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Nochmal eine frage zur küngiung des Mietvertrags.

gefragt von bienchen75 am 23.07.2009 um 22:23 Uhr

In meinem Mietvertrag steht:

"Die küngigung ist spätestens am 3 werktag eines kalendermonats zum ablauf des übernächsten onat zulässig"

Bedeutet dies für mich wenn ich zum 1.8.09 kündige,das dies ab den 1.9.09 zählt und ich die miete bis zum 1.11.09 zahlen muß????

Wohne nun seit 7 Jahren hier.

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Raimund1
beantwortet von Raimund1 am 23. Juli 2009 22:24
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wenn du am 1.8. Kündigst, ist der Ablauf des Übernächsten Monats der 31.10.

Kommentar von 6738c698a34a0a2a3864a3354eae4562smallaugustkoenigin am 23. Juli 2009 22:26

Richtig. Und er hat sogar bis 03.08.09 Zeit, die Kündigung abzugeben.

Kommentar von DoktorWho am 23. Juli 2009 22:31

Er hat sogar bis zum 05.08 weil der erste ein Samstag ist....3 Werktage

Kommentar von FreeEagle am 24. Juli 2009 09:40

Der Samstag ist auch ein Werktag!

Kommentar von Reanne am 23. Juli 2009 22:26

richtige Antwort.

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 23. Juli 2009 22:27

gennau, und das ist nicht nur bei diesem Vertrag so, sondern bei jedem privaten Mietvertrag, auch wenn etwas ganz anderes drin steht


anonym
beantwortet von DoktorWho am 23. Juli 2009 22:27
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Wenn Du bis zum 03.08.09 gekündigt hast läuft Dein Mietvertrag bis zum 31.10.09 also reguläre 3 Monate frist

Aber ließ mal genau im Vertrag nach weil sich ab einer wohnzeit von 5 Jahren die Kündigungsfrist auf 6 Monate (sowohl für Mieter als auch Vermieter) erhöhen kann.

Kommentar von bienchen75 am 23. Juli 2009 22:33

Danke an alle!!!! Einen schönen abend noch zusammen

Kommentar von 731c5ad6dd97e7d6fb61ba4d6b44bf08smallRaimund1 am 24. Juli 2009 09:43

Mieter hat immer nur 3 Monate Kündigungsfrist

Kommentar von 5dd6f65510ab3f0c0b074ef8d1080593smallSeneschall am 24. Juli 2009 13:19

Richtig, von Seiten des Mieters verlängert sich die Kündigungsfrist mit der Mietdauer nicht.


Zitronensorbet
beantwortet von Zitronensorbet am 23. Juli 2009 22:27
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Am 1.8 Kündigen, dann muß mann noch für September und Oktober zahlen


anonym
beantwortet von marsol28 am 23. Juli 2009 22:26
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Würde sagen das du 2 Monate vorher kündigen mußt, so hört sich das an. Wenn du aber schon 7 Jahre dort wohnst, kann es sein das sich die Kündigungsfrist verlängert! Frag mal den Vermieter wenn du dir unsicher bist.


anonym
beantwortet von lejoti am 23. Juli 2009 22:26
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Wenn du zum 01.08.09 kündigen willst, musste bis zum 03.05.09 die Kündigung beim Vermieter eingegangen sein

Kommentar von DoktorWho am 23. Juli 2009 22:29

Poststempel zählt ! Trotzdem am besten per einschreiben mit Rückschein und die umgehende Bestätigung fordern

Kommentar von 392f1ee93fcfa90a1525cb714186cae0smallVolker13 am 24. Juli 2009 04:58

Der Poststempel zählt nicht.


anonym
beantwortet von alphonso am 23. Juli 2009 22:25
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ja, September und Oktober musst du noch zahlen.


anonym
beantwortet von spring26 am 23. Juli 2009 22:25
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