern ist für das Kind. Vom Recht steht es ihr voll zu, da sie nicht mehr zuHause wohnt. Und der Vater muss den Rest per Unterhalt zahlen.
monja1995 am 8. Januar 2009 16:02 Sie kann sehr wohl was beim Amt beantragen, aber das Amt holt sich das bei den Eltern wieder
miniwo am 8. Januar 2009 16:46 Nein, das Amt verweist an die elterlichen Unterhaltszahlungen. Ausnahmen werden nur gemacht wenn es einem der Beteiligten nicht zumutbar ist mit dem anderen unter einem Dach zu wohnen oder wenn z.b. das Kind eine Ausbildung ganz woanders angefangen hat und die Eltern nicht zahlen können, weil zu arm. Da wird aber versucht bei den Eltern einzutreiben, ansonsten nicht.

Aber sie geben mir das Geld ja nicht, obwohl ich es dringend brauchen könnte. Vom Amt beziehe ich nichts...

Und steht das Geld nach der Volljährigkeit nicht in erster Linie dem Kinde zu? Erstrecht wenn das Kinde nicht mehr bei den Eltern wohnt? Mal im Ernst, wofür brauchen die Eltern es dann in dem Fall noch..? Ich mus shchließlich mein Leben finanzieren udn die Unterstützen mich null.
Franticek am 8. Januar 2009 15:44 Wie waere es damit, beim Amt Unterstuetzung (Sozialhilfe?) zu beantragen. Da kommt auch die Frage nach dem Kindergeld auf. Das wird natuerlich angerechnet, aber wenn dein Vater dir das vorenthaelt, tritt evtl das Amt in Vorlage und holt es sich dann von deinem Vater wieder.

Hmm naja meine Mutter lässt sich leider viel von meinem Vater sagen und sie sieht es ja genauso wie er, dass ich ja ach so teuer war. :(

@ Franticek Ich hatte bereits Ausbildungs- Bafög beantragt, welches abgelehnt wurde, da mein Vater zuviel verdient (Bänker), genau das Selbe bei Sozialhilfe, eben weil meine Eltern mir zu Unterhalt verpflichtet sind, es aber nicht zahlen. Und vor Gericht möchte ich ungern gehen, was denke ich verständlich ist... Und ausserdem kann ich die Kosten dafür nicht aufbringen..
Geh auf jeden Fall zum Anwalt!!! Dir steht mindestens das Kindergeld zu, wenn nicht sogar Unterhalt!