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NOCHMAL ICH: Alle Belege wie Tankquittungen und Praxisgebühr...

gefragt von CHIPU am 28.03.2009 um 17:08 Uhr

muss ich die bei der Steuererklärung dabei legen oder reicht es wenn ich die Geldangaben in diee jeweilige Zeile schreibe???

Und was ist mit der Lohnsteuerbescheinigung muss die auch mit dabei??


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thedude
beantwortet von thedude am 28. März 2009 17:09
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Quittungen immer Beifügen! wichtig.


flamingstar
beantwortet von flamingstar am 28. März 2009 17:08
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Alles beilegen!


kiramarie
beantwortet von kiramarie am 28. März 2009 17:09
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Ich lege immer alle Belege dazu.

Kommentar von CHIPU am 28. März 2009 17:11

DANKE leute


andreas48
beantwortet von andreas48 am 28. März 2009 17:11
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wie ich annehme bist du als Arbeitnehmer angestellt, da brauchst keine Tankquittungen, denn du hast ja die entfernungspauschale und die Lohnsteuerbescheinigung ist das Deckblatt bekommst aber wieder zurück, da ja der elktronische Datenaustausch über die eTIn erfolgt und Praxisgebühr...rechne dir aus, was 3 % vom Brutto sind und dann kannst überlegen, ob es sich lohnt

Kommentar von CHIPU am 28. März 2009 17:23

wie muss ich die entfernung eintragen, denn da steht einfache entfernung. heißt das nur von mir zu Hause bis zur Arbeitsstätte oder hin und zurück? Also mit den 3% da müsste ich ca.270€ an Medikamente und Praxisgebühr bezahlt haben und dann könnte ich das machen??? Habe nur ca 70€ ausgegeben.


harryohnetoto
beantwortet von harryohnetoto am 28. März 2009 17:13
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Die neue Lohnsteuerbescheinigung geht elektronisch an dein Finanzamt. Die entsprechenden Summen trägst du in die dafür vorgesehenen Spalten ein. Die Belege kopierst du und legst sie mit bei. Wenn sie dann nach ein paar Wochen zurückkommen, bitte aufbewahren, bis deine Rückzahlung/Nachzahlung kommt.


anonym
beantwortet von TanteBertha am 28. März 2009 17:15
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Nein, die Belege müssen immer dabei sein, sond geht nichts. Beträge einsetzen und Belege dazugeben (oft reichen auch Kopien, ansonsten auf jeden Fall Kopien zurückbehalten)


Yummy
beantwortet von Yummy am 2. April 2009 13:27
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Belege müssen nicht immer dabei sein. Man kann muss aber eine tabelarische Übersicht über die angefallenen Beträge einreichen. Ev. wird man im Einzelfall(sehr hohe Summen, unplausibel etc.) dann vom FA aufgefordert auch die belege vorzulegen.


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