In meinem Mietvertrag steht:
"Die küngigung ist spätestens am 3 werktag eines kalendermonats zum ablauf des übernächsten onat zulässig"
Bedeutet dies für mich wenn ich zum 1.8.09 kündige,das dies ab den 1.9.09 zählt und ich die miete bis zum 1.11.09 zahlen muß????
Wohne nun seit 7 Jahren hier.

wenn du am 1.8. Kündigst, ist der Ablauf des Übernächsten Monats der 31.10.
Wenn Du bis zum 03.08.09 gekündigt hast läuft Dein Mietvertrag bis zum 31.10.09 also reguläre 3 Monate frist
Aber ließ mal genau im Vertrag nach weil sich ab einer wohnzeit von 5 Jahren die Kündigungsfrist auf 6 Monate (sowohl für Mieter als auch Vermieter) erhöhen kann.
Danke an alle!!!! Einen schönen abend noch zusammen
Raimund1 am 24. Juli 2009 09:43 Mieter hat immer nur 3 Monate Kündigungsfrist
Seneschall am 24. Juli 2009 13:19 Richtig, von Seiten des Mieters verlängert sich die Kündigungsfrist mit der Mietdauer nicht.
Am 1.8 Kündigen, dann muß mann noch für September und Oktober zahlen
Würde sagen das du 2 Monate vorher kündigen mußt, so hört sich das an. Wenn du aber schon 7 Jahre dort wohnst, kann es sein das sich die Kündigungsfrist verlängert! Frag mal den Vermieter wenn du dir unsicher bist.
Wenn du zum 01.08.09 kündigen willst, musste bis zum 03.05.09 die Kündigung beim Vermieter eingegangen sein
Richtig. Und er hat sogar bis 03.08.09 Zeit, die Kündigung abzugeben.
Er hat sogar bis zum 05.08 weil der erste ein Samstag ist....3 Werktage
Der Samstag ist auch ein Werktag!
richtige Antwort.
gennau, und das ist nicht nur bei diesem Vertrag so, sondern bei jedem privaten Mietvertrag, auch wenn etwas ganz anderes drin steht